ich habe das gefühl, dieses recht ist wirklich den versicherungen und schwarzen roben vorbehalten.
wer gibt den bg´s, den versicherungen, den gutachtern , den richtern usw. das recht, so auf uns rumzutrampeln
wir müssen uns offenbaren, ob finanziell, körperlich.
es ist grauenhaft, ekelhaft und menschenunwürdig!
sind wir uo entmündigt?
wollte meine umfrage eigentlich anders formulieren. ist ein wenig in die hose gegangen. ist einfach zu platt!
hoffe, ihr verzeiht mir das.
der gedanke, auf diesem § des gg zu bestehen, lässt mich nicht los.
wir sollten , zumindest ich, auf dieses recht bestehen.
lg
pussi