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Zeitschiene OLG- BGH?

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
27 Okt. 2012
Beiträge
1,320
Ort
Unterfranken
Hallo Ihr Lieben!

Nach etliche Berufungfristverlängerungungen hat der gegnerische Anwalt die letzte Frist versäumt..... durch unseren RA wurde das OLG zur Ablehnung der Wiedereinsetzung des Verfahrens gebracht.
Natürlich haben wir bedenken: was wenn die Gegnerische zum BGH geht?
Das BGH hat schon mehrfach und deutlich zu Fristversäumniss entschieden!
Wird die Gegnerische es wagen?
Wichtiger: wie ist hier der Zeitablauf?

LG
Aramis
 
hallo Aramis,

wir haben ja gelernt, dass geschädigte bei den deutschen gerichten einen anderen stand haben als die schädiger oder leistungserbringer. und auch wenn ich deine "frage wie ist hier der Zeitablauf?" nicht beantworten kann, ist es doch so, dass schon deswegen eine grosse unbekannte im raum steht.
woran man sich stossen kann ist der halbsatz "wurde das OLG zur Ablehnung der Wiedereinsetzung des Verfahrens gebracht". was heisst das konkret? wurde eine wiedereinsetzungsantrag gestellt oder schon abgelehnt?

ein versäumnis eines öffentlicch/institurionellen schuldners ist ja schwer vorstellbar - wobei wieder der erste satz gilt.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,
der Wiedereinsetzungsantrag, wurde gestellt und vom OLG abgelehnt!

Nach vielem Schriftverkehr- und deutlichen Worten und Fragen an die gegn. Großkanzlei ;-) vom OLG !

Es ist für uns kaum zu glauben , dass die Gegnerische nicht noch zum BGH geht- der angebl. einzigen SA (anwaltlich beglaubigt)-
sind BGH-Urteile pip-egal.... sie hinterließ bei LVA und unserem ersten Anwalt nur Schrecken , den zweiten Anwalt hat sie auch fast erledigt.
Was sie mit der Truppe "E. und Partner" macht ?

Danke,
lG
Aramis
 
Hallo,

nach dem alle vom BGH genannten und akzeptierten Gründe zur Berufungsfristverlängerung von der gegn. Großkanzlei ausgeschöpft wurden:
Arbeitsüberlastung, Umzug wegen Corona...
Jetzt ne eidesstattliche Erklärung einer Mitarbeiterin welche das Fristende zur Berufungsbegründungfrist nicht erhalten und auch nicht beim OLG nachgefragt hat.

OLG -Entscheidung: >die berufung der beklagten gegen das urteil des lg wird als unzulässig verworfen.<

HILFE- das Urteil des LG ist zwar gut für uns, doch viele unserer Ansprüche sind "schwammig" formuliert!

Was wird uns der Prof. der Gegnerischen noch antun???

LG
Aramis
 
hallo Aramis,

das ist ja 'ne sonderbare reaktion. das fristende nicht erhalten - wenn es wirklich so formuliert ist - zeugt ja sowas von unprofessionell. hätte man geschrieben, das urteil nicht erhalten zu haben - ok. aber daraus muss ja der RA das fristende dann selbst ermitteln. tzzz, man versucht es doch immer wieder mit diesen trump'schen wahrheiten ...


gruss

Sekundant
 
Hallo geschätzter Sekundant,

jeep, habe gestern mal beim BGH nach Wiedereinsetzung und Fristversäumnis geschaut!
Die gegnerische Großkanzlei hat bisher ALLE geduldeten Begründungen zur Fristverlängerung der Berufungsfrist eingebracht!

Auf die Frage des OLG‘s nach : “ Sie behaupten, Sie haben die Antwort zur Fristverlängerung nicht bekommen? warum hat ihre Kanzlei sich nicht rückversichert?“
Kam die Antwort mit Eidesstattlicher Erklärung der Mitarbeiterin ,hat sich verlassen....
Nu sagt das OLG : so nicht !

Nun. Warten wir, ob Die zum BGH gehen?!

Wie lange müssen wir warten?

LG Aramis
 
Hallo,

Für die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde benötigt der BGH im Schnitt zwischen sechs und achtzehn Monaten; hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und schließt sich ein Revisionsverfahren an, dauert dieses Revisionsverfahren durchschnittlich noch einmal zwölf Monate. Bei Rechtsbeschwerden liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei etwas mehr als sechs Monaten. Allerdings bestehen zwischen den einzelnen Senaten erhebliche Unterschiede.

Aber gerade der BLD ist dafür bekannt ist "immer völlig überlastet". Schön das sogar ein OLG mal sagt: Nun ist genug ....

Drücke die Daumen

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe.

DANKE!
Unser RA ist grade aufgewacht- will vollstrecken!
Aber die Gegnerische wird nicht zahlen!

LG
Aramis
 
Hallo Seenixe,

unsere Gegnerische Kanzlei ist Eick und Partner. Deren Prof. Hess ist wirklich so, wie Isländer ihn beschreibt :
Behauptungen aufstellen und nur oberflächlich arbeiten!

Einmal schrieb er, dass das Gutachten ja bestätigt, das mein Männe weiter auf Auslandsmontage gehen könne....
Dabei berief er sich auf ein internistisches Gutachten (30%) Einschränkung! Das Gutachten betraf nur den Torax.
Daß zusätzlich noch ein komplettes Bein fehlt, war Prof. Hess grad nicht bekannt- auch nicht, dass Männe nie auf Auslandsmontage war.

Ich denke, wir haben mittlerweile alle Frechheiten der knapp 30 Anwälte von Eick und Partner gelesen ;-) auch das wir keine Playstation brauchen- nee war ein Tankquittung (Paystation) , das Gemecker von SB der Gegnerischen auch!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

soviel Frechheiten habe ich bisher nur vom BLD kennengelernt. Das es daneben auch noch andere Kanzleien so wild treiben ist schon verwunderlich. Ich gehe davon aus, dass dies abgewiesen wird und das Urteil rechtskräftig. Aber es dauert eben noch ein Jahr länger. Aber eine bessere Verzinsung bekommst Du derzeit nirgendwo ;-)
Ihr habt doch schon viel hinter euch. Die Zeit übersteht Ihr auch noch.

Gruß von der Seenixe
 
Lieber Aramis,

Die Berufung wurde zurückgewiesen und ich gehe davon aus das die Revision nicht zugelassen wurde. Damit hast Du ein vorläufig rechtskräftiges Urteil und einen vollstreckbaren Titel in der Hand.

Ich denke das die Nichtzulassungsbeschwerde kommen wird. Die Kanzlei der Gegenseite steht ja für die versäumte Frist in der Haftung. Aber das soll Dich nicht beunruhigen. Wenn da keine Seilschaft besteht wird der Antrag abgewiesen. Im anderen Fall hat die Gegenseite einen Senat der vom BGH aufgehoben wurde und angepisst ist. Das sollte nicht zu Deinem Nachteil sein.

Wie Seenixe schon schreibt, freu Dich auf die Zinsen. Alles wird gut.

Liebe Grüsse
Chumana
 
Hallo Chumana,

Danke, und schön wäre es, leider fehlt mir die Zuversicht!
( Sorry, wir haben sehr seltsame Mail von der Gegnerischen erhalten, unser RA meinte nur : nicht beachten....)

LG
Aramis
 
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