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§1 des GG

Die Menschenwürde ist unantastbar?


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Hallo Der Charly!

Zitat: Ich hab mich vor einige Wochen an die Beauftragte für Behindertenrecht mit meinem Problem gewendet.

Ich auch! Schade um die Briefmarken!

Grüße von
Ingeborg!
 
Ja es gibt offizielle sogenannte Bananenrepubliken und es gibt Deutschland!

Nur müssen wir uns das wirklich gefallen lassen?

Ich bin soweit das ich egal ob Richter, Staatsanwalt und all die die noch zu dem korrupten Pack gehören auch dementsprechend darauf anspreche!

Als Schwerverbrächer werde ich eh schon gehandelt!

Letzte Woche wurde ich komplett erkennungsdienstlich erfasst!

Fingerabdrücke, Bilder, Narben und Tatoos vermessen und fotografiert.

Wie gesagt das volle Programm bis auf DANA Ermittlung!

[FONT=&quot]Ja vom Unfallopfer zum Terroristen!:eek: [/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
@all,

neben dem §1 GG habe ich noch etwas anderes gefunden.
Ob es Hilfreich ist, weiß ich nicht.

Das Grundgesetz - GG - Artikel 20 - 37 Der Bund und die Länder


[SIZE=+1]II. Der Bund und die Länder[/SIZE]Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]


(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Vielleicht müssen wir anfangen mit die mit den eigenen Waffen zu schlagen.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

...gute Idee! Nur an der Umsetzung wird es wahrscheinlich habern:mad:.

Ich denke, so lange wir "Einzelkämpfer" bleiben, wird sich kaum was ändern! Vllt. sollte man sich solidarisieren, indem Gerichtsverhandlungen mehr und mehr von Gleichbetroffenen besucht werden und man so als "Macht" gegen Fehlurteile oder Fehlansichten von Richtern ect. vorgeht...(z.B. durch lautstarkes Raunen, einschalten von Presse, weil ja ein öffentl. Interesse besteht, ect. ...) bis sich auch in deren Köpfen was ändert:cool:

VG Santafee
 
Hallo Pussi,

ich denke, dass dies nicht mehr der Fall ist, sobald man (ICH) Ansprüche an die BG und/oder der privaten Unfallversicherung stellt

Weiter so ......Herzblut
 
Hallo pussi,

ich kann die Frage nicht beantworten, weil einerseits ist sie tatsächlich nach Grundrecht unantastbar,

andererseits aber bleibt sie nie unangetastet, wenn man mit den Schwarzrobigen, den Schülern der Generation des menschenverachtenden Regimes der nationalsozialistischen Diktaur ausgeliefert ist, im Gerichtssaal.

Im Gerichtssal herrscht nicht das Recht oder Grundrecht, sondern nur die Richterperson.
Das eine hat mit dem anderen nach meinen Erfahrungen nichts zu tun.

Das vorher angesprochene rechtliche Gehör ist nur dann verletzt, wenn der Anwalt eine Anhörungsrüge stellt. Das heisst, der Richter kann machen was er will, auch auf das Gesetz pfeifen, solange ihn dafür niemand rügt.

Da die Anhörungsrüge der gerügte Richter selbst entscheiden darf, deshalb fallen diese Rügen so gut wie immer durch.
Wird die Anhörungsrüge zurück gewiesen oder wurde sie nicht gestellt, dann hat man schon sein Recht verwirkt, sich beim Verfassungsgericht zu beschweren.
Also egal wie rum und num, ob Hü oder Hot, Kleingeldempfänger haben vor Gericht kein Recht zu beabspruchen.

Bei Grundrechtsverletzungen steht der Rechtsweg zwar offen, jedoch ist es ein Weg in den Irrgarten der des Prozessrechtslabirynts.

Deine Frage hätte lauten müssen: "Bleibt die Würde des Menschen tatsächlich unangetastet?"
Dann hätte ich klar aus Erfahrung mit NEIN geantwortet.

