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Was tun wenn Richter fehlerhaftes Gutachten zuläßt!

Hallo rthnw,

ich habe das gleiche Problem wie Du hier eben geschrieben hast. Ich verzweifle restlos. Der Gutachter kassiert nur ab und meine Anwältin schrieb mir, sie kann nicht weiter gegen ihn ankämpfen. Gestern und heute habe ich viel im Internet gefunden und ihr heute zugeschickt. Ob der Richter mit dem Gutachter Golfen geht, weiß ich nicht, kann ich nur vermuten.
Wieso hast Du 2 Trauma-Gutachten bekommen? Ich war in Göttingen bei einem Gutachter. Neurologe, Psychiater und dass bei einem schweren Trauma. Ich habe den Eindruck, dass ich durch den Gutachter erneut traumatisiert wurde.
 
Hallo Sims, hallo der Rest der Welt,
ja das man erneut, durch eine Begutachtung traumatisiert werden kann, ist in der Literatur beschrieben. Das ist bei mir z.B. durch eine Belastungserprobung und durch Gerichtsverhandlungen geschehen.
Ich habe nicht zwei Gutachten, sondern zwei weitere Stellungsnahmen, die widerlegen, dass die Gutachterin mit ihrer Darstellung falsch liegt. Um es besser zu verstehen, hier mal einen kurzen Verlauf zu meiner Unfallgeschichte:
- 06/2003 verunfallt.
- 12/2003 erstmalig bei einem Neurologen/Psychiater in ärztliche Behandlung begeben. Da mir klar wurde, das ich das erlebte nicht selber verarbeitet bekomme.
- Da dieser Arzt keine Besserung erzielen konnte, hat er mich dann nach einigen Monaten in eine spezielle Ambulanz für Traumapatienten überwiesen.
- Hier wurde sehr schnell aus der Erstdiagnose (Angstreaktion) eine schwere PTBS nach Lebensbedrohlichem Ereignis diagnostiziert. Ab diesem Zeitpunkt fand wöchentlich eine ambulante Therapie statt.
- Im Januar 2005 wurde ich dann Arbeitsunfähig geschrieben. Erst so spät, weil ich früher nicht dazu bereit war.
- Im Mai/Juni 2006 ging ich dann in eine achtwöchige stationäre Therapie. Nach dieser Therapie habe ich erstmalig wieder an eine gesundheitlich Besserung geglaubt.
- Einen Tag nachdem ich aus der Therapie gekommen bin, fing der Ärger mit der BG, plötzlich hatte man noch nicht einmal mehr die Zeit, auf den Befund der Klinik zu warten.
- Ich sollte zum Gutachten, zum Arbeitsamt, einen Rentenantrag stellen, einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und zur Testung der Arbeitsbelastung.
- Erst musste ich zum Gutachten der BG: Ergebnis völlig gesund und nichts Unfallbedingtes sei festzustellen.
- In der gleichen Woche musste ich zum Gutachter der Rentenversicherung. Ergebnis dort: voll erwerbsunfähig.
- Dann musste ich zur Testung der Arbeitsfähigkeit Ergebnis: Testung abgebrochen und ich wurde Retraumatisiert.
- Aufgrund des Gutachtens der BG, wurde die Kostenübernahme der Therapie durch die BG gestrichen.
- Widerspruch eingelegt. Ergebnis: abgelehnt.
- 12/2006 Klageverfahren gegen die BG
- Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung zum Unfallereignis beim SG beginnt. Ergebnis: Das Unfallereignis hat stattgefunden. Ich war erneut Retraumatisiert worden, da ich mir nochmals alles über den Unfall anhören musste und zudem Dinge erfahren habe, die mir bis dahin nicht bewusst waren. Seit diesem Tag ist mir klar, wie vergewaltigte Frauen sich fühlen müssen,wenn sie bei Gericht nochmals alles erklären müssen und dem Täter in die Augen schauen müssen.
- Zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten in einem anderen Verfahren. Ergebnis: 100 Invalität durch das Unfallereignis.
- Dann das Gutachten für das Sozialgericht. Ergebnis 10 Prozent MDE aber nur bis Ende 2006. Vorbild der Gutachterin zur Urteilsfindung war Prof. Stevens.
- 06/2008 erneute Reha durch die DRV in einer Fachklinik für Traumapatienten. Ergebnis: voll erwerbsunfähig bedingt durch den Unfall aus 2003 und die heute noch bestehenden Beschwerden, sind dem Unfall aus 2003 zuzuordnen. Damit wird der Gutachterin erneut widersprochen.
- Nur der Richter folgt…………….

