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Wie lange wird ein Betriebsschaden nach Unfall bei Selbstständigen reguliert?

annamontana

Neues Mitglied
Hallo
ich wurde letztes Jahr im Dezember als Fußgänger von einer 82 jährigen Frau mit ihrem PKW auf dem Zebrastreifen umgefahren. Dadurch erlitt ich einen Oberarmkopfriss und eine Oberarmfraktur, die operiert werden musste. Dabei wurden mir vier Nägel und ein Knochenmarknagel eingesetzt. Bis Mitte Mai diesen Jahres konnte ich nicht in meinem Geschäft als selbstst. Kosmetikerin arbeiten. Da ich durch den Ausfall meiner Einnahmen keinen Abschluss 2011 machen lassen konnte, wurde eine Schätzung bisher gezahlt an Hand der betriebswirtschaftlichen Auswertungen vom Vorjahr. Seit August hat die gegnerische Versicherung nun gar nichts mehr gezahlt da durch Urlaub seitens der Sachbearbeiterin es wol nicht möglich war, die Angelegenheit zu bearbeiten. Diese Woche schrieb sie meinem Anwalt, der sich leider eher schlecht als recht darum kümmert, das sie den Betriebsschaden monatlich nicht mehr so ihrem Chef gegenüber vertreten könne und auf eine einmalige Zahlung des Betriebsschaden in Höhe von 1000 € plus die noch offenen 2000 € von August bis einschl. Oktober zahlen werde. Ich möchte aber keine einmalige Zahlung da ich das Metall Anfang nächsten Jahres entfernen lassen möchte und mir eine OP bevor steht, die zwar unkompliziert sein soll aber man weiß ja nie wie es läuft. Und da ich selbstständig bin, habe ich dann wieder einen Ausfall die sicherlich nicht mit 1000 € Abfindung gerechtfertig wären. Hat jemand Erfahrungen mit den monatlichen Zahlungen bei Bettriebsschaden von Selbstständigen? Mein Geschäft lief letztes Jahr super, aber nun ist es schwer nach sechs Monaten Krankheit wieder an Neukunden zu gelangen zumal ich noch nicht mal genug Geld habe, um richtig Werbung zu machen. Ein Hohn in sich.....HILFE:mad:
 
Hallo annamontana,

das was du beschreibst, ist die typische Vorgehensweise der Versicherungen in der Schadenregulierung bei Personenschäden. Wenn dir auf Grund der Unfallfolgen, ein Verdienstausfallschaden entstanden ist, muss die Versicherung des Unfallverursachers diesen Schaden ersetzen. Auf der Basis der Betriebswirtschaftlichen Zahlen deiner Firma, wird normaler weise ein Gutachten erstellt, das Ergebnis des Gutachtens muss die Versicherung dir ersetzen, du darfst finanziell nicht schlechter gestellt werden als es vor dem Unfall der fall war. Weiter kannst du einen Haushaltsführungsschaden gelten machen und es steht dir eine Schmerzensgeldzahlung zu.

Das alles sollte dein Anwalt längst für dich in die wege geleitet haben, ich würde dem Advokaten mächtig aufs dach steigen, oder am besten such dir einen neuen der es besser kann. Die Versicherung des Unfallverursachers muss übrigens die Anwaltskosten übernehmen, bei einem wechsel must du allerdings aufpassen, weil die Kosten nur für ein Mandat gezahlt werden, bei einem Wechsel zahlt die Versicherung entweder den alten oder den neuen Anwalt, dann müstest du zum Beispiel den alten Anwalt selbst zahlen, die kosten für den neuen zahlt dann die Versicherung.

