Hallo Hrc4Life,
solange z.b. bei den UV-Trägern der Verunfallte oder B-Kranke nicht die Möglichkeit hat, z.b. direkt beim Renten- btw Widerspruchsausschutz persönlich vor Ort zu sein, wird es zwangsläufig Gerichtsvorfälle geben.
Im SG Recht könnte wenn es denn jemand ehrlich will, etwas verändert werden. Will man das?
Aber wie schrieb vor kurzen ein GF einer KK:
Der BGH, das BSG hat schon so seine Vorschläge gemacht, aber das BVA bremst ungemein.
Hallo Oerni!
Mein Wissenstand ist betreffend UV-Träger und B-Kranke nicht sehr brauchbar.
Meine Anspielung bezieht sich eher im Zivilprozess um die Klage gegen eine Versicherung,
wo die Schuldfrage geklärt werden sollte.
Aus eigener Erfahrung hat man als Geschädigter nicht einmal das Recht auf eine einigermaßen wahrheitsgetreue Unfallrekonstruktion.
Das diese Rekonstruktion sehr mangelhaft war wusste der Gutachter und auch der Richter,
und selbst die Begründung für eine Teilschuld ist mehr als eine Frechheit.
Darum wollte ich erwähnen und fragen, das das Fehlen von gewissen Dingen die für eine Rekonstruktion nötig sind keinen interessiert und es auch keinen interessiert wer für diese Mängel verantwortlich ist.
Hätte ich jetzt keine Rechtsschutzversicherung müsste ich noch die ganzen Kosten für 25%
Schuld bezahlen.
Und genau darauf bezieht sich mein Post, das viele Gerichtsverfahren komplett unnötig wären, denn wenn es eine Unfallrekonstruktion gibt, wie man sich des vorstellt, würde schon im ersten Zivilprozess Klarheit herrschen.
Es würde der zweite Prozess entfallen, und auch eine Berufung!
Dazu kann ich noch sagen, wenn da was wäre das von meiner Seite eine Teilschuld berechtigt, müsste ich für Diese Verständnis haben.
Grüsse
Gery