Grüß Dich, Motte 2000!
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Ich gehe davon aus: Du lebst irgendwo in der Mitte von Hessen, aber weder in einer Großstadt, noch im Speckgürtel davon. Sollte die Vermutung falsch sein, Dein Ponyhof ist 12 km von der Stadtgrenze von Frankfurt, dann muss man zu dem, was unten folgt, schon Zuschläge rechnen.
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Allererste Näherung "Stundenlohn Haushaltshilfen":
(a)
Netto 10,00 Euro ist in den alten Bundesländern sehr knapp. 12,00 Euro ist i.O., im Speckgürtel eher mehr.
(b)
Die Arbeiten, die mit Deiner Pflege zu tun hatten (weil Du Dich kaum rühren konntest), gehören nicht zum Haushaltsführungsschadens, das ist Assistenzschaden. Für solche Arbeiten würde ich (daumengepeilt) etwa 20 % Zuschlag vorsehen.
(c)
Ich würde an Deiner Stelle die Haushaltshilfe per Haushaltsscheckverfahren anstellen. Die Versicherung muss die Sozialversicherungsabgaben dazu bezahlen.
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Stall-Leute: Tja....ich bin selbst Reiter und Reitvereinsmitglied und dessen langjähriger Justiziar:
(a)
Stallburschen in Dauerstellung verdienen eher weniger, obwohl das eine Arbeit ist, die keineswegs jeder kann. Nur: Selbständiges Arbeiten darf man vom Stallburschen nicht verlangen. Die Arbeit muss praktisch intensiv überwacht werden. Bei uns macht das die Reitlehrerin, die aber jeden Tag 2 x die Arbeit prüft. Und oft Anordnungen treffen muss.
(in Gestüten gibt es nicht ohne Grund als Vorgesetzten einen Stallmeister, der dann aber auch die Verantwortung trägt).
Genau das selbständige Arbeiten war aber hier mindestens in der Anfangsphase nötig, wo Du nicht überwachen konntest. Deshalb würde ich hier sagen: Ein Springer, der noch dazu kurzfristig einspringt, der muss schon deutlich mehr bekommen. Da passen die Stundensätze für Haushaltshilfen durchaus.
(b)
Denke bitte auch daran:
Angemessene Zuschläge. Aus § 7 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes TVÖD lässt sich immerhin eine brauchbare Richtschnur für Zuschläge ableiten:
Abreit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr: + 20 %
Samstagsarbeit, ab 13:00 Uhr: + 20 %
Sonntagsarbeit: + 25 %
Feiertagsarbeit (auch: 24.12. und 31.12.): + 135 % oder + 35 % und ein Tag bezahlten Urlaub pro Feiertags-Arbeitstag.
Was natürlich auch für Haushaltshilfen zu bedenken ist.
(c)
Was verlangt den Euer Maschinenring für solche Arbeiten? Das wäre doch mal eine interessante Quelle.
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Es wird Zeit, dass Du das abklärst.
Die Löhne, die der Tarigvertrag "Hausfrauenbund/NGG" vorsieht, sind jedenfalls inakzeptabel. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat es 2010 abgelehnt, diesen Tarifvertrag als "maßgeblich" zu verabschieden. Das war eine wilde Sache damals, ich war mitten drin im Getümmel.
Doch noch immer kommt man uns damit daher.....
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Nachdem am Anfang der 90-jährige Autofahrer so komische Sachen gesagt hat: Die Versicherung sollte aufgefordert werden, "mit den Wirkungen eines rechtskräftigen Feststellungsurteiles" (damit's auch verbindlich hält!) anzuerkennen, dass sie zu 100 % für die Folgen des Unfalles aufkommt. Dazu ist es dann reif, wenn die Versicherung Akteneinsicht in die Polizeiakte haben konnte. Üblicherweise dauert das einige Wochen ab Unfall.
Denn: Eine Weile anstandslosen Regulierens ist kein Anerkenntnis. Damit werden die Geschädigten nur eingelullt. Und es kommt oft () vor, dass nach Jahren auf einmal in Frage gestellt wird, ob die Verischerung wirklich zu 100 % zahlen muss. Das ist keine Seltenheit, das kommt immer wieder vor, keinesfalls nur vereinzelt.
Jahre nach dem Unfall werden sich die Zeugen von damals nicht mehr gut erinnern!
Die AXA hat da den Vogel abgeschossen: Nach über 30 Jahren () des Regulierens hat sie auf einmal erstmals (!) bestritten, dass es einen Unfall gegeben habe, mit dem sie etwas zu tun habe. Da hat allerdings eine gepfefferte Vorstandsbeschwerde geholfen.
ISLÄNDER