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§1 des GG

Die Menschenwürde ist unantastbar?


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Hallo Pussi,

wir als Unfallopfer sind da wahrscheinlich ausgeklammert worden!

In dieser Woche kam eine Sendung auf 3Sat > Darwins langer Schatten- Menschenökonomie<
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/nano/redaktion/129954/index.html
Darin ging es um Behinderte und Sozial Schwache bis hin zur Zwangssterilisation bis ca. 1987!
In letzter Zeit sprach man auch schon einmal vom Sozialverträglichen Ableben!
Ja wie ist das wenn man dann zu Hause sitzt und seinem Kostenträger Bittbriefe schreibt um das zu bekommen (medizinisch Notwendige) was noch im Gesetz steht!
Um gar nicht davon zu reden das bei Manchem der soziale Kontakt nur noch über den PC läuft ...
Ich schätze vor § 1 GG kommt erst bei der Politik die Frage wo stehen Sie in welcher Kaste der Menschenökonomie?

Viele Grüße
Joachim

http://www.musenhoehle.de/html/gesellsch/sozvabl.htm
http://www.thata.ch/widerspenstig.htm
 
ich habe das gefühl, dieses recht ist wirklich den versicherungen und schwarzen roben vorbehalten.

wer gibt den bg´s, den versicherungen, den gutachtern , den richtern usw. das recht, so auf uns rumzutrampeln
wir müssen uns offenbaren, ob finanziell, körperlich.
es ist grauenhaft, ekelhaft und menschenunwürdig!

sind wir uo entmündigt?

wollte meine umfrage eigentlich anders formulieren. ist ein wenig in die hose gegangen. ist einfach zu platt!
hoffe, ihr verzeiht mir das.

der gedanke, auf diesem § des gg zu bestehen, lässt mich nicht los.
wir sollten , zumindest ich, auf dieses recht bestehen.
lg
pussi
 
Hallo Pussi,

ich hatte dieses Thema mit der Würde des Menschen in folgendem Tread:

"Die Würde des Menschen"
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=2036&page=3

schon mal angesprochen, weil ich mich menschenunwürdig behandelt fühlte. Aber man kann dies nicht oft genug ansprechen!

Hier findet man verschiedene Definitionen der Menschenwürde:

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde

Nur mal ein Auszug daraus, der für uns wichtig ist, aber nicht genügend beachtet wird!

Artikel 103 Grundgesetz: Ausfluss dieser Wertentscheidung ist z. B. der Anspruch jedes Menschen auf rechtliches Gehör, Artikel 103 GG (BVerfGE 9, 89 ff.[1]). Die Aufgabe der Gerichte, über einen konkreten Lebenssachverhalt ein abschließendes rechtliches Urteil zu fällen, ist in aller Regel ohne Anhörung der Beteiligten nicht zu lösen. Diese Anhörung ist daher zunächst Voraussetzung einer richtigen Entscheidung. Darüber hinaus fordert die Würde der Person, dass über ihr Recht nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt wird; der einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 7, 53 [57]; 7, 275 [279]; 9, 89 [95]).

Grüße von
IngLag
 
Hi, ich weiß ja nicht ob ich mir meiner Idee gegen die Regeln des Forums verstosse, aber es sind 12.777 Benutzer registriert. Ja, auch BG's etc.

Aber,wenn wir alle gemeinsam für unsere Würde kämpfen...?
 
hallo, abendsonne
dann lass uns doch einfach anfangen.
wenn du weisst, wie
wo,

danke, inglag, für die einstellung des threads.
dort wurde es besser ausgedrückt.
möchte mich nochmal entschuldigen, für die platte umfrage.

wir sollten uns alle bewusst sein, dass wir auch rechte haben(sollten).

wenn ich es vergess, bring bt. jeden tag diesen thread.
und wenn es nur zur erinnerung ist.

@ ingeborg
bt., was soll "schöne worte"?
kennst du den spruch: nur die allerdümmsten kälber, wählen ihren metzger selber"
hast du deine bg ausgesucht, das gericht usw.? den anwalt leider ja.
schönen sonntag
pussi
 
Hallo pussi,

wie weiß ich auch noch nicht. Volksbegehren Ich werde mich mal schlau machen ob es Möglichkeiten gibt.

Vielleicht weiß hier jemand was?

Viele Grüße

Abendsonne
 
hallo, abendsonne

volksbegehren = volksabstimmung = referendum

gibts in deutschland nicht.
tja, wir leben, als hoch entwickelter industriestaat, wie die affen auf dem baum, nach dem motto: der wald wird gekehrt.

wir müssen aber irgendwo anfangen.

gutachten zu zerpflücken, bringt so gut wie nix.
jeder gutachter kommt sich vor, als ob er herr deines lebens ist.
wenn die sich wenigstens auf medizisch, bewiesene, diagnosen beschränken würden.
es gibt ja noch nicht einmal eine gesetzliche vorschrift

hier wird immer erzählt,
du bist herr des verfahrens

im gegenteil
die bg ist es. - nachweisbar -

schönen sonntag
pussi
 
Hallo pussi!

Hierzu: @ ingeborg
bt., was soll "schöne worte"?


Ich meinte die schönen Worte des Grundgesetzes zur Würde des Menschen!
Im Gegensatz zum realen Leben und zum Umgang fast aller Behörden u.s.w. mit uns!
Hier die Worte - da die Realität, diese zwei Hälften wollen nicht zueinander passen!

Habe einmal einen Rechtsanwalt in einer Auflistung (der jahrelangen Übergriffe auf ein Opfer) zum Opferentschädigungsgesetz auch auf die Würde des Menschen und auf die Unverletzbarkeit derselben hingewiesen. Der wurde richtig ungehalten und meinte, daß ein Richter nicht belehrt werden müsse! Er hat dann den Hinweis auf ebendies Grundrecht unterlassen. Das ganze Verfahren verlief dann auch erwartungsgemäß weiterhin völlig entwürdigend: Die verschiedenen Sachbearbeiter übertrafen sich gegenseitig in den unwürdigsten Formulierungen ihrer Ablehnungsgründe!


Grüße von
Ingeborg!
 
@ alle

Ich hab mich vor einige Wochen an die Beauftragte für Behindertenrecht mit meinem Problem gewendet.

(Hab ja 80% GdB)

(Verfahrensdauer, nicht Würdigung von Gutachten, den Kripo und SEK Vorfall usw.)

Ich hab bis heute nicht einmal die Bestätigung für den Eingang des Schreibens erhalten!

Also so viel zu Menschenrechten in diesem Land!
 
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