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Wegeunfall Probleme mit der BG bitte um Ratschläge und Hilfe !!!!

Jonny157

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Jan. 2022
Beiträge
5
Guten Tag mein Name ist Jonny und komme aus NRW ich hoffe ich bin jetzt hier richtig ich brauche eine dringenden RAT von euch.

Und zwar hatte ich am 18.01.2019 einen Wegeunfall gehabt und erlitt dabei einen Obenschenkenhalsbruch. Wurde Operiert mit 3 Schrauben.
Es wurde nur etwas besser bin dann in die Reha für 4 Wochen gegangen hatte zahlreiche Untersuchung über mich ergehen lassen MRT;CT. usw.Im Jahr 2020 wurde dann festgestellt das ich eine Hüftkopfnekrose II-III Stadium habe nach dem die schrauben entfernt wurden.

Man sagte zu mir ich bräuchte wohl eine Künstliche Hüfte dies wollte ich aber erstmal nicht wirklich wahr haben in meinen Jungen Jahren. Nach mehrere Zweitmeinung in verschiedenen Krankenhäuser, hatte man mir dies bestätigt das es darauf hinauslaufen wird ich solle es aber wenns geht noch solange wie es geht hinauszögern. Ich muss dabei sagen ich habe alles gemacht was die BG von mir verlangt hat, war immer beim D-Arzt und habe alle Untersuchung mitgemacht.

Dann wurde ein Gutachten erstellt mit den ergebnis für 2 Monate hatte ich eine MDE von 20% danach hatte man mich auf 10% runtergestuft. Obwohl eigentlich alles klar war von meine einschränkungen der Arzt war klar gekauft von der BG dies habe ich auch der BG mittgeteilt das diese Begutachtung fürn ********** war weil vieles nicht notiert bzw schön geredet wurde.Daraufhin hatte mein Anwalt wiederspruch eingelegt. Nach langen hin und her wurden meine schmerzen schlimmer habe mich dann im Nov 2021 die OP der neuen Hüfter Unterzogen bis jetzt Jan 2022 kaum verbesserung war auch 4 Wochen in der Reha hat kein erfolg groß gebracht.

Jetzt haben wir Klage eingereicht. Der D-Arzt wo ich immer bin sagte letzte Woche noch Sie haben keine bzw kaum forschritte gemacht da ich immer noch auf Krücken laufe ich wollte der BG das mitteilen.

Ein paar Tage später, kriegte ich plötzlich Post von der BG ich soll zu Abklärung der Beschwerdeursache in eine ambulante Heilverfahrenskontrolle in die BG-Klinik nach Duisburg kommen genauen Termin habe ich noch nicht die melden sich bei mir was kann ich jetzt machen muss ich dahin?
Ich war immer bei mein D-Arzt gewesen der hat alles von mir da ich auch da meine 1 und 2 OP hatte.

Wäre schön wenn man mir diesbezüglich weiterhelfen oder ratschläge geben könnte. Lg Jonny
 
Hallo @Jonny157,

herzlich willkommen im Forum. Nun Deine Geschichte ähnelt sich hier vielen. Heilverlaufskontrollen gibt es nicht, da ist hier im Forum schon viel geschrieben worden. wenn Du das oben rechts mit der Lupe eingibst findest Du viel darüber. Die BG möchte offensichtlich ein Gutachten erstellen lassen.

Gutachten unterliegen §200 SGB VII, das heißt Du hast ein Wahlrecht, das heißt die BG muss Dir 3 Vorschlage geben und Du hast auch ein Vorschlagsrecht. Du darfst auch Gutachter benennen.

