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Kutschenunfall durch 90 jährigen Autofahrer

Motte2000

Mitglied
Registriert seit
15 Nov. 2015
Beiträge
31
Ort
Mitte von Hessen
http://www.ffh.de/news-service/ffh-...f-pferdekutsche-auf-zwei-schwerverletzte.html

Ich bin die Beifahrerin....

Ich bin in kleinem Rahmen selbstständig mit einem Ponyhotel, therapeutischem Umgang mit Ponys mit kranken Menschen, Ponyausbildung und Kutschfahrten.

Habe, um das auszubauen, meinen 450€-Job im April gekündigt.

Hatte vor 6 Jahren ein 2-jähriges Pony gekauft, selbst aufgezogen, selbe ausgebildet, dann einen Monat zum einfahren gegeben. Jetzt sollte es nächstem Jahr vor der Kutsche eingesetzt werden. Um mir sicher zu gehen, das es wirklich gut im Straßenverkehr läuft, habe ich es nochmals in einen professionellen Fahrstall gebracht zum training. Bin immer selber als Beifahrer mitgefahren, da konnte ich viel lernen.

Tja, bis es eines Tages während des Trainings einen großen Schlag tat und ich erst wieder in stabile Seitenlage auf der Straße liegend aufgewacht bin.

Blut lief aus meinem Gesicht, konnte nicht aufstehen, Rettungswagen usw.
2 Nächte im Kkhs. Da mein Mann sich um mich kümmern konnte, durfte ich nach 2 Nächten wieder heim.
Aber an arbeiten nicht zu denken. Rechter Arm tut sehr weh, extrem Kopfweh und mehrmals täglicher Schwindel bis zum schwarzwerden.

An die Weiterführung meiner selbstständigen Tätigkeit ist vorerst nicht zu denken. Dazu muss ich absolut fit sein!

Der Fahrer des KfZ ist der Meinung, nicht schuld zu sein, denn er wäre erst auf uns gefahren, als mein Fahrer und ich schon auf der Straße lagen.

Er rief gem. Zeugen, die den Unfall sahen und das er auf die Kutsche auffuhr, nur nach seiner VW-Werkstatt weil sein Auto kaputt gegangen ist....

Er hat sich auch nie bei mir gemeldet, womit ich kaum fertig werde...

Nun bin ich hier mit 8 Ponys, einem kleinen Gewerbebetrieb im Aufbau und ohne Geld...

Das angespannte Pony von mir lässt sich nicht mehr fahren, es ist zu traumatiesiert. Da kann auch keiner mehr sicher drauf reiten. Ich habe es verschenkt. ebenso bin ich, da ich ja die Arbeit gar nicht machen kann, dabei das Rentnerpony zu verschenken.

Es hies, ich solle die Ponys in einem Stall einstellen und bezahlen, das kann cih mir aber nicht leisten, auch wenn es evtl. irgentwann mal von der Versicherung ersetzt würde.
Es ist ja nun über 4 Wochen her, aber die VW-Versicherung hat sich noch nicht mal bei mir gemeldet.

Ich brauche auch eine neue Brille, da fehlt auch das Geld.

Wie geht denn sowas weiter. rechtsanwalt für verkehrsrecht habe ich eingeschaltet. er meinet, ich soll von Steuerberater-hab keinen- klären lassen, wie es mit der einstellung von Helfern geht. Aber die wollen ja auch Geld haben für ihre Arbeit.

UND: Im Moment weis ich nicht, ob, wenn die körperlichen Problemen weg sind, ich mich noch jemals in eine Kutsche getraue. dann wäre mein Beruf hinfällig.
Gestern hätte ich für eine 4-spänner Ponykutschenfahrt anlässlich einer Hochzeit eigentlich 500€ bekommen sollen....

Bin völlig neben der Spur...
Habt Ihr ein Paar Tips und Ratschläge?
 
