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Abfindung durch gegnerische Versicherung

Hallo Hanna, Hallo Dieter,

nachfolgend ein Auszug aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:

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Ich gehe davon aus, dass die Rechtsanwältin sich darauf bezieht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Hanna, hallo Rekobär,

nach der Schilderung von Hanna zu den RAGebühren klang es für mich so, dass der Anwalt "einfach so" eine Erfolgsgebühr für sich beansprucht, ohne dass es vorher zu einer solchen Vereinbarung definitiv gekommen ist.

Rekobär Du hast natürlich Recht; dennoch herzlichen Dank für den Hinweis und Grüße


Dieter
 
Danke für Eure zahlreichen Tipps. Ich werde das alles an meine Freundin weiterleiten. Ich hoffe, sie ist so vernünftig und lässt sich nicht auf eine endgültige Abfindung ein. Den "Haken" sehe ich in der Rechtsanwältin, die meines Erachtens in der Pflicht wäre, viel besser für sie zu kämpfen. Das muss doch möglich sein, dass da auch für Später noch "Vorsorge" getroffen wird. Ich wäre schon längst noch zu einem anderen Rechtsanwalt gegangen. Da gibt es doch große Unterschiede. Ja, sie ist Rechtschutzversichert.
 
Hallo Hanna,

google mal nach §4a (Erfolgshonorar) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Anhang ist ein Bildausschnitt davon.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

ein Erfolgshonorar...bei Abfindungen von Personenschäden?


Die Ra gebühren trägt i. d. R (so war es bei mir und anderen) die geg. Versicherung ggf. ist die Rechtsschutz auch noch im Spiel!

Eine Abfindung, mit so ein paar €€€....., kann ich nur warnen:oops::D.

Die Frage ist auch, wie alt ist die Verunfallte, Schmerzensgeld....Verdienstausfall.....Haushaltsführungsschaden...Vermehrte Bedürfnisse Abfindung?

ggf. hat die Anwältin.. hinten rum,,, bei der "Sache vom Tisch" mit der geg. Versicherung, ein gute Bezahlung vereinbart

Da wir keine Akte auf dem Tisch haben, können wir nur spekulieren und unser Bild... nur aus den paar Sätzen... von Hanna bilden.

Grüße

Rechtsprechung Aussagen:

Dem Rechtsanwalt kommt bei einem Abfindungsvergleich eine große Verantwortung zu. Er
hat eine umfassende Beratungspflicht. Er muss den Geschädigten ausführlich über die Risiken
einer Abfindung insbesondere im Hinblick auf Spätfolgen aufklären (sonst liegt ein eigener
Haftpflichtfall vor, vgl. BGH, NJW 2002, 292 = NZV 2002, 114; NJW 1994, 2085 = NZV
1994, 311; ein Muster für die Belehrung ist bei Berz/Burmann/Born, Hdb. des
StraßenverkehrsR, 13. Aufl., 2004, 3 B Rdnr. 220, abgedruckt).
.............

Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt
verpflichtet ist, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen
wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Erwägt der Mandant
den Abschluss eines Vergleichs, muss er ihm dessen Vor- und Nachteile darlegen. Dies
gilt in besonderem Maß bei einem Abfindungsvergleich. Besteht die Möglichkeit, dass der
Mandant sich nicht im Klaren darüber ist, seine Äußerungen könnten als bindendes
Vergleichsangebot verstanden werden, hat der Anwalt ihn auch darüber zu belehren. Vor
unüberlegten Erklärungen hat er ihn zu warnen.
..............
Beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs, der einen Vorbehalt für künftige Schäden und Spätfolgen aus einem Verkehrsunfall enthält, ist der Anwalt des Geschädigten verpflichtet, den Vorbehalt so zu vereinbaren, dass künftige Ansprüche sicher gegen Verjährung geschützt sind.
 
Danke für die wiederum sehr wertvollen Tipps.

