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Widerspruch gegen Abhilfebescheid vom Versorgungsamt....

Hallo Gerrit,
gegen den Bescheid von der BG für die Rente als Vorläufige Entschädigung würde ich vor Ablauf der 3 Jahresfrist Garnichts unternehmen, die Rente bekommst Du, ein guter Rechtsanwalt Fachrichtung Medizin und Sozialrecht weiß das. Dein Rechtsanwalt kann dann das 3. Rentengutachten das wahrscheinlich dann nur noch eine MDE von 10 sein wird anfechten, dafür brauchst du Kraft und gute Nerven und eine Rechtsschutzversicherung.
Das Versorgungsamt hält sich beim GDB an das Gutachten von der BG als 20 MDE gleich 20 GDB, sämtliche Medizinische Befunde , Reha Berichte .verschiedene Arztberichte alles was mit deinem Gesundheitszustand zutun hat, dem Versorgungsamt zukommen lassen. Der Medizinische Dienst überprüft im Auftrag des Versorgungsamt deine Unterlagen und entscheidet dann nach Aktenlage wie sich die einzelnen Beschwerden wechselseitig auf dein Gesundheitszustand auswirken, mit einem Gesamt GDB ,einzelne GDB werte werden nicht zusammen gezählt um einen entsprechenden Wert zu ermitteln.

gruß **************
 
Ahh ok. Das werde ich dann auch mal probieren wenn es soweit ist. Danke für die Info.

Habe heute schon Telefoniert. Gehe beim nächsten mal zu einem anderen D-Arzt.

Vielen Dank für deine Beitrag.

Grüße
 
Hallo G to the E,

Meine Meinung nach:

kann es möglich sein, dass du auch Nervenverletzungen am Körper davongetragen hast?

Du schreibst Hüfte und Knie kamen dazu. Dein Orthopäde meint es könnte bis zum Hals raufgehen mit dem Schmerzen.
Ich glaube sogar, dass es mit der Zeit bis einschließlich Kopfseite mit den Schmerzen raufziehen kann.

Ob dein neuer D-Arzt besser sein wird, bleibt zu hoffen.

Jedoch bleibt ein D-Arzt meiner Meinung nach womöglich nur ein Mitarbeiter der BG.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Rolandi.

Ich hoffe es nicht! Wie gesagt kriege ich im Rücken schmerzen wenn ich etwas trage oder meinen Sohn in den Arm nehme und durch die Wohnung laufe. Es ist momentan nur unter Belastung. Daraufhin meinte der Arzt das es bis zum Hals gehen kann.

Da bin ich der gleichen Meinung. Der eine D Arzt fällt dem anderen nicht in den Rücken aber was bleibt mir anderes übrig als den Arzt zu wechseln?!?!

Ich hoffe wirklich ,dass ich einen finde der die Patienten heilen will.

Grüße
 
Guten Abend zusammen. Ich habe eine Frage.

Habe eine Antwort vom Amt für Integration erhalten.

Die fragen mich in dem Brief welche Feststellung von mir begehrt wird und ob ich nach der Akteneinsicht meinen Widerspruch aufrecht erhalten möchte. Ich soll auch noch alle Unterlagen einreichen die neu sind und den Bescheid von der BG. Ich hatte um Akteneinsicht gebeten. Die haben meiner Meinung nach 2 Untersuchungen garnicht in ihre Entscheidung aufgenommen plus jetzt Knie und Hüfte.

Wie antwortet man da am besten drauf?

Ja natürlich will ich den aufrecht erhalten und ich brauche mindestens 30% damit ich mich gleichstellen lassen kann wegen meiner Arbeit sonst sieht es schlecht aus für mich.

Ich habe bald auch ein BEM Gespräch. Mein Arbeitgeber kann mir eigentlich eine andere Stelle geben stellt sich aber wegen dem Vertrag an. Müssten mir den Vertrag ändern. Bei anderen Mitarbeitern klappt es komischerweise aber bei mir stellen die sich irgendwie an.