Hallo Motte2000,

willkommen hier im Forum.
Leider kann ich dir nicht wirklich weiter helfen.
Es werden sich aber noch andere User melden und dir zur Seite stehen.
Ich würde allerdings in deinem Fall versuchen alles vorerst los zu werden was Kosten verursacht!
Es wird viel Zeit vergehen, bis du (wenn überhaupt) von irgend wo her Geld bekommst!
Gute Besserung und die Glück!
 
Hallo Motte,

willkommen im Forum.

Dein RA soll einen Vorschuß fordern.
Rechne aus, wieviel Zeit für die Versorgung der Ponys täglich nötig ist und informier dich über Stundenlöhne in diesem Bereich- schreibe Alles zusammen, gib es deinem Anwalt.

LG
Aramis
 
Hallo Motte,

auch von mir ein herzliches Willkommen und gute Besserungswünsche!

1. Finanzielles:
Was hat denn dein Fachanwalt für Verkehrsrecht zum Unfallverlauf gesagt? Ist sicher festgestellt, dass der alte Herr hinten drauf gefahren ist und damit den Unfall verursacht hat?

Dann ist jedenfalls klar, dass die Haftpflichtversicherung des Autofahrers für deine gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen - ganz oder anteilig (wie die Haftung bei einem Unfall Auto-Kutsche zu verteilen sein wird, weiß ich leider nicht) - aufkommen muss.

Ich kann mich dem Rat von Aramis nur anschließen:
Dein Anwalt soll einen Vorschuss auf Schadensersatz und Schmerzensgeld anfordern.

Auch für die Brille, und zwar in gleicher Art und Güte wie vorher (wobei du bei einem eigenen Schuldanteil einen Teil selbst wirst tragen müssen).

Schreib dir auch auf, wann dein Mann dich mit wie viel Zeitaufwand versorgt hat. Dafür gibt es von der Haftpflichtversicherung Entschädigung, ganz, wenn der Autofahrer volle Schuld hat, sonst entsprechend seines Schuldanteils.

Auch Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Unfall aufschreiben.

Vermutlich kannst du auch nicht mehr alle Tätigkeiten im Haushalt wahrnehmen wie vorher. Bitte auch die Tätigkeiten und Zeiten aufschreiben, die du vorher gemacht hättest und jetzt jemand anderes (dein Mann, Freundin, Nachbarn etc.) übernimmt (Haushaltsführungsschaden).

Das gilt natürlich auch für das Versorgen der Ponys.

Für den Schadensersatz für die Ponys oder sogar dein kleines Unternehmen brauchst du sicher weiter gehende Unterlagen darüber, dass du wirklich Aufträge hattest, die du nicht erledigen konntest. Z. B. einen schriftlichen Auftrag für das 4-spännige Fahren bei der Hochzeit, das jetzt ausgefallen ist.

Hast du einen Businessplan? Damit könntest du ggf. nachweisen, was du geplant hast. Dafür, was jetzt oder womöglich aufgrund des Unfalls gar nicht mehr möglich ist, wirst du allerdings evtl. tatsächlich einen Steuerberater benötigen.

Du kannst es aber auch erst mal selbst zusammen zu stellen versuchen, da du die Zahlen ja im ersten Ansatz für dich und deinen Anwalt benötigst, damit er Forderungen an die Haftpflichtversicherung stellen kann.

Gehörst du einer IHK an? Es wird zwar allenthalben über die Zwangsmitgliedschaft geklagt, aber ich habe mit der hier zuständigen IHK sehr gute Erfahrungen hinsichtlich Beratung gemacht. Möglicherweise würdest du dort für deine geringen (Zwangs)Beiträge kostenlos eine erste Hilfestellung dafür bekommen nachzuweisen, wie hoch der finanzielle Schaden ist und sein wird.

2. deine Gesundheit:
Bitte kümmere dich unbedingt um deine Gesundheit! Wenn es dir nach einem Monat seit Unfall noch immer so schlecht geht, musst du dich nochmal in ärztliche Behandlung begeben und abklären lassen, ob du nicht weitergehende Probleme, z. B. an der HWS oder im Kopf hast.