Meine Freundin ist 1964 geboren; Alleinstehend, war nach der Scheidung Alleinerziehend (eigentliche schon vorher....), hat derzeit keine Arbeit; kann auch gesundheitlich nicht mehr alles machen.
 
Hallo,

die Versicherung...... muss den Erwerbsschaden ausgleichen, bis zur Altersrente!
Irgendwo her muss sie Geld bekommen bzw. was hatte sie bis zum Unfall, für eine Tätigkeit ausgeführt und
was kann sie noch ausüben z. B. 3-6 Std. am Tag, mit Pausen?
Gibt es eine gutachterliche, unfallbedingte MdE % Einschätzung?

Bekommt sie eine DRV - Erwerbsminderungsrente?

Grüße
 
Bis voriges Jahr hat sie in Teilzeit gearbeitet (Führungen in einer Tropfsteinhöhle); aber dann 8 Std. + auf den Beinen. Das ging nicht mehr. Zudem musste sie ca. 20 min bergauf durch einen Wald; zu Fuß, um diese Höhle zu erreichen. Momentan lebt sie von den "Reserven". Bis zum Unfall hat sie als Bäckereiverkäuferin gearbeitet (auch den ganzen Tag auf den Beinen); bekam die Kündigung, als sie die Wiedereingliederung machen sollte, weil der Betrieb die Filiale geschlossen hat. (Kolleginnen wurden in andere Filialen übernommen)
Die gutachterliche, unfallbedingte MdE % Einschätzung ist in Arbeit;

Eine DRV - Erwerbsminderungsrente bekommt sie noch nicht
 
Hallo

ich habe auch so ein Angebot für eine abschließende Regelung .
Unfall 2004 USG/OSG Fraktur habe immer noch richtig Probleme Dauerschmerzen Bewegungseinschränkung usw.
Die letzten Jahre wird es nicht besser bin jetzt 49 Jahre. ( stand heute muss ich bis 67 Jahre arbeiten )
Habe recht spät mit einer Psychischen Behandlung angefangen weil ich doch nicht mit dem ganzen klar gekommen bin bzw. komme. (Dauerschmerzen , Stress im Zusammenhang mit meiner Verletzung. usw.)

Die Versicherung hat mir 12.000Euro angeboten.

Ich muss noch fast 20 Jahre arbeiten . Die Personalabteilung hat mir in einer Beratung gesagt wenn ich nimmer auf meinem Arbeitsplatz arbeiten könne würde ich gut 1000 Euro im Monat weniger verdienen. Zudem würde noch mal gut 800 bis 1500 Euro pro Jahr an Zuzahlungen für Behandlungen , Schuhzurichtungen und Sonstiges z.b. Fahrstrecken zu Behandlung dazu kommen.

Haushaltsführungsschaden , Rentenschaden hab ich noch garnicht beziffert bzw. weiss garnicht wie ich das machen soll.

Nun bittet mich die Versicherung ein Gegenangebot zu machen .

Welchen betrag würdet Ihr vordern ?


Gruß

Cicibata
 
Hallo Cicibata,

du solltest dir nicht mal, auch nur einen Gedanken über über eine Abfindung machen, egal welche Höhe.

In absehbarer Zeit verdienst du 1000 € weniger, dadurch sinkt auch deine spätere Rente und von den 12000 € Abfindung musst du auch noch eine Haushaltshilfe bezahlen, mal abgesehen davon, das Geld hast dann ohnehin schon ausgegeben.

Du solltest lieber oben rechts bei Suche oder bei GOOGLE die Schlagworte eingeben und viel lesen, vor allem Gerichtsurteile, aus denen lernt man am meisten.

Du musst doch nach deinem Unfall einen Haushaltsführungsschaden gehabt haben.

MFG Marima
 
Danke Marima für den Tipp,

ich möchte auch nicht wirklich eine Abfindung annehmen .......mir erscheint das Risiko einfach zu hoch später oder Kurz nach der Zahlung noch mehr Probleme mit meinem Fuß / Sprunggelenk zu bekommen .
Mit den Jahren ist es nicht besser geworden.
 
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