• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wissen Gutachter wirklich mehr ?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas rambo
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

rambo

Mitglied
Welche entscheidenden Einflüsse Gutachter auf ein ganzes Leben haben können, möchte ich durch die beigefügten Anlagen in chronologischer Reihenfolge einmal darstellen.
Gutachter, habe ich erleben müssen, sind unanfechtbar, auch Zeugen werden vom Richter als nicht nötig angesehen, weil Gutachter besser sind.
 
Wissen Gutachter....

Ich schaffe es nicht meine Anlagen einzufügen, so ist das nicht mit ein paar worten zu erklären. Die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz sagte mir Gutachter kann man nicht anzeigen. Die können irren. Bei mir hat ein Versicherungsgutachter, meinen rechten Arm hoch gehoben, da ich es selbst nicht konnte. Im Gutachten schrieb er dann keine Bewegungseinschränkungen. Ich kann so nicht alles Schildern, es dauert zu lange. MfG rambo
 
Hallo rambo,

die Auskunft der Staatsanwaltschaft kann ich nicht verstehen:

§ 278 Stgb Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bist Du eigentlich rechtlich vertreten?
 
Hallo,

das erste Wort, welches mir einfiel, war "QUATSCH" (278 StGB) ..... Strafanzeige wegen Körperverletzung!

Wenn MICH ein Arzt (oder eine ähnliche Kreatur) schädigt, zeige ich ihn wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung an .....

Nachteil: Wenn Du, Rambo, nicht sofort nach dem GA-Termin beim Arzt Deines Vertrauens gewesen bist, und er die vermeintliche Schädigung nicht nachgewiesen hat, hast Du schlechte Karten, was eine Strafanzeige angeht.


Auf jeden Fall, würde ICH diesen Vorfall der Versicherung melden .... ohne wenn und aber!

Aber dass man Gutachter nicht belangen kann, ist mir neu! Dazu gibt es schliesslich den Paragraphen 839a BGB ..... vorausgesetzt, der GA war GERICHTLICH bestellt!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo rambo,

Zu den einzelnen Punkten:

  • Ich schaffe es nicht meine Anlagen einzufügen, so ist das nicht mit ein paar worten zu erklären.
  • Die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz sagte mir Gutachter kann man nicht anzeigen.
  • Die können irren. Bei mir hat ein Versicherungsgutachter, meinen rechten Arm hoch gehoben, da ich es selbst nicht konnte. Im Gutachten schrieb er dann keine Bewegungseinschränkungen.
Die Möglichkeit zum Anhängen von Anlagen wird wohl damit zusmmenhängen, dass Du noch zu wenig Einträge hier hast; es gibt hier gewissen Beschränkungen.

Handelt es sich wohl um ein Strafverfahren, wenn Du von einem Staatsanwalt schreibst?

Irren können sie schon, machen sie auch meist in solchen Fällen. Der Nachweis, dass es kein Irrtum sondern Absicht ist, fällt leider schwer. Aber Kuckuk hat ja schon auf einen möglichen Straftatbestand hingewiesen. Da bleibt nur, die vorgenommene "Behandlung" nachzuweisen. Kannst Du die Unmöglichkeit des Armhebens mit anderen ärztlichen Untersuchungen belegen? Dann könnte ein "Irrtum" zu widerlegen sein.

Siehe aber auch mal hier:
www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=138781&postcount=2
www.unfallopfer.de/forum/showpost.php?p=143530&postcount=5


Gruss

Sekundant
 
Hallo rambo,

bei Arm/Schulter kann ich aus eingener Erfahrung mit Gutachtern (3)
vielleicht etwas weiterhelfen. Gutachten waren für PUV.

Versuche doch, auch "ohne Anlagen" Deinen Fall hier zu schildern.

Es gibt im Forum viele Mitglieder die Dir sehr gerne helfen werden, aber
zur Hilfe weitere Informationen brauchen.


Viele Grüsse

Meggy
 
Schulterverletzung durch Verkehrsunfall

Kann sich jemand vorstellen, einen Verkehrsunfall erlebt zu haben, mit Personen und Sachschaden. Ein Landgerichtsgutachter schreibt: Schaden Schulter von der Bettruhe, als Selbständiger. Die private Unfallversicherung zahlt obwohl ihr Gutachter im ersten Gutachten schreibt nicht vom Unfall. Im zweiten Gutachten nach meiner Beschwerde schreibt er dick abgesetzt "ursächlich vom Unfall". Im ersten Urteil Landgericht gegen Verursacherversicherung schreibt der Richter er hätte sich wohl verschrieben, es müsste nicht vom Unfall heissen. Später nach fünf Jahren schreibt der Versicherungsgutachter dem Oberlandgericht, er habe das geschrieben, weil die Versichrung bezahlt habe. Was ist eigentlich ein Gutachter, ein Zeuge? Das Oberlandgericht suchte Jahre wie sie mir etwas beweisen könnte, fand aber nichts. Sagte schliesslich ich hätte einen Monat später noch einen Unfall gehabt und davon wäre das. Als dieses auch nicht klappte war es altersbedingt und die Klage wurde abgewiesen. Dadurch würde nichts mehr gehen sagte mein Anwalt. Sie hätten ihre Arbeit nicht gemacht. Über 30.000,00 Euro Gerichtskosten für unschuldigen Unfall. Mitlerweile habe ich herausgefunden, kein Arzt hat Ahnung von der Schulter, sie seien erst ganz am Anfang und man soll vorsichtig sein, nichts machen lassen. MfG rambo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das scheint wirklich etwas verwirrend und umfangreicher zu sein.

Hast Du keinen Rechtsanwalt?

Mir ergibt es keinen rechten Sinn, wenn Du zwar Zahlungen von der Versicherung erhalten hast, aber die GA falsch bzw. so nebenbei einfach mal angepaßt wurden. Was sagt denn die Krankenversicherung dazu? Muss die evtl. zahlen?

Du siehst, es kann aus den wenigen Angaben kaum ein zutreffendes Bild entstehen; daher ist es auch mit Rat und Hilfe schwer.


Gruss

Sekundant
 
Verkehrsunfall

Die Gegnerischeversicherung, hat auf meine Beschwerde hin, dem Aufsichtsamt für Versicherungswesen damals mitgeteilt, sie würde ja meine krankenkosten, alles bezahlen. Laut meiner privaten Krankenversicherung ist nichts gezahlt worden. Alleine in drei Jahren gingen über 6.000,00 DM an Rückerstattung verloren. So die Auskunft meiner Krankenversicherung. MfG rambo

Es hat mal jemand gesagt: Herr Vorsitzender lassen sie mal das Fenster öffnen, damit die Gerechtigkeit herein kann. Dafür gab es drei Tage Haft zusätzlich.
 
rambo,

vielleicht kannst Du doch mal näher erklären, worum es überhaupt grundsätzlich geht.


  • Was ist passiert: Arbeitsunfall, Verkehrsunfall, sonstiger privater Unfall etc.
  • Was wurde gemacht, zB Untersuchungen, Versorgung; was ist dabei festgestellt worden. Welche Verletzungen liegen vor, was wird zB nicht gemacht oder nicht anerkannt?
  • Mit wem hast Du welche Probleme (eigene/gegnerische Haftpflichtversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Gericht, Anwalt o.a.)?

So stochern wir doch nur im Dunkeln, und eine wirkliche Hilfe kann das nicht werden.


Gruss

Sekundant
 
Back
Top