Guten Morgen,
ich schreibe hier für meinen Mann. Er leidet an BK5101,der Hautarzt hat 2022 der VGB gemeldet. Alle Salben, Medikamente bekommt er bezahlt.
Über die Berufserkrankung liegt noch kein Bescheid vor, obwohl wie gesagt alles vom VGB bezahlt bekommt.
Jetzt im Oktober soll er zur Reha(Uni Klinik Heildelberg 3-4 Wochen)Er wird arbeitsfähig die Reha antreten, so will er auch.
Was passiert denn mit seinem Lohn? zahlt der AG weiter? ,weil er nicht AU in der Reha fahren wird und somit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat?
Auf der Teilnahmeerklärung kreuzte er an unter.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für..../ Wochen(offen gelassen) und geschrieben bitte an AG zahlen?
Hat er so richtig ausgefüllt?
Hätte jemand einen Hinweis für uns?
Ich weiss es nicht einfach, ob er seinen Lohn weiter wie bis jetzt bekommen wird von dem AG, wenn er in der Reha ist.
LG Wariatka
ich schreibe hier für meinen Mann. Er leidet an BK5101,der Hautarzt hat 2022 der VGB gemeldet. Alle Salben, Medikamente bekommt er bezahlt.
Über die Berufserkrankung liegt noch kein Bescheid vor, obwohl wie gesagt alles vom VGB bezahlt bekommt.
Jetzt im Oktober soll er zur Reha(Uni Klinik Heildelberg 3-4 Wochen)Er wird arbeitsfähig die Reha antreten, so will er auch.
Was passiert denn mit seinem Lohn? zahlt der AG weiter? ,weil er nicht AU in der Reha fahren wird und somit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat?
Auf der Teilnahmeerklärung kreuzte er an unter.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für..../ Wochen(offen gelassen) und geschrieben bitte an AG zahlen?
Hat er so richtig ausgefüllt?
Hätte jemand einen Hinweis für uns?
Ich weiss es nicht einfach, ob er seinen Lohn weiter wie bis jetzt bekommen wird von dem AG, wenn er in der Reha ist.
LG Wariatka