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Was hat das Versorgungsamt mit der BG zutun?

...um nochmal zum Thema zu kommen: Was hat das VA mit BG zu tun?, habe ich nun auch noch eine Frage:

Was würdet Ihr tun:Ich habe 20% mehr vom VA zuerkannt bekommen, als die BG mir zuerkennt. Bei beiden sind die gleichen Schäden als Grundlage genommen wurden... Lohnt es sich gegen die BG da zu klagen? Oder muss ich sogar klagen, damit das VA nicht die %e kürzt? ? ? Bin gerade etwas am zweifeln und weiß nicht, ob sich die Mühe lohnt:confused:

VG Santafee
 
Hallo Santafee

Also ich persönlich würde das nicht machen. Ist aber wirklich nur meine persönliche Meinung. 1. ist der Kampf mit der BG der reinste Horror und nicht alle haben dieses Durchhaltevermögen was man da braucht. Die Erfahrung hast du sicher auch gemacht. 2. Gehe davon aus das du dann schlafende Hunde bei dem Versorgungsamt weckst. Ich denke mir das beim Versorgungsamt alle Sachen reinkommen auch die nichts mit dem Unfall zutun haben und du deshalb mehr bekommen hast. Nachdem was jetzt mein HA geschrieben hat dürfte ich gar nicht mehr leben:rolleyes:. Er hat auch mein Asthma was auch nach dem Unfall festgestellt wurde reingeschrieben. Dies wird jedoch als Unfallfolge nicht anerkannt. Ich glaube das Versorgungsamt hat andere Meßlatten. Also wie gesagt ich würde es nicht machen.

Liebe Grüße
 
Hallo Speedwommen,

lieben Dank nochmal für Deine Grüße;), meine Tochter hat sie mir ausgerichtet...

Nein, ich habe nur die Unfallfolgen als "Schaden":rolleyes:, nix anderes floß beim VA ein. Nun habe ich gelesen, dass ich dem VA mitteilen muss, wenn ein neuer Bescheid über die MdE reinkommt und da habe ich dann angst, dass die ihre %e zurücknehmen, obwohl sie unbefristet sind:eek:.

Ich habe aber gerade mit meinem Anwalt getelefont;), der meint, so schlecht sind die Chancen nicht. Trotzdem vielen Dank für Deine Meinung - bin mir auch noch nicht sooo sicher, aber sooo unsicher nun auch wieder nicht...

VG Santafee
 
Parken mit Merkzeichen AG

Das war ein öffentlicher Parkplatz und in der Sondergenehmigung steht absolut nichts davon drin das ich auf privaten Parkplätzen zahlen muß.
VG

Letztes Jahr im Dez. sind mein Mann und ich am Hauptbahnhof in Wiesbaden gewesen. Wir haben uns auf einen normalen Parkplatz gestellt der Gott sei Dank in der Nähe des Einganges war.

Der Parkplatz gehört der DB. Wo die Busse parken , dort ist der Parkplatz der öffentlich ist.

Bin ja sehr oft in Wiesbaden. Nur mit dem AG im Merkzeichen darf man dort bei der DB parken.

Weiterhin kostet das Parken bei privat Parkplätze immer Geld, wenn diese Kostenpflichtig sind.


Grundsätzlich wird bei dem Versorgungsamt die Schädigungen im Beruf (MDE) von der BG genauso übernommen .

BG= 20 dann wird dies auch vom Versorgungsamt anerkannt.

lg
bernd
 
hallo, bernd

zitat:
"
Grundsätzlich wird bei dem Versorgungsamt die Schädigungen im Beruf (MDE) von der BG genauso übernommen .

BG= 20 dann wird dies auch vom Versorgungsamt anerkannt."

wo, bt. hast du das her?

es gibt, soweit ich weiss, interschiedliche kriterien!

mfg
pussi
 
Hallo Bernd

Erstmal zu Wiesbaden HBf. Das gleiche ist uns auch passiert. Jedoch hatte ich sichtbar meinen gelben Ausweiß in der Scheibe liegen. Trotzdem hatten wir einen Knollen. Ich habe gleich bei der Stadtverwaltung Wiesbaden angerufen und fragte ob das rechtens ist wenn man G und B als Merkzeichen hat und eine gelbe Parksondergenehmigung, dass man dann einen Strafzettel bekommt. Die Dame vom Ordungsamt meinte nein das wäre nicht rechtens aber sie hätten damit nichts zutun und kennen auch die Firma nicht. Auf dem Zettel stand keine Telnr. der Firma. Also habe ich erstmal gewartet bis das 1. Schreiben von denen kam. Dort stand eine Kostenpflichtige 0180 Nummer, was mich sehr geärgert hat. Also habe ich im Internet recheriert und dadurch die normal Nummer rausgefunden. Die hatten dann behauptet das kein gelber Schein gesichtet worden wäre. Ich war sauer und sagte das sich dann der jenige um eine Brille kümmern soll, außerdem habe ich Zeugen. So ging es ewig hin und her und ich habe 2 mal eine kopie von meinem Ausweis und den gelben Schein denen zugefaxt. Erst als ich mit einem Anwalt drohte, gaben sie kleinbei und baten mich das nächste mal meinen gelben Ausweis sichtbar in die Scheibe zu legen.

