Hallo pussi,
ich kann die Frage nicht beantworten, weil einerseits ist sie tatsächlich nach Grundrecht unantastbar,
andererseits aber bleibt sie nie unangetastet, wenn man mit den Schwarzrobigen, den Schülern der Generation des menschenverachtenden Regimes der nationalsozialistischen Diktaur ausgeliefert ist, im Gerichtssaal.
Im Gerichtssal herrscht nicht das Recht oder Grundrecht, sondern nur die Richterperson.
Das eine hat mit dem anderen nach meinen Erfahrungen nichts zu tun.
Das vorher angesprochene rechtliche Gehör ist nur dann verletzt, wenn der Anwalt eine Anhörungsrüge stellt. Das heisst, der Richter kann machen was er will, auch auf das Gesetz pfeifen, solange ihn dafür niemand rügt.
Da die Anhörungsrüge der gerügte Richter selbst entscheiden darf, deshalb fallen diese Rügen so gut wie immer durch.
Wird die Anhörungsrüge zurück gewiesen oder wurde sie nicht gestellt, dann hat man schon sein Recht verwirkt, sich beim Verfassungsgericht zu beschweren.
Also egal wie rum und num, ob Hü oder Hot, Kleingeldempfänger haben vor Gericht kein Recht zu beabspruchen.
Bei Grundrechtsverletzungen steht der Rechtsweg zwar offen, jedoch ist es ein Weg in den Irrgarten der des Prozessrechtslabirynts.
Deine Frage hätte lauten müssen: "Bleibt die Würde des Menschen tatsächlich unangetastet?"
Dann hätte ich klar aus Erfahrung mit NEIN geantwortet.
Der Mensch hat ja eine Würde, sie bleibt ihm nur nicht, sobald er einen Rechtsanspruch stellt, das macht den Menschen würdelos, antastbar, ..;;
Nicht antastbar bleiben die Richter, wie unrecht sie auch handeln. Das hat nichts mit ihrer Würde als Mensch zu tun, die soll ihnen gewährt sein; es hat mit ihrer perfiden Rechtsauslegung zu tun.
Gruss Ariel