3. eigene Versicherungen:
3.a. hast du eine private Unfallversicherung? Da hätte eine Unfallmeldung zwar noch Zeit, könntest du aber schon machen.
3.b. du warst Beifahrerin in der Kutsche. Wie ist die Kutsche bzw. wie ist der Eigentümer versichert? Besteht dort eine Betriebshaftpflicht? Eine Absicherung über eine Berufsgenossenschaft wird für dich als Beifahrerin ja eher nicht in Frage kommen.

Gute Besserung und gutes Gelingen.
Lindgren
 
Grüß Dich, Motte 2000!

01
Es ist nicht zu erwrten, dass sich die Versicherung von selbst meldet. Die Aufgabe einer Versicherung ist nicht die Entschädigung, sondern, den Aktionären Geld zu verdienen.

02
Was Lindgren geschreiben hat, das stimmt. Ich rate dazu, diesen Ratschlägen zu folgen!

03
Für Dich käme wegen der Pferde ein komplizierter Schachzug in Frage, fallls die Versicherung nicht mit ausreichenden Vorschüssen aufwartet:

Die einstweilige Regelungsverfügung (§ 940 ZPO). Der Hintergrund ist:

Du hast eine im Tierschutzgesetz geregelte Pflicht, für die PFerde zu sorgen. Da das mit dem, was Du vielelicht jetzt an Sozialhilfe bekommst, nicht machbar ist (die Sozialhilfe ist für Dich, nicht für die Pferde), könnte als höchst seltene Ausnahme eine einstweilige Anordnung des Gerichtes auf vorläufige Zahlungen in Frage kommen, die es Dir erlaubt, Vertretungen zu bezahlen.

04
Das wird ohne einen guten Anwalt nicht gehen. Das ist ein ziemlich komplexer Unfall, den Du da hast.

Andererseits: Die Anwaltskosten gehören zum Schaden dazu. Also muss die gegnerische Versicherung dafür aufkommen.

05
Bitte erzähle von Deinen Problemen ein wenig genauer, dann wird uns schon allerhand einfallen.

06
Besteht bei Dir eine Betriebsunterbrechungsversicherung? (= "Krankenverischerung der Firma")?

07
Zum Unfallhergang selbst:

(a)
Wie sieht es denn mit Zeugen für den Unfall aus?

(b)
Wenn der Autofahrer behauptet: "Die Kutsche ist schon gelegen, da bin ich reingefahren": Da könnte es sein, dass sich das anhand der Spurenlage auf der Straße widerlegen lässt. Nun haben wir hier im Forum den Rekobär, der kann dazu etwas sagen. Hoffentlich meldet er sich bald.

(c)
Der Autofahrer muss einmal erklären, wieso er -unterstellt man mal seine Geschichte als richtig!- eigentlich nicht rechtzeitig angehalten hat.


08
Bitte bleibe im Forum am Ball. mit "Einmal Fragen, ein paar Antworten" geht es leider nicht. Die Sache hat das Potential, dass ein ganz langes Frage/Antwort-Spiel entsteht, aber bedenke: Das ist ja zu Deinem Vorteil!

ISLÄNDER
 
Kutschenunfall

Hallo Isländer,

da bin ich schon :D

Hallo Motte2000,

wie Isländer Dir bereits erläutert hat, kann man anhand der Spurenlage ermitteln, ob der Pkw gegen die umgekippte Kutsche gefahren ist, oder, ob die Kutsche durch den Pkw-Aufprall umgekippt ist.

Das müsste sich an der Front des Pkw abzeichnen als geometrische Figur.

So etwas nennt man dann Unfallanalyse:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Ihr Lieben (ich schreib das nun mal so...)
DANKE dafür, wie Ihr euch hier ins Zeug legt!
Wie gute Kutschpferde, wenn ich das mal so sagen darf!

Also. Gem Polizeibeamten und Zeugen hat uns der alte Herr mit seinem Auto "abgeschossen". Da wir ganz vorschriftsmässig rechts gefahren sind (Kutsche ist ja Verkehrteilnehmer wie andere auch), ausserdem im Schritt und der Fahrer auch noch Kutschfahrlehrer und Ausbilder mit jahrzehntelanger Erfahrung ist, kann ich keine Schuld bei meinem Fahrer oder gar bei mir als Beifahrer finden.

