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lassen wir die Fakten sprechen:
6,5 Jahre bei Dir bzw. Deiner Frau mit SG -Klagen.
1/2 Jahr ohne Gericht bei mir.
Damit kann ist Deine ,,baldige Berühmtheit" sicherlich sehr angebracht sein.
es ist wohl kaum angemessen unterschiedliche Verfahrensdauern von Betroffenen aufzuzeigen und dann zu sagen, wer schneller durch ist, hat mehr Recht als der andere gehabt bzw. die Verfahrensweise des schnelleren war die bessere.
Jede Angelegenheit ist ein Einzelfall und hat individuell betrachtet zu werden. Für die eine Person sind Argumentationshilfen aus dem Forum zielführend, den anderen bringen sie zum straucheln oder andere Wege führen eher zum Ziel.
Es gibt nicht nur eine Lösung, bitte berücksichtige dies in Zukunft bei unterschiedlichen Sichtweisen der User.
ich habe doch nichts dagegen, wenn andere User Ihre Meinung zu diesem Thema schreiben.
Aber wenn ein ,,Oberlehrer" eine Wertung abgibt und das beste Beispiel ist, wie es nicht sein sollte, so reagiere ich natürlich.
dagegen ist nichts zu sagen, jedem seine Meinung. Aber bitte nicht mit dem unfairen Argument der Verfahrensdauer. Gerade die kann man als Kläger i.d.R. überhaupt nicht beeinflussen.