Hallo
@HWS-Schaden,
den Vorwurf der Unsachlichkeit finde ich spannend, aber schau nur einen Beitrag über dir, in dem
@Sekundant sagt, dass das Gericht der Fälschung nachgehen müsse und auch du bist der Meinung, dass das Gericht prüfen müsse. Nein, muss es nicht. Denn nein, es ist nicht das Kindermädchen des Betroffenen.
Natürlich, selbstverständlich gibt es Fälle, in denen auch einzelne Richter mies arbeiten. Aber ich sehe die Judikative durch die Möglichkeit von Berufung und Revision tatsächlich nicht derart schlecht wie du es gerne hättest. In den weit überwiegenden, allermeisten Fällen ist tatsächlich der Betroffene die Fehlerquelle. Das liegt aber nicht an einem Systemversagen, sondern an der Ungleichverteilung der Mittel. Auf der Gegenseite sind meist qualifizierte(re) Anwälte, Kläger kaufen sich oft keinen Rechtsbeistand oder medizinischen Rat ein und auch sonst ist die Bürokratie (bewusst und für Laien oft zu) kompliziert.
Ich verweise in ähnlichen Situationen gerne auf
@unfallmann, weil dessen Fall so exzellent nachvollziehbar ist. In seinem Fall Stromunfall (ich verkürze) vertritt er den Standpunkt, dass sein Herz zum Schadenseintritt gesund war, weil er 2 Monate vor dem Schadensfall ein gesundes EKG hatte. Was er aber nicht sieht - und ihm wohl auch niemand schonend beibringen will/wollte - ist, dass juristisch egal ist, was vor 2 Monaten war. Es ist entscheidend, was - grob gesprochen - in der Sekunde vorher war. Der „Nachweis“ ist also kein juristischer Nachweis, weil er etwas Irrelevantes belegt. Nämlich was vor x Monaten war.
Kauft man ein gebrauchtes Auto und der Verkäufer sagt, dass er es auch gebraucht gekauft hat und der Vorbesitzer total pfleglich damit umgegangen ist, dann ist das toll. Sagt aber nichts darüber, wie der jetzige Verkäufer war.
Ich sehe das Problem in unserem Austausch darin, dass mir - nachvollziehbarerweise - Informationen über die Fälle, eure Fälle fehlen. Ich kann daher wenig dazu sagen. Was ich aber sagen kann ist, dass die Fälle Steuerfahnder, Cum-Ex, Maskendeal etc. aus einer ganz anderen Ebene kommen. Da könnte man sich tatsächlich fragen, wieso sowas möglich ist und ebenso, wieso man die Vermögenssteuer noch immer nicht wieder eingeführt hat. Das sind aber politische Fragen, die hier deutlich zu weit führen.
Wir sind hier im Unfallrecht und damit in einem reichlich exotischen Rechtsgebiet, das nur extrem wenigen Menschen überhaupt in ihrem Leben mal begegnet. Wir können uns aber untereinander austauschen und so im Optimalfall eine Waffengleichheit mit den Beklagten erreichen. Und dazu gehört, dass man eben versteht, wie die Judikative überhaupt funktioniert. Und sie funktioniert eben nicht so, dass man dem Gericht Bröckchen hinwirft und dieses dann zu ermitteln auffordert.
@Sekundant, das Gericht hat die Nachweise doch zur Kenntnis genommen und „einstweilen“ zurückgestellt. Dann kommt ein - hoffentlich neutrales - Gutachten und man kann die Nachweise danach (wieder) vorbringen. Das ist doch verständlich. Ich sehe nicht, wo das ein Justizversagen sein soll. Hast du die Nachweise danach nicht mehr vorlegen dürfen?
LG Gudrun