Hallo Norberto,
Auch wenn Dir Deine Rechtsschutzversicherung gekündigt hat, so war sie doch zum Zeit des Unfalls für Dich zuständig. Egal, ob sie Dir dann kündigen, sie haben für die Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Ereignis Rechtsschutz zu gewähren. Deine Problematik bezüglich der BG ist bekannt. Da gab es bereits viel Streit drum und auch entsprechende Literatur. Der Gutachter tat dann ein übriges. Versuche Dich wieder zu fangen und neuen Anlauf zu nehmen.
Kopf hoch
Gruß von der Seenixe
Auch wenn Dir Deine Rechtsschutzversicherung gekündigt hat, so war sie doch zum Zeit des Unfalls für Dich zuständig. Egal, ob sie Dir dann kündigen, sie haben für die Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Ereignis Rechtsschutz zu gewähren. Deine Problematik bezüglich der BG ist bekannt. Da gab es bereits viel Streit drum und auch entsprechende Literatur. Der Gutachter tat dann ein übriges. Versuche Dich wieder zu fangen und neuen Anlauf zu nehmen.
Kopf hoch
Gruß von der Seenixe