Der Mensch hat ja eine Würde, sie bleibt ihm nur nicht, sobald er einen Rechtsanspruch stellt, das macht den Menschen würdelos, antastbar, ..;;
Nicht antastbar bleiben die Richter, wie unrecht sie auch handeln. Das hat nichts mit ihrer Würde als Mensch zu tun, die soll ihnen gewährt sein; es hat mit ihrer perfiden Rechtsauslegung zu tun.

Gruss Ariel
 
hallo, ariel,

hätte auch den button "danke" drücken können. ist mir zu wenig.
hatte mich schon entschludigt, dass meine umfrage so platt war.

menschenwürde gibt es nicht.
menschenrechte bekommst du eher auf dem roten platz in china.

würde steht einzig und allein den schwarzen und weissen roben zu!

möchte in diesem zusammenhang nochmals an kaiser wilhelm erinnern:
... damit man sie von weitem als spitzbuben erkennen kann.

bei meiner letzten verhandlung war weder von würde, noch von rechtlichem gehör was zu spüren.
die fallen einfach ins wort, damit die halbe stunde eingehalten werden kann!
was im urteil gelogen und gebogen wurde! halbwahrheiten!

ja, wo ist nun meine würde abgeblieben?
im gerichtssaal?
mir heben sich die letzten 3 haare!
schönes wochenende
pussi
 
Hat es jemand schon mal mit dem Petitionsausschuss versucht. Dieser müßte doch helfen können, wenn es um massive Rechtsverstöße geht. Dort könnte man doch Rechtsverstöße anprangern zumindest, wenn es um staatliche halbstaatliche Betriebe und Organisationen und Verwaltungen o.ä. geht.
Wie wäre es, wenn Wir Petitionen einreichen und diese von den usern mitgezeichnet werden.
Grüße Berichter
 
hallo, berichter

na, dann setz mal auf und stelle es ein, damit wir unsere ansichten dazufügen können.

mfg
pussi
 
Hier kann man Petitionen öffentlich für jeden sichbar einstellen, es geht online.
Die Petiton kann jeder, der sich ungerecht behandelt fühlt, hier
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a02/index.jsponline veröffentlichen. Wir können uns entsprechend der Petition anschließen und mitstimmen.
Es ist evtl. eine Möglichkeit um etwas zu verändern. Die Frage stellt sich nur was kann dieser bewirken? Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?
Die Petition kann auch vom Petitionsauschuss zurück gewiesen werden, allerdings, wenn viele user mit zeichnen, fällt es denen evtl. schwerer die Petition abzuweisen.
Ist nur so eine Idee von mir.
Ich habe meine Sache an den Petitionsausschuss geschickt, habe Petition also nicht öffentlich gemacht, habe aber lange überlegt dieses zu tun, da einem ja diese Möglichkeit geboten wird.
Viele Grüße
Berichter
 
Hallo Berichter,

ganz so einfach ist das nicht.
Petitionen können zwar angelegt werden, allerdings behält sich ein Ausschuss vor, diese zu Veröffentlichen. t
Meine jeweils als öffentliche Petitionen eingereicht per Internet, wurden nie der Menschheit zum zeichnen zur Verfügung gestellt und als
nichtöffentliche Petitionen dem Pet-Ausschuss vorgelegt.
Inzwischen gelenht, da hier die Lobby der BG und das Bundesversicherungsamt nicht zugestimmt hatten.
Auch in dem Petitionen - Ausschuss sitzen Menschen die eine Hand aushalten können oder auf Ihren Kontostand sehr genau achten.

Aber probiere es selber aus und mache Deine Erfahrung damit.
 
Ok, Lobbyisten sitzen leider überall. Allerdings wenn man entsprechend formuliert, diese dann als Petition ins Netz stellt und zahlreich user zeichenen, könnte ich mir vorstellen, dass man dann nicht darüber hinweg gehen kann.
Nimm mir doch bitte nicht den ganzen Glauben an unseren Rechtsstaat.
Grüße
Berichter
 
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