Wenn eine Versicherung vorsätzlich eine zeitnahe Schadenregulierung verzögert, kann sie dafür mit einem 30 % Aufschlag auf die Gesamtschadensumme bestraft werden

Grüße

Metty 21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort
Ich habe den Haushaltsführungsschaden bezahlt bekommen, die Schmerzensgeldzahlung wurde bisher mit 3200 € reguliert. Bis zum Mai wurde der Betriebsschaden zu 100 % reguliert, seit Mitte Mai bin ich wieder voll arbeitsfähig. Die Versicherung möchte nochmal 1000 € Schmerzensgeld zahlen, ich weiß allerdings nicht, ob diese Summe bei einem solchen Bruch gerechtfertig ist. Mit scheint es zu wenig aber darum mache ich mir im Moment keine Gedanken.
Ich habe seit Mai die Differenzzahlung monatlich angeglichen zum letzten Jahr bekommen. Das heißt, letztes Jahr hatte ich durchschnittlich 4000 € monatlichen Umsatz hatte und nun liegt er bei 3000 € im Schnitt, so hat die Versicherung die restlichen 1000 € gezahlt. Seit Mitte Mai ist das so und nun will die Versicherungssachbearbeiterin diese monatlichen Zahlungen nicht mehr so durchführen, denn sie könne das so nicht mehr vor ihrem Chef vertreten, deshalb eine Abfindung. Ich versuche nun heraus zu finden, ob das gesetzlich zulässig ist, nach drei Monaten zu sagen, die Zahlungen waren jetzt lang genug und entweder nimm eine Abfindung oder wir zahlen erst mal nix. Ich kann seit dieser Woche meine Rechnungen kaum noch bezahlen :-(
Den Anwalt zu wechseln habe ich versucht, wie du sagst, den neuen müsste ich selbst zahlen. Der bisherige Anwalt wird von der Versicherung bezahlt.
LG Annamontana
 
Die typische Ausrede

Hallo annamontana,

den Ausgleich, den Du von der Versicherung erhältst, ist ja schließlich kein Almosen, sondern basiert auf der Berechnung des Dir entstandenen Schadens. Deshalb ist die Aussage der SB von der Versicherung, sie könne dies nicht länger gegenüber ihrem Chef oder Cheffin verantworten, völliger Blödsinn.

Andererseits bist Du natürlich selbst zur Schadensminderungspflicht verpflichtet. Soll heißen, Du mußt selbst Sorge dafür tragen, dass sich Dein Schaden minimiert. Damit soll verhindert werden, dass Geschädigte Nutzen aus der Schädigung zieht, die den eigentlichen Schaden übersteigt.

Nun wissen wir alle, dass es eher so ist, dass man selbst auf einem Teil des Schadens meistens sitzen bleibt oder man sich diesen Teil unter hohen Anstrengungen, wie Prozessieren, hart erkämpfen muss.

Bist Du denn bisher ohne Klage vorm Gericht auskommen oder erfolgte die Zahlungen aufgrund eine Gerichtsbeschlusses?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo RekoBär,
die Versicherung will nun morgen einen abschließenden Vorschlag unterbreiten. Da der August sehr viel Wareneinkauf hatte (wegen eines Stadtteilsonntags in unserem Ort der im September statt fand) und der Rohertrag schlechter war und dann durch den verkaufsofenen Sonntag der Umsatz sehr gut war, meint die SB folgendes:

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund,
dass es sich bei den Monaten August und Oktober
um Ferienmonate handelt.


Die SB ist der Meinung, das die Schulter ausgeheilt sei und deshalb
der Umsatz wieder beim alten sein muss. Mein Geschäft liegt leider in keiner guten Gegend
und viel Puplikum wie in der Innenstadt habe ich nicht sodas es
sehr schwer ist, an Neukunden zu gelangen. Deshalb liegen die Umsätze nicht an der
Schulter sondern einfach das ich noch Kapazitäten habe und es schwer ist, an Neukunden
zu gelangen.
Außerdem habe ich Anfang nächsten Jahres die OP für die Metallentfernung geplant.
Wenn ich jetzt eine abschließende Zahlung nehme, und nach der OP viell länger brauche
um wieder fit zu werden, dann habe ich bestimmt keine Ansprüche mehr.
Es wurde bisher noch gar nicht geklagt. Deshalb wollte ich hier im Forum erst mal hören,
ob das so zulässig ist wie die Versicherung das ganze behandelt und ob es
Grenzen für die Zahlungen des Betriebsschadens gibt.
LG Anna

