Aramis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
nu liegt der Beschluß des Olg bei einem BGH- zugelassen -Anwalt - zur Überprüfung!
Lieber wäre es mir, die Fehler des LG- Urteils aufarbeiten zu lassen.
Ach, wir machen einfach weiter.
LG
Aramis
nu liegt der Beschluß des Olg bei einem BGH- zugelassen -Anwalt - zur Überprüfung!
Lieber wäre es mir, die Fehler des LG- Urteils aufarbeiten zu lassen.
Ach, wir machen einfach weiter.
LG
Aramis