Sekundant
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hallo Waldelfe,
ich werfe mal folgendes ein, das anhand von mrt-aufnahmen vom radiologen in einer vergleichsbeurteilung stammt und als ermittlungsansatz dienen kann, sofern dir im behandlunsverlauf unterschiedliche aufnahmen oder andere gesicherte nachweise/feststellungen vorliegen:
nach m,K. werden altersbestimmungen anhand von (material)proben und einer histologischen untersuchung vorgenommen. die erfolgte vergleichsbeurteilung bewertet anhand von bildaufnahmen unterschiedlicher zeitfolge, wenn sie zeitlich unfallnah bzw. dann mit gewissem abstand erfolgten. hier wurde die zeitliche bestimmung (näherungsweise) eines BSV vorgenommen, indem die entwicklungsstufe verglichen und festgestellt wurde, dass - sinngemäss - "der knöcherne überbau" sich in dem zeitraum der beiden aufnahmen so entwickelt hat, dass der BSV zum unfallzeitpunkt entstanden sein muss.
eine weitere eigene argumentation ist die, dass jede schädigung von beginn an eine entwicklung durchmacht, demnach jegliche zeitlich nach dem unfall vorgenommene beurteilung zwangsläufig eine degeneration aufweist. das sagt aber noch lange nichts darüber aus, ob der schaden mit einer degenrativen entwicklung vor oder durch einen schadensauslösenden moment entstand.
gruss
Sekundant
ich werfe mal folgendes ein, das anhand von mrt-aufnahmen vom radiologen in einer vergleichsbeurteilung stammt und als ermittlungsansatz dienen kann, sofern dir im behandlunsverlauf unterschiedliche aufnahmen oder andere gesicherte nachweise/feststellungen vorliegen:
nach m,K. werden altersbestimmungen anhand von (material)proben und einer histologischen untersuchung vorgenommen. die erfolgte vergleichsbeurteilung bewertet anhand von bildaufnahmen unterschiedlicher zeitfolge, wenn sie zeitlich unfallnah bzw. dann mit gewissem abstand erfolgten. hier wurde die zeitliche bestimmung (näherungsweise) eines BSV vorgenommen, indem die entwicklungsstufe verglichen und festgestellt wurde, dass - sinngemäss - "der knöcherne überbau" sich in dem zeitraum der beiden aufnahmen so entwickelt hat, dass der BSV zum unfallzeitpunkt entstanden sein muss.
eine weitere eigene argumentation ist die, dass jede schädigung von beginn an eine entwicklung durchmacht, demnach jegliche zeitlich nach dem unfall vorgenommene beurteilung zwangsläufig eine degeneration aufweist. das sagt aber noch lange nichts darüber aus, ob der schaden mit einer degenrativen entwicklung vor oder durch einen schadensauslösenden moment entstand.
gruss
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