 
Üblich oder eher Frechheit

Hallo Anna,

gehe mal davon aus, dass der Versicherung jedes Mittel und jede Ausrede recht ist (und das gut formuliert und entsprechend mit einem Anschein von rechtlicher Sicherheit verpackt), um Dich abzubügeln.

Ob die Versicherung mit ihrer Argumentation auch bei Gericht Bestand haben wird, hängt im Wesentlichen von der Gegenargumentation Deines Anwaltes ab.

So, wie sich Dein Fall momentan für mich darstellt, wirst Du, wie auch viele andere hier, wohl den Gang ins Gericht machen müssen.

Manchmal ist es aber so, dass Versicherer einlenken, sobald Klage erhoben wurde.

Das schlimste, was einer Versicherung nämlich passieren kann, ist, dass das Gerichtsverfahren ein Grundsatzurteil zur Folge hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo RekoBär,
das sagt mir mein gesunder Rechtsverstand auch. Ich habe dem Anwalt bescheid gegeben, keine Abfindung annehmen zu wollen gerade mit Hinblick auf die bevorstehende OP, sondern eine Klage einzureichen wenn die SB nicht von ihrem Vorhaben abweichen will.
Mal sehen wie es weitergeht .... erst mal danke für die Info :) ich werde berichten.
LG Anna
 
Hallo
also die Versicherung bleibt bei einer Abfindung, 2000 € Betriebsschaden seit August bis Oktober plus 2000 € Abfindung plus die erhöhten Steuerberatergebühren durch die monatlichen Auswertungen entstanden.
Weiß jemand, da ich im Moment wirklich nicht viel Geld zum Leben habe, ob ich eine Prozesskostenbeihilfe beantragen kann?

Grüße Anna
 
Grüß Dich, Annamontana,

Lass Dich nur nicht abfinden. Das Problem ist beser lösbar.

Zu allererst mußt Du leider Deine Buchhaltung auf Vordermann bringen. Es müssen Monat für Monat die Umsätze ermittelt werden und die Erträge. Der Steuerberater kann auch nur mit den Daten etwas anfangen, die ihm geliefert werden. Ich gehe doch wohl hoffentlich davon aus, dass wenigsten jeden Tag eine Kassenabrechnung gemacht wurde, so dass sich die Umsätze darstellen lassen. Bringst Du das hin? Falls nein, sieh Dich nach einem guten Buchhaltungsbüro um.

Wie lange wird Verdienstentgang (so heißt das korrekt) bezahlt? Nun, im Prinzip. So lange er anfällt. Da der durchschnittliche Selbständige erst mit 72 in Ruhestand geht, ist grundsätzlich so lange damit zu rechnen.

Die Versicherung wird in die Luft springen vor Wut. Sie wird "Schadensminderungspflichtverletzung" einwenden. Das unterläufst Du. Du beauftragst ein Betriebberatungsunternehmen, ob der Betrieb auf Dauer so rentabel weitergeführt werden kann. Die Kosten dafür hat der Haftpflichtversicherer in vernünftigem Rahmen zu ertsatten, das ist genau so wie beim Sachverständigengutachten vom kaputten Auto! Schadenermittlugnskosten sind Teil des Schadens. Frag also nach bei (a) IHK oder (b) Deiner Innung, wen man empfehlen kann.
Sollte der Laden so nicht mehr renatabel fortführbar sein, würde ich an Umschulung denken. Die Kosten dafür trifft auch die Versicherung.