BG haben/sind wir beide nicht.
Betriebsunterbrechungsversicherung habe ich nicht, da ist mein Unternehmen wohl zu klein zu.

Ich bin verheiratet, mein Mann pensioniert und ich werde hier nun natürlich nicht am "Hungertuch" nagen.

Aber meinen pesönlichen Kram habe ich schon immer selber finanziert und hatte nun durch den "Pferdekram" in größerem Umfang die Möglichkeit dazu.

Die Volkswagen-Versicherung ist nun heute angemahnt worden. bevor sie vom RA verklagt wird, doch mal eine Zahlung als Abschlag zu leisten.
Aber-rein gefühlsmässig- wird da nichts kommen. Mein RA hat noch immer keine Unfallakten vorliegen.

Mein Mann mag zwar Tiere allgemein sehr gerne, hat aber von den Ponys nicht wirklich viel Ahnung. Ich kann ihn nicht losschicken mit den Tieren, diese auf die Koppel zu bringen und später wieder zu holen oder so, zumal wir immer über die Bundesstraße müssen.Er bewegt mir aber die kleineren Ponys indem er mit ihnen "Gassi" läuft.

Aber misten, streuen, räumen, Zäune bauen und kontrollieren, den Stall weiterbauen, Heu holen und so geht gut bei meinem Mann.

Den Haushalt hat er ja auch zum Teil an der Backe, ich kann nur leichteren Kram machen. Putzen, Staubsaugen oder z.B. Fenster putzen geht gar nicht.

Auch nach meinen Eltern schauen ( 80 und 82 Jahre) 80km weg hat er zu machen...

Die 6 Hunde muss er auch Gassi führen, da kommt auch meine Nachbarin mit als Hilfe oder er muss dann halt 2x laufen..

Die 4 größeren Ponys bewegt mir meine Nachbarin, leichtes reiten im Feld und als Handpferd.
Sie macht das aus Hilfsbereitschaft und findet das ok, erst bezahlt zu werden, wenn /falls die Versicherung mal zahlt.
Aber aus Dauer kann ich diese Regelung nicht annehmen.

Welchen Betrag würdet Ihr als Stundenlohn für angemessen halten ?
Wir sind hier Kaff, aber eine Putzhilfe bekommt 11€.

Aber das ist doch ein wesentlich verantwortungsvollerer "Job"

Damit die Helfer und mein Mann nicht so viel machen müssen habe ich nun das 3.Pony verkauft (die ersten Beiden ja verschenkt). Ich habe den Fohlenpreis genommen, da für einen reellen Preis zu erzielen gar nicht die Zeit vorhanden ist . Cedric wird nachher geholt als Weihnachtsgeschenk für einen Jungen....
Und ich kann dann die Brille (die war ja beim Unfall zerstört worden), davon holen und das Mistwegfahren und den Schmied( macht Frau normal auch selber) bezahlen.

Eigentlich möchte in nun eher hier aus dem Fenster brüllen...sorry, das gehört ja nun nicht hierher, abe vielleicht hilft es ja mal...

Bei Ideen , Fragen, Anregungen und so immer her damit

Ansonsten wünsche ich euch schon mal schöne Weihnachten

PS. Die Versicherung möchte nun eine Schweigepflichtentbindung von mir für alle Ärzte. Ich habe euch richtig verstanden, das ich das NICHT unterschreiben soll oder?
 
Grüß Dich, Motte 2000!

Ich kann leider nicht alle Fragen auf einmal abarbeiten. Beim Ausmisten kommt auch eine Box nach der anderen.


01
Unfallhergang: Der Unfallhergang ist offensichtlich klar, der Verursacher hat die Kutsche komplett übersehen. Vorzumerken ist aber für die Höhe des Schmerzensgeldes:

(a)
Für den alten Herrn war die Kutsche offenbar schon eine ganze Weile lang zu sehen. Wenn der Mann die Kutsche dennoch nicht wahrgenommen hat, sprich das für grobe Fahrlässigkeit. Entsprechend muss das Schmerzengeld höher liegen.

