Nicht im Namen des Volkes - Diskussion zum Buch

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Hallo @seenixe, du bist mir jederzeit herzlich Willkommen, ich hoffe, dass du das weißt. :)

Eine Klassenjustiz gibt es sicherlich und wird es auch immer geben. Ich habe mich allerdings nicht ganz genau ausgedrückt, denn es ist nicht immer nur Geld, was den Unterschied macht, sondern auch das eigene Engagement und eben auch das eigene Umfeld. Man kann die Macht der Gegenseite auch aushebeln, indem man sich bspw. besonders gut vorbereitet. Ich erinnere mich an den User @koratcat, der ein Jurastudium absolviert hat, um auf Augenhöhe zu sein. Dies ist zwar sicherlich eine Ausnahme, aber man sieht es auch hier, dass besonders gut abschneidet, wer sich durch unzählige Urteile liest und sich engagiert.

Amtsermittlung ist völlig richtig, allerdings entbindet diese den Betroffenen nicht von eigenem Tun.

Dass Richter und Behördenvertreter sich meist schon lange kennen, ist auch klar. Aber ich bezweifle, dass daraus zwingend eine Verbrüderung folgt. In den mir bekannten Fällen war es überwiegend so, dass sachlich nach Lösungen gesucht wurde und dabei angemessen diskutiert wurde. Die Betroffenen und auch deren Anwälte habe ich dabei meist passiv und fast schon schüchtern erlebt.

Meiner Meinung nach sollten Betroffene sich bewusst machen, dass sie sich selbst und ihre Rechte vertreten. Im Gerichtssaal und vorher auf dem Postweg. Wenn sie dem Richter die Entscheidung vorkauen, ggf. sogar in feinstem juristischen Gutachten- oder Urteilsstil vorformulieren, dann wird jeder Richter seine liebe Mühe haben, dagegen zu votieren. Dazu hilft es oft, wenn man einfach passende Urteile Passage für Passage copy-pastet und den eigenen Fall daneben stellt. Aber diese Mühe muss man sich eben auch machen. Behörden machen dies und gewinnen dadurch oft.

LG Gudrun
 
letzter beitrag dazu:

der Meinung, dass das Gericht prüfen müsse. Nein, muss es nicht.

ich kenne weder deine rechtskenntnisse noch dein rechtsversstädnis, aber beidem sei gesagt, es ist falsch, was du verbreitest und ähnelt der argumentation der gegenseite. also nicht nur für dich, auch für andere mit ähnlicher situation, damit sie nicht fehl gehen, empfiehlt sich dies hier anzusehen:

§ 371 ZPO​


(1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten.
(2) Befindet sich der Gegenstand nach der Behauptung des Beweisführers nicht in seinem Besitz, so wird der Beweis außerdem durch den Antrag angetreten, zur Herbeischaffung des Gegenstandes eine Frist zu setzen oder eine Anordnung nach § 144 zu erlassen. Die §§ 422 bis 432 gelten entsprechend.
(3) Vereitelt eine Partei die ihr zumutbare Einnahme des Augenscheins, so können die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit des Gegenstandes als bewiesen angesehen werden.

das Gericht hat die Nachweise doch zur Kenntnis genommen und „einstweilen“ zurückgestellt.

und "zur Kenntnis nehmen" heisst auch "in Erwägung ziehen" und prüfen.
 
Hallo GudrunS,

ich frage mich, woher du mein Verfahren vorm LG Essen so genau kennst, warst du Zuschauerin. Oder bist du Hellseherin.

Ja, ich habe mir ein Fachbuch gekauft und unzählige Urteile gelesen und in meinen Schriftsätzen verarbeitet.

Ja, der Richter und der RA des Beklagten kannten sich sehr gut, es war auch nicht schlimm, dass dieser 2 Stunden zu spät kam.

Meiner Meinung nach sollten Betroffene sich bewusst machen, dass sie sich selbst und ihre Rechte vertreten. Im Gerichtssaal und vorher auf dem Postweg

Ja, ich habe alle Schriftsätze selbst geschrieben. Ja ich habe das Privatgutachten noch besser gemacht, erst danach wurde es von der Ärztin unterschrieben. Ja, ich habe den Gerichtsgutachter positiv beeinflusst.

Die Betroffenen und auch deren Anwälte habe ich dabei meist passiv und fast schon schüchtern erlebt.