Und dann - dann würde ich auf einen guten (!) Integrationsdienst abfahren. Aber lass Dir keinen aufdrängen vom Versicherer. Ein Versicherer, es war die DBV-Winterthur wollte einem Geschädigten einen solchen Inteegrationsdienst nur zahlen, wenn ihn der Versicherer (mit dem Potential einiger 100 Aufträge im Jahr!) in auftrag gibt. Das Landgericht Landshut hat entschieden: Das kann der Verischerer nicht verlangen, wenn dann kein Inteegrationsdient beauftragt wird, dann trägt die Folgen der Verischerer (Urteil vom 25.6.2009, 73 O 2302/06), von "Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht" keine Spur. Den beauftragst Du und nicht die Versicherung. Du verbietest dem Integrationdienst jeden Kontakt zur versicherung und achtest darauf, dass Deine Unterlagen, die Du ihm gibst, nicht irgendwo erkennen lassen, welche Verischerung betroffen ist. Mit Reintra habe ich gute Erfahrungen amchen können. Auch diese Kosten muss de Versicherer übernehmen.

Besonders geschickt ist, den Versicherer vorher zu fragen, ob dagegen Einwände bestehen und ob ein Kostenrahmen vorgesehen wird. Lass Dir das schriftlich geben, dann brauchts Du nicht nacher Dich mit angeblicher Schadensminderungspflichtverletzung herumschlagen.
 
Hallo Isländer,

Deine Antworten auf manche Fragen sind ja in der Mehrzahl ganz in Ordnung.

Über Dich selbst (Berufsunfall, Freizeitunfall oder Berufskrankheit, Erkrankung
hast Du bisher (oder habe ich dies überlesen?) noch nichts preisgegeben.

Vielleicht könntest Du ja auch mal nur "Mein Profil" (Kontrollzentrum) ausfüllen.

Mich würde dies schon interessieren.

Wenn Du Deinen "Fall" nicht schildern willst, oder kannst würden mir auch ein paar
Worte dazu reichen (ich weiß doch ganz gerne mit wem ich es zu tun habe, auch wenn
ich den Wahrheitsgehalt nicht hinreichend prüfen kann).

Viele Grüße

Meggy
 
Hallo Isländer,
erst mal danke für deine Antwort die mir wieder etwas Hoffnung gibt.
Ich führe mein Geschäft nun seit sechs Jahren Vollzeit, es hat sehr lange gedauert es so laufen zu haben, wie es letztes Jahr lief. Seit dem Unfall ist der Wurm drin. Stammkunden blieben aus, manche neue Kunden habe ich wieder aber die Lage meines Geschäftes am Frankfurter Stadtrand mit vielen sozialen Problemen macht es sehr schwer wieder die Kundenanzahl zu erlangen.
Natürlich führe ich täglich mein Kassenbuch, gegliedert in Einnahmen Dienstleistung und Einnahmen Verkauf.
Die ganze Zeit wurde so gezahlt: die Netooeinnahmen, die ich seit Mitte Mai erwirtschafte minus der Nettowareneinkauf ergibt die Durchnittssumme des Vorjahres. Die Differenz wurde mir bis Juli bezahlt, seither nichts mehr. Es soll eine Vorrauszahlung von 1000 € unterwegs sein, aber heute immer noch nicht eingegangen :-(
Die SB der Versicherung erkennt meinen Betriebsschaden seit August nicht mehr an, sie schrieb da die Schulter ausgeheilt sei, könne sie es so nicht mehr zahlen und will zum Abschluss kommen.
Fakt ist, das ich den Arm immer noch nicht richtig gut bewegen kann. Für einen Gutachter habe ich kein Geld.
Eine monatliche BWA kann ich mir nun auch nicht mehr erlauben weil kein Geld.
Die Miete November meines Geschäfts ist nicht bezahlt weil kein Geld.
Nach drei Monaten nicht bezahlter Miete kündigt mir der Vermieter. Falls ich jetzt gegen die Versicherung klage, zahlt die sicherlich auch erst mal nicht.
Wer weiß wie lange eine solche Klage dauert....was passiert wenn ich mein Geschäft verliere?
Dann könnte die versicherung sagen ich habe ab dann keinen Erwrbsschaden mehr oder wie?
Diesen Integrationsdienst kenne ich, ist aber doch nur für Menschen mit Behinderungsgrad zuständig oder nicht?
Mein Steuerberater arbeitet gerade an einer Darstellung 2011/2012 um den tatsächlichen Erwerbsschaden zu berechnen. Alles dauert und ich habe nun mal keinen Arbeitgeber, der mir weiterhin Geld überweist. Hinzu kommt das ich eine Tochter habe und im Moment weiß ich weder vor noch zurück wenn nicht bald eine gescheite Erwerbsschadenregulierung statt findet. Ich habe schon überlegt ob ich ergänzend Hartz 4 beantragen soll. Schlimm genug das ich umgefahren wurde...der Kamp gesund zu werden und die Reha und KG waren gegen jetzt ja Zuckerschlecken :-(
 