(b)
Was ich dem alten Herrn übel nehme, ist seine Einlassung, das Fuhrwerk sei bereits verunglückt gewesen, als er auffuhr. Wenn er die Fuhre überhaupt nicht wahrgenommen hat, kann er auch nicht wahrgenommen haben, ob sie normal gefahren ist oder auf der Seite liegt. Letzteres ist im Übrigen auch kein Grund, hineinzufahren.

Es ist erniedrigend und empörend, wenn sich der Verursacher mit einer Lüge aus der Verantwortung zu ziehen versucht. Über die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes erhöht das das Schmerzensgeld.


02
Es wird zunehmend wichtig, dass Du Tagebuch führst. Wieso? Weil Du hinterher den gesamten Aufwand vergessen haben wirst, den dieser Unfall erzeugt hat.

Was gehört da rein- und wieso?

Der Unfallopfer-Bayern e.V. hat dazu einmal für einen "Tippzettel" herausgebracht.
Der Einfachheit halber - hier ist er. Ich darf das, denn ich habe das Urheberrecht:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Unfall-Opfer-Bayern e.V., Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691


Patiententagebuch führen!

Es müssen rein:

1.) Wann Sie welche Leiden hatten.

Schmerzangaben nicht vergessen, und wo genau. Und wann genauer im Tagesverlauf. Geben Sie auch an, was genau dagegen eingenommen wurde.

Schmerzstärke beschreibt man mit einer Angabe, welcher Grad auf einer Skala erreicht wird. Grad 0 heißt "schmerzfrei", Grad 4 bedeutet "Einschlaf gestört", Grad 7: Schmerz kann nicht mehr aus dem Bewusstsein verdrängt werden. Grad 10: Todeswunsch wegen der Schmerzen.

Geben Sie auch an: Schlafstörungen. Wie Ihre Stimmung war. Ob und bei welchen Tätigkeiten Sie behindert sind.


2.) Wer wann was behandelt hat und wie.

Fragen Sie den Arzt: Wie heißt die Therapie, die jetzt versucht wird? Wie heißt das Medikament, das Sie mir heute geben wollen?



3.) Wer hat miterlebt, wie es Ihnen ging? Wichtig! Das sind Besucher, aber auch Zimmernachbarn – alles aufnotieren mit Anschrift.

Einem Krankenhaus konnte nachgewiesen werden, dass eine Patientin in schwersten Schmerzen alleingelassen zu haben. Weil die Bettnachbarin, die selbst am Tropf hing, ihr einen Zettel mit ihrem Namen und Anschrift zugesteckt hat und als Zeugin später klar ausgesagt hat, dass sie selbst 5 x vergebens geläutet hat. Ohne diese Bettnachbarin wäre kein Beweis denkbar gewesen, niemand hätte beweisen können, dass die Klägerin damals Schmerzen hatte, dass sie nur noch heulte vor Schmerzen.


4.) Welche Fahrtkosten oder Fahrstrecken Sie damit hatten, von wann bis wie viel Uhr das war.

…es läppert sich, diese kleinen Kosten!


5.) Wen Sie um welche Hilfe bitten mußten.

….und natürlich: Für welche Arbeit. Von wann bis wann der Helfer was genau gemacht hat. Abzeichnen lassen vom Helfer!

6.) Welche Termine oder Vereinbarungen Sie wieso absagen mußten.


7.) Wie sich Ihre Behinderung ausgewirkt hat.

Notieren Sie, wenn Sie das erst mal nur noch eine Krücke gebraucht haben, das erste Mal 100, 250, 500 m weit gehen konntest, das erst mal wieder mit 10 Fingern tippen konntest das erste Mal ein Fenster geputzt hast: Aber auch, ob die Hand dann weh getan hat, und wie lange das gebraucht hat, bis sie sich wieder beruhigt hat!