Schreib der BG, Du möchtest bitte von Deinem Recht nach DSGVO gebrauch machen und forderst Akteneinsicht in die vollständige Verwaltungsakte und bittest diese in elektronischer Form zu übermitteln bzw. Dir in Kopie zuzusenden. Du bittest auch um schriftliche Bestätigung, das es sich hier um die vollständige Akte handelt. Zweitens widersprichts Du vorsorglich die Weitergabe Deiner Persönlichen Daten und teilst mit, das Dir nicht bekannt ist, das Du dies schriftlich zugestimmt hättest. Sollte dies der Fall sein, widersprichst Du ab sofort einer Einwilligung zur Weitergabe. Damit verhinderst Du, das die BG die Daten an irgendwelchen Gutachtern weitergibt. Dann schreibst Du, das Du bereits gängig beim D-Arzt vorstellig bist und einer versteckten Begutachtung die als Heilverlaufskontrolle getarnt ist nicht zustimmst, dies würde Dir Deine Rechte unter anderem nach SGB VII §200 verwehren. Gleichzeitig bittest Du diese benannte Klinik nebenbei um Akteneinsicht nach DSGVO und um eine Kopie der über Dich vorliegenden Daten. Dann Siehst Du auch, welche Fragestellung dort eingegangen ist ;-). Und dann guckst Du was passiert. Hast Du die bisherigen Arztberichte von der OP und den Kuren erhalten? fordere die mal vorsorglich bei den Ärzten an. Lässt Du Dir auch immer den DG Bericht in Kopie geben? wenn nein, dann besorge Dir das mal noch von dem DG Arzt.

Du kannst das auch von Deinem Anwalt schreiben lassen und dann guckst Du was passiert.

Viel Glück
beutlers
 
Hallo Jonny,

nimm bitte die Hinweise von Beutlers sehr ernst.

Da Du aber aktuell über Deinen RA bereits in der Klage bist, ist Fakt, dass die BG nicht weiter Gutachten erstellen kann. Innerhalb der Klage ist das Sozialgericht "Herr" des Verfahrens.

Bitte teile Deinem RA die HVK mit! Dein RA weiß, dass es gesetzlich innerhalb des SGB VII keine HVK gibt. Zusätzlich weiß er, dass nun das SG "Herr des Verfahrens" ist und die BG sich nicht über das SG hinweg setzen kann!

Somit musst Du den Weisungen der BG nicht folgen! Und wie es auch Beutler geschrieben hat, wird gegen den Datenschutz verstoßen, in dem Deine klinischen Unterlagen einfach an andere Ärzte weiter geleitet werden.

Solltest Du eine "allgm. Schweigepflichtsentbindung" gegenüber Deiner BG unterschrieben haben, dann widerrufe diese umgehend schriftlich entweder selber oder über Deinen RA.

Bitte bedenke auch: ein RA kann nur so gut sein, wie ihm sein Mandat zuarbeitet! Du musst im engen Austausch sein mit Deinem RA und ihn mit allen Informationen "füttern"!

Noch ein Hinweis: Hast Du bei Deinem Versorgungsamt einen GdB beantragt? Wenn ja, mit welchem GdB?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra und Beutlers,

erstmal Vielen dank für eure Mühe und Hilfe. Ich werde morgen direkt mein Anwalt anrufen und Ihn dieses Schriftstück von der BG zu Faxen. Da ich diesen Freitag wieder zu mein DG-Arzt muss zu kontrolle, bin ich mal gespannt was er mir dann sagt.

Das lustige daran ist ironie, mein DG- Arzt gibt mir nie Berichte er meinte immer zu mir, die BG muss mir die Berichte geben nicht er selber das kann doch nicht normal sein und die BG sagt zu mir der Arzt soll Sie mir geben dieses ganze hin und her ist doch nicht normal irgendwie stecken die alle unter eine DECKE.

Aber was mache wenn die BG sich nicht darauf einlässt nach dem Motto du kommst nicht zu HVK dann gibts keine Behandlung mehr übertrieben gesagt jetzt weil der DG-Arzt ist mit sein Latein am Ende, und verwies mich an der BG worauf die mich jetzt angeschrieben hatten.

Oder wir stellen dein Verletzten Geld ein bis der Prozess ist dauert ja noch.

Ist auch egal mein Anwalt fordert eh die Akte an und ich werde direkt Wiederspruch einlegen wie beutlers gesagt hat.

Desweitere werde ich auch in Duisburg bei der BG Klinik anrufen oder reicht das einfach schriftlich 2-3 zeiler hinschicken fertig.
Meine vermutung ist, die BG weiß ja das wir klagen dementsprechend wollen die noch schnell soein Tarngutachten erstellen und dann den Richter sagen der hat ja nichts ist doch alles gut bei den Herr.

Ich bin gerade dabei einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen. Werde euch aufjedenfall auf den laufenden halten Danke nochmals für eure Hilfe.

