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Deleted member 36984
Guest
Hallo oerni,
"Darum ging es, meine Petition wurde aufgrund der Stellungnahme des BuMi Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt." "Ich wollte die Stellungnahme zur Einsicht, das ist Verweigert worden." Schreibst du.
Dann schau dir doch mal das Urteil an. Den Link habe ich dir mitgeteilt. Schreib an das BuMI Justiz und mach sie auf das Urteil aufmerksam. Auch wenn du die Stellungnahme nicht direkt vom Petitionsausschuss erhälst, aber über das BuMI Justiz kannst du das doch versuchen. Oder eben das Verwaltungsgericht bemühen. Ist doch ein Verwaltungsakt, die Stellungnahme des BuMI Justiz, soweit wie ich das im benannten Urteil verstanden habe. Urteil lang, musst es aber schon durchlesen. Gibt dazu auch noch andere Links, google mal. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein hat auch in einem anderen Fall abgelehnt, umfangreich. Aber das Verwaltungsgericht, da gibts vielleicht noch eine Möglichkeit für dich, um an die Stellungnahme zu kommen.
Den Verbraucherschutz, kannst du den nicht höchstpersönlich kontaktieren und nachfragen, ob du die Stellungnahme erhalten kannst?
Ausdauer hast du ja, die brauchst du auch. Geht nicht auf die Schnelle.
Ja, ich weiß, warum ich keine Petitionseingabe machen würde. Traue dem nicht, Petitionsausschuss ist ja nicht unabhängig. Viele Mühe für nichts. Oder ich würde vorher mich erkundigen, ob ich die Stellungnahmen erhalten kann, wenn ja, auf welchem Wege. Umsonst Arbeit mache ich mir nicht.
Gruss von ************
"Darum ging es, meine Petition wurde aufgrund der Stellungnahme des BuMi Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt." "Ich wollte die Stellungnahme zur Einsicht, das ist Verweigert worden." Schreibst du.
Dann schau dir doch mal das Urteil an. Den Link habe ich dir mitgeteilt. Schreib an das BuMI Justiz und mach sie auf das Urteil aufmerksam. Auch wenn du die Stellungnahme nicht direkt vom Petitionsausschuss erhälst, aber über das BuMI Justiz kannst du das doch versuchen. Oder eben das Verwaltungsgericht bemühen. Ist doch ein Verwaltungsakt, die Stellungnahme des BuMI Justiz, soweit wie ich das im benannten Urteil verstanden habe. Urteil lang, musst es aber schon durchlesen. Gibt dazu auch noch andere Links, google mal. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig Holstein hat auch in einem anderen Fall abgelehnt, umfangreich. Aber das Verwaltungsgericht, da gibts vielleicht noch eine Möglichkeit für dich, um an die Stellungnahme zu kommen.
Den Verbraucherschutz, kannst du den nicht höchstpersönlich kontaktieren und nachfragen, ob du die Stellungnahme erhalten kannst?
Ausdauer hast du ja, die brauchst du auch. Geht nicht auf die Schnelle.
Ja, ich weiß, warum ich keine Petitionseingabe machen würde. Traue dem nicht, Petitionsausschuss ist ja nicht unabhängig. Viele Mühe für nichts. Oder ich würde vorher mich erkundigen, ob ich die Stellungnahmen erhalten kann, wenn ja, auf welchem Wege. Umsonst Arbeit mache ich mir nicht.
Gruss von ************