Nein, der von mir verklagte Rechtsanwalt war am Stottern und den Tränen nah. Ich musste nichts sagen, nur ich möchte ein Urteil, meine Akte hatte über 2000 Seiten, habe alles selbst mit der Unterschrift meines RA schriftlich vorgetragen. Der Richter hat für mich alles erledigt. Ich war beeindruckt, wie gut er meine Schriftsätze kannte. Das Urteil war eigentlich eine Abschrift meiner Schriftsätze. In Wirklichkeit hat der Richter ein Urteil vom OLG Hamm kopiert.

Vorher, vor dem LG Köln gab es tatsächlich ein falsches Urteil, ich habe die unerfahrene junge Richterin und die BLD ausgetrickst, die Behauptung, dass Morbus Bechterew erst am Tag der MRT vorlag war falsch. Habe vor dem OLG sofort gemerkt, dass das OLG nicht so dumm ist, habe dann einen guten Vergleich geschlossen.

MFG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo @HerrX, mir geht das Herz auf, wenn ich deine Schilderungen lese. Und exakt so wünsche ich mir das von allen Betroffenen. Den Rücken gerade machen und für sich selbst einstehen. Leider ist es viel zu häufig so, dass man die Arbeit einfach abgeben will. An den Anwalt, an den Sozialverband, an Richter. Aber so läuft das nicht. Es läuft genau so, wie es von dir, @HerrX, beschrieben wurde.

Nicht durch Forderung eines Augenscheinsbeweises (371 ZPO), sondern durch einen schön formulierten Vortrag. Am Besten mit Zitaten aus einschlägigen Urteilen, Quellenangaben, Kommentaren und Literatur.

Das kann nicht jeder, aber deswegen kann man sich ja heutzutage Hilfe holen. Google, Unfallopfer-Forum etc.

Einen schönen Restsonntag allerseits und danke für den schönen Austausch. :)

LG Gudrun
 
Hallo noch einmal in die Runde,

@ GudrunS
Eine Klassenjustiz gibt es sicherlich und wird es auch immer geben. Ich habe mich allerdings nicht ganz genau ausgedrückt, denn es ist nicht immer nur Geld, was den Unterschied macht, sondern auch das eigene Engagement und eben auch das eigene Umfeld. Man kann die Macht der Gegenseite auch aushebeln, indem man sich bspw. besonders gut vorbereitet. Ich erinnere mich an den User @koratcat, der ein Jurastudium absolviert hat, um auf Augenhöhe zu sein. Dies ist zwar sicherlich eine Ausnahme, aber man sieht es auch hier, dass besonders gut abschneidet, wer sich durch unzählige Urteile liest und sich engagiert.

Eine Klassenjustiz ... Das ist ein Zugeständnis deinerseits, das alles in Ordnung ist und die "besser Privilegierten" bessere Chancen wie in diesem Fall vor Gericht haben.

Es sollte bedacht werden, das gerade die Menschen, die Ansprüche stellen dies machen weil sie gesundheitlich stark bis sehr stark beeinträchtigt wurden. Diese Beeinträchtigungen schließen das von dir "geforderte" Eigenengagement" sehr oft aus.

Ich kenne einen Fall, wo ein Vergleich geschlossen wurde und der "Vertreter der Gegenseite" sich damit bei einem Kollegen hervortat was er für ein tolles Ergebnis erstritten habe und das nur, weil er vor Gericht verhindern konnte, das die Film und Fotodokumentation nicht gezeigt wurde. Es handelte sich um ein kleines Kind, das zum Pflegefall wurde.

Viele Grüße
Helios
 
Guten Morgen @Helios,

ich glaube, du missverstehst meinen Auftritt. Ich bin nicht hier, um irgendetwas zu verkaufen oder schönzureden. Und nein, ich finde es absolut schei*e, dass es ein Klassensystem gibt. Das betrifft aber nicht nur finanzielle Ausstattung, sondern auch die Schulbildung, die Behandlung von Kassen- oder Privatpatienten und so weiter.