Die Frage die ich mir immer wieder Stelle und es mag ja sein, das die Gutachterin es nicht besser kann. Weil Sie aufgrund der 65minütigen Anamnese Erstellung über Eltern Geschwister, Beruf usw. und der folgenden10minütigen Befragung zum Unfall sich kein Bild über meinen Gesundheitszustand machen konnte. Ein Richter diesem Gutachten folgt, obwohl man 6 Monate nach der Begutachtung, mehrere Wochen in eine stationäre Heilbehandlung (Fachklinik) war, wo viele Stunden zur Einzeltherapie genutzt werden und man dort sich klar gegen das Gutachten ausspricht und keine Zweifel an dem Unfallereignis und deren Folgen lässt.

Wo werden Gutachter eigentlich Heilig gesprochen?

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel.

Bitte fragt und schreibt ruhig weiter zu diesem Thema.

Gruß an alle
 
rthenrw, Ganz ganz lieben Dank für Deine ausführliche Schilderung. Du hilfst mir sehr weiter.
Ich bin im Oktober 2005 Opfer eines schweren Wohnungsbrandes geworden. Ich war im Dachgeschoß vom Feuer gefangen. Ich war mitten beim Einzug. Mein Trauma ist erst ein halbes Jahr durch den Geruch des Osterfeuers ausgebrochen. Ich habe unendlich viel mitgemacht. Ich kam dann letztes Jahr 10 Wochen in die Traumaklinik Sehnde/Hannover. Dort wurde ich sehr erfolgreich behandelt mithilfe der EMDR Methode. Ein Jahr konnte ich nicht in meine Wohnung und nach der Behandlung bin ich eingezogen. Der Gutachter behauptet, dass kommt alles aus der Kindheit und das Trauma wäre höchstenfalls 2 Monate gewesen und der Aufenthalt in der Traumaklinik hätte überhaupt nicht sein müssen. Der Gutachter war der Meinung, das Trauma hätte auch an einer Wurstbude auf der Kirmes passieren können, jedoch hat das Trauma nur 2 Tage angehalten. Der Rest ist aus meiner Kindheit. Ich versuche, den sehr fantasiereichen Gutachter anzuzeigen. Dein Prozeß geht ja auch schon ewig lange und ich dachte, 3 Jahre sind schon übermäßig viel.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du gewinnst und schicke Dir einen Engel, der Dir Kraft gibt.

LG Angelika
 
Die Gutachter werden offensichtlich von den Richtern heilig gesprochen. Viel mehr Menschen müßten sie anzeigen. Auch wenn nichts bei rauskommt aber es bleibt immer was beim Gutachter hängen. Das ist unglaublich, was so passiert.
 
Hallo Sims,
was sagt den die Traumaklinik, in der du zur Behandlung warst. Hast du den Befundbericht? Ich habe versucht die eine private Mail zu schreiben. Dies geht leider nicht, da dein Postfach voll ist. Du musst einige alte Beiträge löschen.

Gruß
 
rthenrw,
ich habe sehr gute und ausführliche Berichte, die bisher vor Gericht nicht anerkannt wurden, weil sie laut Richter nach meinen Aussagen gerfertigt wurden. Der Richter hat sofort entschieden, dass ein Gutachter beauftragt wird.
Ich habe nur 2 mails in meinem Postfach. Habe doch keine Ahnung, wie was hier funktioniert. Habe gerade einen neuen Ordner angelegt.
 