Das Tagebuch sollten Sie mitnehmen, wenn eine Begutachtung ansteht, aber nicht dortlassen. Denn dann besteht die Gefahr, dass es hinterher unauffindbar ist. Der Sachverständige soll sich das durchsehen und ggf. komplett abkopieren, schließlich ist das Ihr Buch und nicht das der anderen.

Am schönsten führt man so etwas im Computer. Dann ist es auch für Fremde gut zu lesen. Und was der Arzt leicht lesen kann, das versteht er leichter.

Das Schmerztagebuch erleichtert die Diagnostik, die Begutachtung und den Beweis vor Gericht.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Soweit: Der Tippzettel. Übrigens gibt es einen Tippzettel, wie man mit der Papierflut fertig wird. Brauchst Du den?


03
Der Unfallopfer-Bayern e.V. hat seinen Schwerpunkt im Unterfränkischen. Er nimmt auch Hessen auf. Schau mal auf die Internet-Seite, der Verband ist ziemlich rührig!

04
Von Schweigepflichtentbindung rate ich ab. Die wird nur dazu verwendet, Ausreden zu finden. Der Mißbrauch ist gewaltig damit. Ich kann Dir gerene verraten, wie!

05
Demgegenüber rate ich, der Versicherung mitzuteilen, dass sie nicht befugt ist, Deine gesundheitlichen Daten nach § 3 IX BDSG an Dritte, insbesondere externe Begutachtungsinstitute herauszugeben. Wieso genau? Demnächst schreibe ich's.

ISLÄNDER
 
hallo Motte2000, ich kann leider nicht mit vielen Tipps aufwarten, aber ich möchte dir als Reitern vor allem mein Mitgefühl ausdrücken. Das ist der Alptraum, den du erlebt hast, vor dem sich alle Reiter und Kutschfahrer fürchten...
Vielleicht solltest du das verschenkte, traumatisierte Pony noch mal von einem anerkannten Trainer begutachten lassen, denn von straßensicherem Fahrpferd, was ja dein Fahrlehrer beurteilen kann zum quasi nicht weiter nutzbaren Beistellpferd ist es auch ein Wertverlust, den du ggf. wiederholen kannst.
 
Hallo Motte,

ich kann den Tpp von asme nur befürworten!

Hallo Isländer,
<Demgegenüber rate ich, der Versicherung mitzuteilen, dass sie nicht befugt ist, Deine gesundheitlichen Daten nach § 3 IX BDSG an Dritte, insbesondere externe Begutachtungsinstitute herauszugeben. Wieso genau? Demnächst schreibe ich's.

Bitte! So schnell, wie die Gegnerische unser Daten weiter gibt können Ahnungslose nicht reagieren:confused:

LG
Aramis
 
Grüß Dich, Motte, Grüß Dich, Aramis!

Was also istd er Hintergrund für meinen Tipp, dem Vericherer die Weitergagbe der Daten nach § 3 IX BDSG zu verbieten?

01
Gesundheitliche Daten (§ 3 IX BDSG) darf der Versicherer grundsätzlich auch Dritten weiter geben, es sei (§ 28 BDSG), es besteht ein höherrangiges Interesse des Betroffenen. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt: Erklärt der Betroffene: "Ich will nicht, dass meinen Daten dann hinterher weiß der Teufel wo rumlaufen", dann ist damit das höherrangige Interesse da. Der Versicherer darf die Daten nicht weitergeben.

02
Das wird auch gut so sein!

(a) Da ist ja der gute Prof. Dr. Ganz-Gescheit, das ist der, der ein Begutachtungsinstitut betreibt (400 Aufträge allein von der Versicherung jedes Jahr). Und der dann seltsamerweise stets zu Ergebnissen kommt, die dem Auftraggeber gefallen. Und wenn das Gutachten da ist, dann ist das das Einzige, was zählt, alles andere interessiert den Versicherer nicht: Und wenn Du nachweist, dass das Gutachten Fehler hat wie der Straßenköter Flöhe: Dazu schweigt der Versicherer, und nach einem viertel Jahr kommt er wieder: "Aber der Prof. Ganz-Gescheit hat festgestellt.....".

