Hallo Sims, hallo der Rest der Welt,
ja das man erneut, durch eine Begutachtung traumatisiert werden kann, ist in der Literatur beschrieben. Das ist bei mir z.B. durch eine Belastungserprobung und durch Gerichtsverhandlungen geschehen.
Ich habe nicht zwei Gutachten, sondern zwei weitere Stellungsnahmen, die widerlegen, dass die Gutachterin mit ihrer Darstellung falsch liegt. Um es besser zu verstehen, hier mal einen kurzen Verlauf zu meiner Unfallgeschichte:
- 06/2003 verunfallt.
- 12/2003 erstmalig bei einem Neurologen/Psychiater in ärztliche Behandlung begeben. Da mir klar wurde, das ich das erlebte nicht selber verarbeitet bekomme.
- Da dieser Arzt keine Besserung erzielen konnte, hat er mich dann nach einigen Monaten in eine spezielle Ambulanz für Traumapatienten überwiesen.
- Hier wurde sehr schnell aus der Erstdiagnose (Angstreaktion) eine schwere PTBS nach Lebensbedrohlichem Ereignis diagnostiziert. Ab diesem Zeitpunkt fand wöchentlich eine ambulante Therapie statt.
- Im Januar 2005 wurde ich dann Arbeitsunfähig geschrieben. Erst so spät, weil ich früher nicht dazu bereit war.
- Im Mai/Juni 2006 ging ich dann in eine achtwöchige stationäre Therapie. Nach dieser Therapie habe ich erstmalig wieder an eine gesundheitlich Besserung geglaubt.
- Einen Tag nachdem ich aus der Therapie gekommen bin, fing der Ärger mit der BG, plötzlich hatte man noch nicht einmal mehr die Zeit, auf den Befund der Klinik zu warten.
- Ich sollte zum Gutachten, zum Arbeitsamt, einen Rentenantrag stellen, einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen und zur Testung der Arbeitsbelastung.
- Erst musste ich zum Gutachten der BG: Ergebnis völlig gesund und nichts Unfallbedingtes sei festzustellen.
- In der gleichen Woche musste ich zum Gutachter der Rentenversicherung. Ergebnis dort: voll erwerbsunfähig.
- Dann musste ich zur Testung der Arbeitsfähigkeit Ergebnis: Testung abgebrochen und ich wurde Retraumatisiert.
- Aufgrund des Gutachtens der BG, wurde die Kostenübernahme der Therapie durch die BG gestrichen.
- Widerspruch eingelegt. Ergebnis: abgelehnt.
- 12/2006 Klageverfahren gegen die BG
- Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung zum Unfallereignis beim SG beginnt. Ergebnis: Das Unfallereignis hat stattgefunden. Ich war erneut Retraumatisiert worden, da ich mir nochmals alles über den Unfall anhören musste und zudem Dinge erfahren habe, die mir bis dahin nicht bewusst waren. Seit diesem Tag ist mir klar, wie vergewaltigte Frauen sich fühlen müssen,wenn sie bei Gericht nochmals alles erklären müssen und dem Täter in die Augen schauen müssen.
- Zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten in einem anderen Verfahren. Ergebnis: 100 Invalität durch das Unfallereignis.
- Dann das Gutachten für das Sozialgericht. Ergebnis 10 Prozent MDE aber nur bis Ende 2006. Vorbild der Gutachterin zur Urteilsfindung war Prof. Stevens.
- 06/2008 erneute Reha durch die DRV in einer Fachklinik für Traumapatienten. Ergebnis: voll erwerbsunfähig bedingt durch den Unfall aus 2003 und die heute noch bestehenden Beschwerden, sind dem Unfall aus 2003 zuzuordnen. Damit wird der Gutachterin erneut widersprochen.
- Nur der Richter folgt…………….
Die Frage die ich mir immer wieder Stelle und es mag ja sein, das die Gutachterin es nicht besser kann. Weil Sie aufgrund der 65minütigen Anamnese Erstellung über Eltern Geschwister, Beruf usw. und der folgenden10minütigen Befragung zum Unfall sich kein Bild über meinen Gesundheitszustand machen konnte. Ein Richter diesem Gutachten folgt, obwohl man 6 Monate nach der Begutachtung, mehrere Wochen in eine stationäre Heilbehandlung (Fachklinik) war, wo viele Stunden zur Einzeltherapie genutzt werden und man dort sich klar gegen das Gutachten ausspricht und keine Zweifel an dem Unfallereignis und deren Folgen lässt.
Wo werden Gutachter eigentlich Heilig gesprochen?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel.
Bitte fragt und schreibt ruhig weiter zu diesem Thema.
Gruß an alle