Was bringt es aber, wenn wir hier laut schreien, wie ungerecht es ist. Das haben die hungernden Franzosen schon vor rund 250 Jahren gemacht und erhielten die Antwort, dass sie doch einfach Kuchen essen sollen, wenn sie kein Brot haben. So ähnlich ist es heute, wenn den „hungernden“ Deutschen gesagt wird, dass sie doch einfach das Geld der Migranten/Asylbewerber nehmen sollen. Viel nachhaltiger wäre es, wenn große Unternehmen, Erbschaften und Vermögen endlich anständig besteuert würden. Was der „kleine Bürger“ nämlich nicht bemerkt ist, dass die Großen (Adel, NS-Profiteure wie BMW, Henkel, Hugo Boss etc) sich die Taschen immer voller machen, während die breite Bürgerschaft leidet. Wie vor 250 Jahren.

Ich kenne ebenfalls unzählige Fälle, wo die Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen an der finanziellen Ausstattung gescheitert ist. Das ist auch so gewünscht (von Versicherungen, Behörden), weil es einen einfachen und günstigen Verfahrensabschluss bedeutet.

Statt mich zu kritisieren, dass ich Engagement von den Betroffenen fordere, bring doch bitte einen besseren Vorschlag. Willst du jedem seinen Rechtsstreit finanzieren? Du, aus deiner eigenen Tasche? Willst du die 100ste Petition einreichen, die dann in einer Schreibtischschublade verschwindet? Willst du einen Sachbearbeiter anspucken? All das bringt den Betroffenen leider ebensowenig wie warme Worte, betroffene Blicke und ein Kopfstreicheln.

Ich habe mehrfach gesagt, dass ich zwar nicht allwissend bin, in vielen Fällen bin ich sogar echt dumm, aber ich biete trotzdem meine virtuelle Hilfe an. Schilder mir deinen Fall, stell mir deine Frage und ich tu mein Bestes, dich zu unterstützen (dieser Aufruf geht an jeden einzelnen Menschen da draußen).

Wenn jeder auf zwei seiner Nachbarn achtet und sich ernsthaft um diese kümmert, dann ist für jeden gesorgt. Meiner Meinung nach ist das übrigens der einzige Weg, um Betroffenen überhaupt ein bisschen zu helfen und auch gesellschaftlich wieder ein bisschen näherzurücken. :)

LG Gudrun
 
Hallo,
auch mir ist es so ergangen mit der gefälschten Akte im SG
-Verfahren und keinen interessiert es.
Im Zivil Gerichtlichen Verfahren sind die Gutachten neutral,aber die Gegenseite hat illegale Beweimittel ins Verfahren eingebracht,was die Richterin nicht interessiert.
Daher ist es kein menschliches versagen sondern Strategie.
Seit 4 Jahren kein Urteil und immer wieder neue Dinge,die sich die Gegenseite wünscht und den verunfallten zu einem lächerlichen Vergleich zu zwingen und kein Urteil schreiben zu müssen.
Es ist sehr traurig was hier passiert!
Und nein es sind auch keine Einzefälle.
Lg
 
@Helios,
die haben hinter meinem Rücken ein psychiatrisches Gutachten nach Aktenlage erstellt .
Obwohl ich zuvor der Weitergabe meiner personenbezogenen Gesundheitsdaten widersprochen habe,hat der gegnerische Anwalt,Teile der Gerichtsakte an den Psychater geschickt,dieser hat wiederum den gesamten Unfall wiedersprochen und neue psychische Diagnosen erfunden,welche dann ins zivilrechtliche Verfahren wieder eingeführt wurden.
Daher Strafanzeige ,Anzeige bei der Ärztekammer und der Datenschutz Behörde!
Der Richter ist involviert,interessiert aber nicht.
Aber es liegen ja Gottseidank 4 gerichtliche Gutachten vor,welche die Schäden erkennen und bestätigen.
Lg J
 
@Jens69,

ist das während des Prozesses passiert? Hat die Gegenseite sozusagen ein "Privatgutachten" eingeholt? Verstehe ich das so richtig? Als Antwort auf ein Gerichtsgutachten? Wie darf die "Gegenseite" denn aufgrund eines Gerichtsgutachtens agieren, wenn denen das nicht paßt?

Ist das nicht üblich, das die Gegenseite sich jemanden oder mehrere sucht, die dann "medizinisch" beraten?

Und, das darf man im Prozeß, der Gegenseite die Weitergabe der personenbezogenen Gesundheitsdaten wiedersprechen? Das die z.B. meine Daten nicht an fremde Mediziner weiter geben dürfen?

Aber es liegen ja Gottseidank 4 gerichtliche Gutachten vor,welche die Schäden erkennen und bestätigen.
Puh, ja, Glück gehabt oder so ähnlich?

Viele Grüße
Helios
 
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