Ich frage mich auch wo du das mit der BG her hast, denn auch mir ist das neu. Meine BG interessiert das überhaupt nicht was das VA mir gibt.

Im übrigen ging die Bearbeitung meines Verschlimmerungsantrages jetzt sehr schnell und ich bin nochmal hochgestuft worden. Habe jetzt 90 %:), aber kein AG was ich eigendlich beantragt hatte. Meine Merkzeichen bleiben. Jetzt bleibt abzuwarten ob ich die % nun endlich auf Dauer bekomme und das nicht wieder auf die BG gewartet wird. Diesmal stand nehmlich nichts davon im Bescheid.

Viele Grüße
 
...mein Anwalt meinte auch, dass die BG eigentlich verpflichtet ist, die Prozente des VA zu übernehmen, wenn diese durch einen Verwaltungsakt (oder so) zustandegekommen sind und wenn es sich um die gleichen Schädigungsfolgen handelt... obs stimmt, weiß ich auch nicht:cool: und die Realität ist sicher auch anders!

VG Santafee
 
Hallo Speetwomen,

was Du hier schilderst, vermeide ich im Vorfeld tunlichst, nämlich BG und Versorgungsamt - bin vorrangig BG-Kandidat - gleichzeitig bezüglich des eigenen Schadensbildes einzuschalten. Nur zu gern folgt der Sachbearbeiter einer dieser Institutionen (dem unklugerweise durch den Betroffenen selbst geschaffenen Trampelpfad), dem sich der Nächstfolgende gern anschliesst. Eine objektive Beurteilung des jeweiligen Falles unterbleibt. Der Anspruchsteller hat somit das Nachsehen!
Prozente-Hamstern beim Versorgungsamt ist in einem BG-Fall nach meiner Meinung erst einmal zweitrangig. Rückmeldungen jeglicher Art sind mir willkommen.

Viele Grüsse
Guinness
 
Gilt die Feststellung des VA für die BG?

Das VA hat bei mir den Einzel-GdB auf 80% festgestellt. Das Verfahren bei der BG läuft noch. In der Anhörung hat die BG nach dem VA gefragt. Sicher um Vorschädigungen einzuschließen.
Muss die BG nun die Feststellung des VA akzeptieren oder kann die BG mindern?

LG, rafog
 
Hallo @rafog,
es ist sehr wenig was Du da schreibst, da kann und wird Dir keiner eine
Antwort geben können.
Nutze fürs erste doch die Suchfunktion, kann sein das Du da schon einen
Teil Deiner Fragen beantwortet bekommst.

ondgi
 
Gilt die Feststellung des VA für die BG?

Hallo,
habe die Antwort beim BMAS gefunden:
Warum bewertet die Berufsgenossenschaft meine gesundheitliche Beeinträchtigung anders als das Versorgungsamt?

Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) fällt oft mit dem im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts durch das Versorgungsamt anerkannten Grades der Behinderung (GdB) auseinander. Dieser Unterschied kommt aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe zustande. Während beim GdB alle tatsächlich vorliegenden - also auch unfallunabhängigen - Gesundheitsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen sind, fließen in die unfallbedingte MdE nur die Beeinträchtigungen ein, die auf den Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) zurückzuführen sind.
Quelle: http://www.bmas.de/coremedia/genera...ten__zu__unfallversicherung__03.html#frage_06

Dazu kommt, dass die Gutachter der BG in der Regel abgemindert beurteilen. Da nützen auch keine Anhaltspunkte. Es gibt keine objektive Beurteilung.
LG, rafog
 
Hallo rafog,
Wenn Deine GdB 80% beträgt, wirst Du selbst einschätzen können, ob weitere Beeinträchtigungen in die Bewertung eingeflossen sind. Auch im Bescheid werden ja alle Einschränkungen, die zur Beurteilung der 80% geführt haben aufgeführt.

Daran kannst Du sehen, worin die Abweichungen bestehen, wenn die MdE festgestellt wird.

Gruß von der Seenixe
 
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