Liebe Grüße Jonny
 
Hallo Johnny 157,

Ich würde dir raten, nicht selbst an die BG zu schreiben, sondern alle Schriftstücke, auch den Widerspruch, von deinem RA schreiben zu lassen. Ich hoffe, dass dieser dich gut vertritt.

LG

Rudinchen
 
hallo Johny157,

meiner Meinung nach:

du schreibst: "alle stecken unter einer Decke" - nun vielleicht findest du im Laufe deiner Rechtsverfolgung noch heraus,, dass womöglich noch mehr unter Decke Platz genommen haben können, als du jetzt annehmen kannst.

du schreibst dein D-Arzt ist hinsichtlich deiner Weiterbehandlung am Ende seines Lateins -
ich glaube, dass dein D-Arzt von der beabsichtigten Heilverlaufskontrolle weiß, so - dass womöglich dein D-Arzt darin auf seine Art und Weise die BG unterstützt ...., oder bist du andere Meinung?

Lg. Rolandi
Hallo Rolandi
,

ich vermute es mal das Sie unter einer Decke stecken weil ich nie die Berichte bekomme und die BG sagt zu mir, der Arzt muss sie mir geben immer dieses hin und her. Aber ich muss auch sagen, mein D-Arzt hat der BG empfohlen das ich in einer Staionären Reha gehen soll daraufhin kam ja das Schriftstück ich solle zum HVK nach Duisburg kommen.Wann der Termin sein soll, ist noch unklar. Aber trotzdem komisch am 12.01. wurde Klage eingereicht beim Gericht und am 14.01 hatte ich post von der BG bekommen.

Desweitere sind teilweise meine Beschwerden die ich Ihn geschildert habe, nicht notiert worden und wo ich ihn darauf angesprochen hatte, hat er sich das schön geredet habe das auch mein Anwalt gesagt.

Da ich diesen Freitag wieder zu mein D-Arzt zu Kontrolle muss, mal gucken was der mir sagt wie es weiter geht.
Bin eh am Überlegen ob ich nicht den D-Arzt wechsel soll die schreiben die Berichte so wie es für die BG passt UNGLAUBLICH.

Lg Jonny
 
Hallo Johnny 157,

Ich würde dir raten, nicht selbst an die BG zu schreiben, sondern alle Schriftstücke, auch den Widerspruch, von deinem RA schreiben zu lassen. Ich hoffe, dass dieser dich gut vertritt.

LG

Rudinchen
Hallo Rudinchen,

Ich habe heute noch mit mein Anwalt gesprochen der wollte sich drum kümmern jetzt warte ich mal ab was kommt. LG Jonny
 
hallo Jonny,

es ist davon auszugehen, dass die sache in händen eines rechtsanwalts ist.

am 12.01. wurde Klage eingereicht beim Gericht und am 14.01 hatte ich post von der BG bekommen

dieser zeitliche verlauf kann natürlich auch nahelegen, dass sich die schriftstücke überschnitten. bis eine klage zugestellt ist, dauert es schon mal einige zeit. gib die sog. einladung zur HVK deinem RA, der darf dann der BG fundiert mitteilen, wie der weitere ablauf vonstatten zu gehen hat.


gruss

Sekundant
 
Hallo Jonny157,

weitere Diskussion bringt hier nichts im Sinne zu Deiner Aktivitäten im direkten Kontakt zur BG!

Du hast Klage eingereicht!

Jetzt führt Dein RA alle Kommunikation!

Daher mein Hinweis: Du musst Deinen RA "füttern".

D. h. Deinen RA über die HVK informieren und ihm den Hinweis geben: diese läuft jetzt nicht mehr (verdecktes GA) - weil ihr in der Klage seit.

Du musst Deinen RA füttern und kannst jetzt nicht "Alleingänge" durchführen! Dein RA hat Deine BG Akte anzufordern, zu sichten, Dir zur Verfügung zu stellen und dann bringst Du Deine Argumente bei Deinem RA ein für weitere Schriftsätze.

Aufgrund der Klage ist die BG nicht mehr "weisungsbefugt" - sondern das Sozialgericht. Daher, übergebe die Einladung entsprechend Deinem RA mit dem Hinweis: HVK gibt es gesetzlich im SBB VII nicht - Hinweis auf DGSVO. Dein RA muss dies schriftlich kommentieren!

Du musst natürlich auch für Dich zuarbeiten. Mach Dich auf die Suche nach einen neuen D-Arzt. Dieser kann in einer Klinik oder niedergelassen sein.