Wo werden Gutachter eigentlich Heilig gesprochen?

du brauchst keine besonderen kenntnissen.
wir alle könnten gutachter sein! und würden uns wahrscheinlich besser auskennen.

mfg
pussi

 
BGB § 839a
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen(1)
Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.


Nach § 25 (Ärztliche Gutachten) der Berufsordnung für Ärzte NRW haben Ärzte bei der Erstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen.
 
Hallo Hera,

davon kannst Du träumen. Die Realität sieht anders aus, das kannst Du mir glauben. Ich spreche aus Erfahrung!

Bevor Du Klage vor dem Zivilgericht(Landgericht) erheben kannst, mußt Du den Rechtsweg voll ausgeschöpft haben. Ich wiederhole: Voll ausgeschöpft!
D.h., Du mußt vorausschauend, gewissermaßen hellsichtig, jedes Rechtsmittel eingesetzt haben, dass dem Richter einfallen könnte. Was aber alles ist unter dem Begriff des Rechtsmittels zu verstehen? Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort! Letztendlich entscheidet das der Richter im Zivilverfahren.

Und schon bist Du in den A...... ten gekniffen.

Im Übrigen, sollte das LSG eine Revision gegen sein Urteil nicht zulassen, dann musst Du Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG führen, auch wenn Du weist, dass die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg haben wird. Beim BSG wird lediglich eine Rechtsfrage geprüft und keine Tatfrage. Das BSG prüft nicht ob Dein Gutachten OK ist, das BSG prüft lediglich ob ein Verfahrensfehler aufgrund einer Rechtsfrage vorliegt.

Das wird in der Regel eher nicht der Fall sein!

Also bevor DU Schadenersatzklage nach 839a BGB führen kannst, musst Du erst zum BSG.

So, das hast Du also hinter Dir, Deine Beschwerde wurde abgewiesen und jetzt bist beim Landgericht angekommen und jetzt klagst Du.
Ja, jetzt haben wir das Problem, jetzt sind wir beim Begriff des "Rechtmittelchens". Siehste, nun musst Du Hellseher sein! Denn die Frage ist, was alles könnte für den Richter ein Rechtsmittel sein.

Ich bin überzeugt, er wird eins finden an das Du nicht gedacht hast.
Schon wird Deine Klage wegen Nichteinlegung eines Rechtsmittels abgewiesen. Der Gutachter grinst Dich in der Verhandlung triumphierend an, Du könntest im eine in die F.... schlagen, mir jedenfalls erging es so, Du hast außer enormen Kosten(falls keine Rechtschutzversicherung) nichts erreicht, Dir aber jede Menge Stress bereitet.

Faszit:
§ 839a BGB ist eine glatte verarsche! Vergiss es.


mfg
ht5028
 
hallo ht,

ich geb nicht auf (und kämpfe an verschiedenen fronten)

was ist mit den kosten für die ganzen instanzen - ist das kein schaden, der wegen eines falschen gutachtens entstanden ist ? - und den man ggf in einem abgetrennten zivilverfahren einklagen kann ?
 
hallo, hera

du musst dem ga vorsatz nachweisen - nicht fahrlässigkeit -

wie willst du das verwirklichen?

mfg
pussi
 
hallo pussy,

ich habe keine ahnung ...:(

aber ich frage mich, wieso handeln menschen (gutachter zählen doch dazu ?) so ? vor allem wenn sie irgendwann mal medizin studiert und einen eid abgelegt haben !

welche anreize gibt es, mit dem leben eines anderen per federstrich so "großzügig" umzugehen, vor allem wenn man die kosten nicht aus der eigenen kasse bezahlen muß ?

gibt es irgendwelche hinweise, dass ggf "prämien" fließen für jeden fall, der kein versicherungsfall wird bzw von haftpflichtversicherungen so etwas wie bonus-zahlungen wegen "nichtinanspruchnahme" geleistet werden ?

mfg
hera
 
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