(b)
So was wollen wir nicht haben, deshalb verhindern wir, dass Prof. Dr. Ganz-Gescheit und Konsorten nicht zum Zuge kommen.

Der darf Deine Daten nicht bekommen, wenn Du der Datenweitergabe widersprochen hast. Damit schützt Du Dich vor dem Unfug dieses Fachmannes.


(c)
Gibt die Versicherung trotzdem daten weiter, muss sie Schmerzensgeld bezahlen, i.D.R. so um die 1.500,00 bis 2.000,00 Euro. Wohlgemerkt: Nicht für die Unfallverletztungen, sondern für den Bruch des Presönlichkeitsrechtes! Außerdem: Die Daten müssen dann gelöscht werden)


(d) Es gibt zwei berühmte Begutachtungsinstitute in Deutschland, deren Leiter haben mir es beide schriftlich (!) gegeben: Bei Gutachten für Zwecke der privaten Unfallversicherung ignorieren sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vorsätzlich ignorieren, die -jedenfalls in diesen Fällen (sog. "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH)- sehr verbraucherfreundlich ist. Der eine nennt diese Rechstprechung "mit Verlaub - bescheuert".

Seither kann ich beweisen, dass die beiden vorsätzlich falsche Gutachten schreiben.

Willst Du denen in die Hände fallen? Nein! Also teile der Versicherung per Einschreiben mit, dass Deine Gesundheitlichen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.


03
Die Versicherung wird voraussichtlich mitteilen, dass sie dann aber die Gesundheitsfolgen Deines Unfalles nicht ermitteln kann.

Schon recht! Das machst Du selbst, Du sorgst für die nötigen Belege, wie es Dir ergangen ist. Das kriegen wir hin.


04
Folgendes habe ich mal gesehen: Ein Haftpflichtversicherer hat penetrant immer wieder und immer wieder angemahnt, die Schweigepflichtsentbiindugnserklärung fehle noch. Dabei stand schon im ersten Schreibendes Geschädigten, dass die Versicherung keine Schweigepflichtsentbindungserklärung bekommt, weil damit zu viel Schindluder getrieben wird. Das war der Versicherung wuscht. Sie mahnte beharrlich die Schweigepflichtsentbindungserklärung an.

Dann ist das Unfallopfer aber (zu Recht!) bissig geworden:

"Lesen und verstehen Sie mein Schreiben vom...., da steht, dass Sie die Schweigepflichtsenbindugnserklärung nicht bekommen. Es kommt zu oft vor, dass damit Unfug angerichtet wird. Sie können jetzt offenbar nicht respektieren, dass ich meine Intimsphäre schützen will. Das ändert sich jetzt aber: Die Versicherung erinnert mich an einen 4-jährigen Fratzen, letzten Samstag im Supermarkt, unbedingt will er sich 'n Lolli erquengeln. Furchtbar! Entsetzlich!

Und jetzt kommt die Versicherung mit dem gleichen Verhalten! Da werden die Anfangsgründe des Repektes gegenüber Verletzten nicht beherrscht. Schon allein deshalb, weil sich die Versicherung sich respektlos benimmt, deshalb kommt keine Schweigepflichtsentbindung nicht in Betracht. Das wird jetzt bitte endgültig verstanden."

Das wirkte. Geht doch!




ISLÄNDER
 
Ihr seit klasse!

Tagebuch bin ich täglich am schreiben habe ja nun Zeit....;-((
Versicherung hat natürlich noch nichts als Vorschuss gezahlt. Diese Volkswagenversicherung hat das nun Bearbeitungstechnisch an die Allianz abgegeben, die sind wohl noch erfahrener im Nixmachen.
An den bayrischen Verein werde ich mich wenden und berichte weiter.

Ich habe mal selber bei der Versicherung angerufen, wollte mal die Sachberbeiterin persönlich sprechen und ob nicht doch mal ein wenig Geld als Vorschuss möglich wäre. Aber sie ist im Urlaub, nur ne Allianz-Hotline, kein anderer zuständig....

eigentlich bin ich nur noch fassungslos...
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