Hallo @seenixe, du bist mir jederzeit herzlich Willkommen, ich hoffe, dass du das weißt.
Eine Klassenjustiz gibt es sicherlich und wird es auch immer geben. Ich habe mich allerdings nicht ganz genau ausgedrückt, denn es ist nicht immer nur Geld, was den Unterschied macht, sondern auch das eigene Engagement und eben auch das eigene Umfeld. Man kann die Macht der Gegenseite auch aushebeln, indem man sich bspw. besonders gut vorbereitet. Ich erinnere mich an den User @koratcat, der ein Jurastudium absolviert hat, um auf Augenhöhe zu sein. Dies ist zwar sicherlich eine Ausnahme, aber man sieht es auch hier, dass besonders gut abschneidet, wer sich durch unzählige Urteile liest und sich engagiert.
Amtsermittlung ist völlig richtig, allerdings entbindet diese den Betroffenen nicht von eigenem Tun.
Dass Richter und Behördenvertreter sich meist schon lange kennen, ist auch klar. Aber ich bezweifle, dass daraus zwingend eine Verbrüderung folgt. In den mir bekannten Fällen war es überwiegend so, dass sachlich nach Lösungen gesucht wurde und dabei angemessen diskutiert wurde. Die Betroffenen und auch deren Anwälte habe ich dabei meist passiv und fast schon schüchtern erlebt.
Meiner Meinung nach sollten Betroffene sich bewusst machen, dass sie sich selbst und ihre Rechte vertreten. Im Gerichtssaal und vorher auf dem Postweg. Wenn sie dem Richter die Entscheidung vorkauen, ggf. sogar in feinstem juristischen Gutachten- oder Urteilsstil vorformulieren, dann wird jeder Richter seine liebe Mühe haben, dagegen zu votieren. Dazu hilft es oft, wenn man einfach passende Urteile Passage für Passage copy-pastet und den eigenen Fall daneben stellt. Aber diese Mühe muss man sich eben auch machen. Behörden machen dies und gewinnen dadurch oft.
LG Gudrun
Eine Klassenjustiz gibt es sicherlich und wird es auch immer geben. Ich habe mich allerdings nicht ganz genau ausgedrückt, denn es ist nicht immer nur Geld, was den Unterschied macht, sondern auch das eigene Engagement und eben auch das eigene Umfeld. Man kann die Macht der Gegenseite auch aushebeln, indem man sich bspw. besonders gut vorbereitet. Ich erinnere mich an den User @koratcat, der ein Jurastudium absolviert hat, um auf Augenhöhe zu sein. Dies ist zwar sicherlich eine Ausnahme, aber man sieht es auch hier, dass besonders gut abschneidet, wer sich durch unzählige Urteile liest und sich engagiert.
Amtsermittlung ist völlig richtig, allerdings entbindet diese den Betroffenen nicht von eigenem Tun.
Dass Richter und Behördenvertreter sich meist schon lange kennen, ist auch klar. Aber ich bezweifle, dass daraus zwingend eine Verbrüderung folgt. In den mir bekannten Fällen war es überwiegend so, dass sachlich nach Lösungen gesucht wurde und dabei angemessen diskutiert wurde. Die Betroffenen und auch deren Anwälte habe ich dabei meist passiv und fast schon schüchtern erlebt.
Meiner Meinung nach sollten Betroffene sich bewusst machen, dass sie sich selbst und ihre Rechte vertreten. Im Gerichtssaal und vorher auf dem Postweg. Wenn sie dem Richter die Entscheidung vorkauen, ggf. sogar in feinstem juristischen Gutachten- oder Urteilsstil vorformulieren, dann wird jeder Richter seine liebe Mühe haben, dagegen zu votieren. Dazu hilft es oft, wenn man einfach passende Urteile Passage für Passage copy-pastet und den eigenen Fall daneben stellt. Aber diese Mühe muss man sich eben auch machen. Behörden machen dies und gewinnen dadurch oft.
LG Gudrun