Danke

Grüße
 
Der BG Arzt ist ausgerastet und meinte, das die Schmerzen in Knie und Hüfte niemals von meinem Fuß kommen können und das es Kassenärztlich behandelt werden muss. Er meinet nur „stehen sie mal auf und gehen sie 5m. Ja sie haben doch ein ganz normales Gangbild“ Ich denke mir nur in den Moment :Was soll ich dazu sagen?

Hallo,

sofort den D-Arzt wechseln!!!

Weil:

1. Der D-Arzt absolut BG-abhängig ist
2. Der D-Arzt bei dir eine weitere Diagnose versucht zu schaffen und zu finden um bei Deinen nächsten Besuch die KK-Karte einzulesen!

3. Wirst Du in der Praxis immer aufgefordert Deine KK-Karte einlesen zu lassen. Mit fadenscheinigen Ausreden: z. B. wir brauchen aktuelle Daten - sie können ja umgezogen sein etc....???

Bitte setz Dich umgehend mit Deiner KK in Kontakt und lass Dir ab dem Zeitraum xy alle Abrechnungen zusenden!

Die D-Ärzte von heute versuchen sehr gerne folgende Strategie:

- Unfall des Versicherten - Röntgen/MRT - Operation, Nachbehandlung, 1 Verordnung Physio und Fall abgehakt.

Der D-Arzt hat sein Geld verdient und kein Interesse mehr an jahrelangen Nachbehandlungen. Diese bringen ihm kein Geld!

Viele Grüße

Kasandra
 
und den Bescheid von der BG. Ich hatte um Akteneinsicht gebeten. Die haben meiner Meinung nach 2 Untersuchungen garnicht in ihre Entscheidung aufgenommen plus jetzt Knie und Hüfte.

Akteneinsicht bedeudet Du erhälst die komplette Akte durchnummeriert und bestätigt auf Vollständigkeit auf CD.

Hast Du dies so erhalten?

Viele Grüße

Kasandra
 
Nein Kasandra.
Die eine Kollegin war so nett und hat mir den Tipp gegeben, dass ich mir die Akte angucken kann und gegebenenfalls Fotos machen kann was für mich umsonst wäre. Sie meinte wenn ich es in Papierform haben möchte, könnte es teuer werden.

Ja habe den D Arzt gewechselt. Nein nach einer Karte haben die noch nicht gefragt aber gut zu wissen. Vielen Dank.
Mein Knie und meine Hüfte werden ja gerade Kassenärztlich behandelt weil der BG Arzt mir nicht geglaubt hat bzw. meinte das es keine Unfallfolgen wären. Unglaublich! Mein Anwalt hat das aber schon aufgenommen und der Orthopäde meinte sofort das es Unfallfolgen wären. Ich hoffe ich kriege das schriftlich von ihm.
 
Hallo G t t E,
ich füge keine Zitate ein , was ich dir dazu schon geschrieben habe.
Einfach einmal scrollen und nochmal lesen , mit Versorgungsamt und Gleichstellung .

Gruss **************
 
Hallo G t t E

Wenn du dir die Akte des Versorgungsamts zusenden lassen willst, dann wird dir (so kenne ich es) vorher mitgeteilt, wie teuer das wird, das Geld muss vorab überwiesen werden. Schneller geht es über direkte Akteneinsicht vor Ort. Evtl. kennst du jemanden, der einen mobilen Scanner hat, Fotos kannst du auch machen.

Zeitlich parallel kannst du einen Antrag auf Gleichstellung stellen, was sinnvoll sein kann.

Beim Widerspruch auf unsichere Situationen des Arbeitsverhältnisses hinweisen, denn in diesen Fällen muss der Antrag (beim Versorgungsamt) in bestimmter Frist bearbeitet werden.

LG

Nachtrag zu einer Frage weiter oben:
Ja, den Widerspruch aufrecht erhalten! Dies schreibst du und dass du den Widerspruch erst begründen kannst, wenn du die Akte eingesehen, die Inhalte zur Kenntnis genommen und durchdacht hast.
Mir wurde nach Akteneinsicht eine Frist für die Begründung des Widerspruchs genannt.
 
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