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EMR Renten

Der GA der DRV stellte eine ERwerbsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich fest,


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Hallo

Nach langem hin und her, ewigen verlängern .... hat mir die DRV auf Grund des letzten GAs was besagt das ich nur noch unter 3 Stunden arbeiten eine volle EM Rente auf Dauer gewährt.:) Außerdem stand im GA das keine Besserung zu erwarten ist ( ausschließlich wegen den Unfallfolgen.

Aber bis es endlich soweit war habe ich auch wieder 2 Jahre kämpfen müssen. Es geht halt nicht ohne:confused:.
Aber ich war froh gewesen als endlich der Bescheid kam. :)

VG
 
Hallo Speetwomen,

gratuliere zu Deinem Erfolg, das liest sich ja richtig gut.
Endlich Ruhe und keine Verlängerungsanträge mehr, das darfst, nein das mußt Du feiern.

Grüße vom
Snooker
 
Hallo,

habe abgestimmt, muss aber ergänzen:

Volle Anerkennung, aber befristet auf rund 2 Jahre.

Im (erweiterten) Gutachten steht, dass noch eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden vorhanden sei. Der Gutachter empfiehlt, dass diese bei der nächsten Untersuchung bemessen werden soll.
Gleichzeitig steht aber auch im Gutachten, dass keine Aussicht auf Besserung besteht.

Der liebe Herrgott und die Sachbearbeiter werden wissen was das bedeutet.

Aber weiß dass auch einer von Euch?

Grüße
oohpss
 
@ alle

Freut euch bitte nicht zu früh auch wenn ihr eine EMR auf Dauer habt.

Bin ja Rückwirkend auch auf Dauer seit 1995 EMR und als ich dann vor drei Jahren durch meinen 400€ Job wieder einen Betriebsunfall hatte wurde ich schneller als ich schauen konnte zu einer Begutachtung geladen.

Ja wer ein Mal in der Woche vier Stunden CDs auflegen kann der kann doch mit Sicherheit auch wieder voll oder zumindest Teilzeit arbeiten.

Es bleib natürlich bei der Rente auf Dauer!

Grüssle
 
@ alle,

freut Euch wenn Ihr Erfolg hattet, ob befristet oder dauerhafte Gewährung von Rente, und teilweise oder voll Erwerbsgemindert.
Wir haben schließlich lange genug dafür gekämpft...wann sollte man sich sonst bezüglich Rentenversicherungsangelegenheiten freuen.

Wenn nicht jetzt...

Gruß vom
Snooker
 
Hallo oohpss,

wenn man noch 6 Std arbeiten kann erhält man keine EMR. Darum brauchst Du sie auch nicht-möglicherweise.
Volle Anerkennung ist auch nicht gegeben wenn nicht alles durchgesetzt wurde.

Gruß
Snooker
 
... wenn man noch 6 Std arbeiten kann erhält man keine EMR. ...
Hallo Snooker,
da hast Du Recht, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär ...

Tatsächlich geht das, was derzeit gilt: Volle Erwerbsunfähigkeit.
Das die beides im gleichen Gutachten schreiben, also einerseits volle Erwerbsunfähigkeit andererseits Arbeitsfähigkeit.
Das hängt wohl irgendwie mit den vorgesehenen Abläufen zusammen, denn wie gesagt, vor 2 Jahren (ca. 9 Monate nach dem Unfall) volle Erwerbsunfähigkeit anerkannt und keine Aussicht zur Verbesserung befundet. Und in Kürze 2te Untersuchung von den möglichen 3.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

Versicherungen suchen doch immer nur nach Gründen um nicht zu zahlen, bisher hab ich keine andere Erfahrung gemacht. Siehe auch das Problem bei Kai-Uwe-das schlägt einem Faß den Boden aus-unfaßbar das Ganze.
Dann bist Du die rühmliche Ausnahme ! Freu Dich!

Gruß vom
Snooker
 

Hallo Snooker,

zum freuen habe ich nicht wirklich Grund.
Wie gesagt, die 100 %tige MdE ist zeitlich befristet anerkannt und es besteht keine Aussicht auf Besserung.
Gleichzeitig ist eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden im RV-Gutachten angegeben.
Und die 2. Begutachtung steht für Januar an.

Freude kommt da kaum auf, wenn man sich vorstellt, wie die aus einer 100igen MdE nun möglicherweise eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden befunden. Jedenfalls nicht bei den vorliegenden Unfallfolgen, der laufenden Therapien und Behandlungen.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

wenn Du mit der Bewertung 3-6 Std nicht einverstanden bist, solltest Du hiergegen vorgehen.
Tatsächlich gibt es wegen der MdE und dem Zusammenhang Leistungsfähigkeit große Unterschiede. Ich kenne jemanden der eine MdE von 30% hat und ist voll Erwerbsgemindert-will sagen, aus einer hohen MdE läßt sich nicht immer eine Rente ableiten, die RV zieht diese Einschätzung nur als Indiz heran, hat aber für das Begehren einer EMR nicht die Aussagekraft wie man vielleicht vermuten würde.

Es geht immer nur um die Leistungsfähigkeit in einem zeilichem Rahmen, wobei die Tätigkeit egal ist, außer bei Berufsunfähigkeit.

Hoffe Du hast bei der nächsten Begutachtung eine andere Einschätzung, aber wie gesagt man darf sich ruhig wehren!

Alles Gute hierfür !

Gruß
Snooker
 
Hallo Snooker,

offensichtlich hast DU recht.

Denn es verwundert ja schon das RV-Begutachtunsgergebnis mit einer prognostizierten Arbeitsfähigkeit von 3 - 6 Stunden bei voller EMR-Anerkennung und einer prognostiziert nicht vorhandenen Aussicht auf gesundheitliche Besserung.

Aber solange die 100% EMR bewilligt werden, spricht ja nichts gegen den die prognostizierte Arbeitsfähigkeit von 3 - 6 Stunden.
Oder irre ich da?

Grüße
oohpss
 
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