hallo an alle
ich habe heute dass schreiben vom sozialgerricht bekommen es ist am 15.4. also in viere wochen.
dass sozialgerricht schreibt ihr persöhnliches erscheinen ist nicht für erförderlich.es steht ihnen jedoch selbsverständlich frei dem termin wahr zu nehmen.
meine anwältin schreibt ich werde auf jedenfall ihre interessen in dem gerrichtstermin für sie vertreten.sie schreibt ich halte es in der tat nicht für unbedingt erforderlich,dass sie den termin selbst wahrnehmen.seitens des gerrichtes ist im aktuellen verfahrenssatnd lediglich darüber zu entscheiden,ob ihenen eine entsprechende unfallrente zusteht oder nicht.über die HÖHE der rente selbst hat die berufsgenoschaft gegenfalss nach einem gesonderten verfahren mit nochmaligen rechtsmittelmöglichkeiten zu entescheiden.aus meiner sicht ist somit die von gerricht zu treffende entscheidung,nähmlich dass ihnen eine entsprechende rente zukommt,eindeutig.hier dürfte es wohl nicht mehr allzu vie zu diskutieren geben.
was meint ihr gibgt mir tips soll ich dahin gehen ich habe echt keine kraft der bg ihr gesicht zu sehen.ich muss noch dazu sagen dass sozialgerricht schickte mich zu einem gutachter,und der gutachter kam zu einer mde von 60.
ich danke euch allen für die seit wo ich her kam und durch eure hilfe sehr weit gekommen bin danke an alle nochmals.
jetzt aber brauche ich eure hilfe mal wieder würdet ihr an diesem termin gehen.
ich habe heute dass schreiben vom sozialgerricht bekommen es ist am 15.4. also in viere wochen.
dass sozialgerricht schreibt ihr persöhnliches erscheinen ist nicht für erförderlich.es steht ihnen jedoch selbsverständlich frei dem termin wahr zu nehmen.
meine anwältin schreibt ich werde auf jedenfall ihre interessen in dem gerrichtstermin für sie vertreten.sie schreibt ich halte es in der tat nicht für unbedingt erforderlich,dass sie den termin selbst wahrnehmen.seitens des gerrichtes ist im aktuellen verfahrenssatnd lediglich darüber zu entscheiden,ob ihenen eine entsprechende unfallrente zusteht oder nicht.über die HÖHE der rente selbst hat die berufsgenoschaft gegenfalss nach einem gesonderten verfahren mit nochmaligen rechtsmittelmöglichkeiten zu entescheiden.aus meiner sicht ist somit die von gerricht zu treffende entscheidung,nähmlich dass ihnen eine entsprechende rente zukommt,eindeutig.hier dürfte es wohl nicht mehr allzu vie zu diskutieren geben.
was meint ihr gibgt mir tips soll ich dahin gehen ich habe echt keine kraft der bg ihr gesicht zu sehen.ich muss noch dazu sagen dass sozialgerricht schickte mich zu einem gutachter,und der gutachter kam zu einer mde von 60.
ich danke euch allen für die seit wo ich her kam und durch eure hilfe sehr weit gekommen bin danke an alle nochmals.
jetzt aber brauche ich eure hilfe mal wieder würdet ihr an diesem termin gehen.