Guten Tag, Forum!
Es geht weiter: Auf die Bestätigung der KK hin, daß 'Teile der Akten nicht mehr zur Verfügung' stehen, um meinen Überprüfungsantrag ordnungsgemäß abzuarbeiten - KEIN von mir vorgetragener Punkt wurde benannt oder diskutiert -, schreibt die Beklagte jetzt, daß zum Zeitpunkt der Überprüfung alle Akten vollständig vorgelegen haben...!
Zitat: 'Die Beklagte hat bereits mitgeteilt, dass sie umfangreich geprüft hat. Es lagen auch stets alle Akten für den streitbefangenen Zeitraum vor.'
(S. hierzu auch # 9)
Also:
Ich stelle 2020 einen 44-er Antrag, der Anfang 2021 (wieder) per Bescheid mit einer Ablehnung der Anerkennung bedacht wurde.
Ich widerspreche, Widerspruchsverfahren, Widerspruchsbescheid in 0,8 Minuten lt. Protokoll.
Klage im Anschluß und seit dem.
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre..., nur mal so.
Frage: Kann es sich irgendjemand in diesem Forum vorstellen, daß ein Sozialversicherungsträger während der 44-er-Antrags-, Prüf-, Ablehnungs-, Widerspruchs- und Klagephase gerade DIESE Akten vernichtet oder sich selbst den Zugang verstellt - oder was auch immer?
Wird der Kläger selig gesprochen, wenn er das mal so glaubt und hinnimmt?
Grüße von
Ingeborg!