Hast Du bereits alle Entlassungsbriefe von Deinen Reha´s? Hast Du diese gelesen und herausgearbeitet welche Details zutreffend sind oder gegen Dich? Dies musst Du auch Deinen RA übermitteln. Er wird dies Aufgreifen! Arbeite Deinem RA vor und gib ihm Vorlagen! Alles kann und wird er nicht "wuppen" können. Er wird dankbar sein für medizinische und juristische Hinweise.

Sicherlich wurdest Du auch bereits von Deinem AG zu einem BEM eingeladen. Hier steht häufig vorher ein Termin mit dem Gesundheitsdienst / Werksärzten.
Du bekommst das Untersuchungsprotokoll und die gesundheitliche Einschätzung in Deinem Beruf und Deinem Arbeitsumfeld.

Dies musst Du auch Deinen RA zukommen lassen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo. Zunächst einmal etwas zu deinem Beitrag Johnny ! Ich selbst wurde vor 14 Monaten an der Hüfte links operiert und habe ebenfalls Reha + TRENA hinter mir und schaffe bis jetzt gerade mal 100 Meter zu laufen ohne Gehstütze. Ich hoffe du hast nicht das gleiche Pech wie ich !! Prüfe einmal den Bericht der Reha Klinik denn die wollen natürlich nach außen hin positiv wirken, also im Sinne von " Wir konnten helfen ". Bei mir stand zum Beispiel das meine Schmerzen auf einer Skala bei 3 von 10 liegen würden, was vollkommen falsch war ! Ich hatte 0 Prozent Belastung auf dem Bein und der Schmerz lag bei 8 von 10 ! Die wollen aber nicht so da stehen, als ob die Reha nichts gebracht hätte. Ich würde daher den Bericht mal genau durchlesen.


Ich selbst habe ebenfalls einen Anwalt eingeschaltet und am Freitag mit ihm telefoniert. Das Gutachten der Krankenkasse sah so aus, dass es " keine Probleme " während meiner OP gab !!! Das macht mich extrem sauer, denn ich bekam wie gesagt 4 verschiedene Implantate eingesetzt, die Operation ging fast 3,5 Stunden anstatt 50 Minuten und einen Haarriss im Becken hatte ich auch noch danach. Da das Gutachten aber " positiv " für die Gegenseite ist, erklärte mein Anwalt mir das wie folgt : Er sagte : Das Gutachten besagt, dass solche Dinge durchaus während einer Operation passieren können und man über die Risiken einer Operation aufgeklärt wird.


Bei mir lief absolut alles schief aber auch hier sagte mein Anwalt, dass die es so darstellen, dass man immer mit Problemen rechnen muss. Selbst wenn noch mal alles komplett neu gemacht werden müsste, dann wäre auch das unter " so etwas kann passieren " verbucht !! Lange Rede kurzer Sinn, man versucht jetzt die komplette, misslungene Operation mit " Shit happens " abzutun im Sinne von, so etwas kann nun mal passieren !! Von meiner Ärztin habe ich ein Attest das besagt, welche Einschränkungen ich habe und ich versuche auch noch ein Attest von meinem Orthopäden zu bekommen aber ein Anwalt braucht eine Person, die ganz klar " Das war ein Behandlungsfehler " sagt !! Ansonsten werden die kompletten 14 Monate Schmerzen, tausende von Euro Verdienstausfall, komplette Isolation und Vieles mehr einfach unter " Shit happens " verbucht !!!
 
Hallo,

Habt ihr euch vom Krankenhaus die OP-Berichte geben lassen? Ihr könnt euch die ganze Patientenakte in Kopie geben lassen. Vielleicht steht dort etwas Hilfreiches drin.

So Tipps sollten die RA schon geben.

Viele Grüße

Rudinchen
 
OP Bericht bekam ich nach fast 10 Monaten nur durch meinen Anwalt. Das Gutachten der Krankenkasse lautet jedoch über " schicksalhafte Nachwirkungen einer OP ". Das die OP anstatt 50 Minuten dann 3,5 Stunden lang ging und mir insgesamt 4 verschiedene Implantate eingesetzt wurden, anstatt vorher die Knochenlänge auszumessen, wurde ebenfalls als " das kann passieren " ( salopp gesprochen ) abgetan !
 
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