Grüß Dich, Meggy!

Vom "mein Profil" im Kontrollzentrum wußte sich noch nichts. Ich schau mir das mal an.
Du wirst Dich nicht wenig wundern, und ich fürchte, ich bin so ein Exot, dass Du mir womöglich nicht glaubst, aber: Es ist tatsächlich so:

01
"Meinen Fall" gibt es nicht. Ich bin bisher nie so verunglückt, dass ich mir nennenswert etwas zugezogen hätte. UNd das, obwohl ich Reiter bin. Zum Glück!

02
Woher weiß ich dann das alles, was ich zum Besten gebe? Nun, es sind meine beiden Berufe, die dazu führen. Seit 1992 bemühe ich mich spezialisiert um Unfallopfer.

03
Ich könnte wahrheitsgemäß angeben, was genau ich mache. Das könnte ich auch leicht belegen. Nur: Es könnte falsch gedeutet werden. Ich mache nichts Unanständiges. Ich habe mich nicht als Spion (für wen auch immer) eingeklinkt. Vor allem: Ich arbeite nicht in einer Versicherung, habe ich auch nie getan! Aber der Verdacht läge nahe, dass ich das nur mache, um Aufträge zu ergattern: Schleichwerbung! Das wird der Administrator nicht wollen.

Mit dem einen der beiden Berufe ginge es vielleicht noch. Der ist häufig. Solange ich keine weiteren Daten veröffentliche, wäre die reine Angabe des Berufes wohl kein Problem. Schwieriger ist es mit dem zweiten Beruf. Ich bin Sachverständiger für eine Fachrichtung, die so selten ist, dass man schnell heraus hat, wer hinter dem Isländer steckt.

Dabei ist es so, dass ich ganz gerne auch ehrenamtlich meine beruflichen Erfahrungen nutze. Es macht mir einfach Freude, es ist auch für mich persönliche Befriedigung, wenn ich einem "armen **************" helfen konnte, wieder aus dem Loch zu kommen.

Da wäre es traurig, wenn ich wegen Schleichwerbung aus dem Forum ausgeschlossen würde. Denn dann könnte ich nicht mehr auf diese Weise helfen. Wäre schade - oder?



Vielleicht weißt Du, wie ich mich so verhalten soll, dass ich auf der einen Seite den Schleier meiner Berufe lüften kann und auf der anderen Seite nicht der Schleichwerbung verdächtig werde. Ich habe schon bei Administrator angerufen, da war allerdings jedesmal belegt.

Interessiert hätte mich aber ein wichtiger Punkt: "In der Mehrzahl" findest Du meine Kommentare "ganz in Ordnung". Das freut mich. Wo aber bist Du anderer Ansicht? Das würde mich interessieren.

Schönen Abned wünsch ich Dir!

Isländer
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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