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Hallo Gerrit,
gegen den Bescheid von der BG für die Rente als Vorläufige Entschädigung würde ich vor Ablauf der 3 Jahresfrist Garnichts unternehmen, die Rente bekommst Du, ein guter Rechtsanwalt Fachrichtung Medizin und Sozialrecht weiß das. Dein Rechtsanwalt kann dann das 3. Rentengutachten das wahrscheinlich dann nur noch eine MDE von 10 sein wird anfechten, dafür brauchst du Kraft und gute Nerven und eine Rechtsschutzversicherung.
Das Versorgungsamt hält sich beim GDB an das Gutachten von der BG als 20 MDE gleich 20 GDB, sämtliche Medizinische Befunde , Reha Berichte .verschiedene Arztberichte alles was mit deinem Gesundheitszustand zutun hat, dem Versorgungsamt zukommen lassen. Der Medizinische Dienst überprüft im Auftrag des Versorgungsamt deine Unterlagen und entscheidet dann nach Aktenlage wie sich die einzelnen Beschwerden wechselseitig auf dein Gesundheitszustand auswirken, mit einem Gesamt GDB ,einzelne GDB werte werden nicht zusammen gezählt um einen entsprechenden Wert zu ermitteln.
gruß **************
gegen den Bescheid von der BG für die Rente als Vorläufige Entschädigung würde ich vor Ablauf der 3 Jahresfrist Garnichts unternehmen, die Rente bekommst Du, ein guter Rechtsanwalt Fachrichtung Medizin und Sozialrecht weiß das. Dein Rechtsanwalt kann dann das 3. Rentengutachten das wahrscheinlich dann nur noch eine MDE von 10 sein wird anfechten, dafür brauchst du Kraft und gute Nerven und eine Rechtsschutzversicherung.
Das Versorgungsamt hält sich beim GDB an das Gutachten von der BG als 20 MDE gleich 20 GDB, sämtliche Medizinische Befunde , Reha Berichte .verschiedene Arztberichte alles was mit deinem Gesundheitszustand zutun hat, dem Versorgungsamt zukommen lassen. Der Medizinische Dienst überprüft im Auftrag des Versorgungsamt deine Unterlagen und entscheidet dann nach Aktenlage wie sich die einzelnen Beschwerden wechselseitig auf dein Gesundheitszustand auswirken, mit einem Gesamt GDB ,einzelne GDB werte werden nicht zusammen gezählt um einen entsprechenden Wert zu ermitteln.
gruß **************