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Wartezeit EM Rente

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas A.W.
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

A.W.

Mitglied
guten Morgen

Ich möchte mal gerne nachfragen, wie lang bei Euch die Wartezeit bis
zur Festlegung der EU Rente war?

Danke im vorraus

mfG
 
Hallo A.W.

ich denke in Deinem Fall wird es schnell:rolleyes:(aber was ist schnell:confused:) gehen, ausser Du hast die 100% vom Versorgungsamt nur für 1-2 Jahre.

Ein Bekannter von mir hat nach einer Hirn-OP mit Tumorentfernung nach 6 Monaten wieder gearbeitet und war damit seine 100% wieder los.

Bist Du schon zur Reha (Reha-vor-Rente) gewesen?
Dein Unfall war doch erst 2008...oder?
Hast Du schon 78 Wochen Krankengeld und auch schon ALG1 bekommen?

Wie geht es Dir sonst? War 2009 schon etwas besser?

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo A.W.,

ca. 3 Wochen darter es von Begutachtung bis Entscheidzugang bei meiner Frau.

Allerdings hatten wir das Thema schon vor einiger Zeit und da stellte sich heraus, dass die Zeiträume in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du im richtigen Bundelsand lebst ...

Grüße
oohpss
 
hallo Kai Uwes Frau

Ja, die 100% vom Versorgungsamt sind unbefristet.
Der Arbeitsunfall mit der Konsequenz eines künstlichen Hüftgelenks
war Ende April 2008. Danach war ich 3 Wochen in einer Reha.
Wieder glücklich zuhause wurde 3 Wochen danach der Hirntumor diagnostiziert.
Nach Bestrahlungen und Chemo bin ich bis dato krankgeschrieben, und werde
zum 01. Okt. dieses Jahres von der KK ausgesteuert.
Ich werd mich dann erstmal arbeitslos melden müssen.
Mein Antrag auf EM wurde vor etwa vier Wochen gestellt, wohne in RLP
Mir geht es langsam besser, hab noch einige Nachwirkungen von der
Bestrahlung, die sich durch mangelnden Appetit bemerkbar machen.
Das Handicap des künstlichen Hüftgelenks wird mich ja mein ganzes Leben
begleiten.
Danke und liebe Grüße
A.W

hallo ooohps

Danke für Ihre Antwort.
Das ging ja dann schnell, ich wohne in RLP
Ich muss es dann einfach abwarten.

schönen Tag noch
A.W.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo AW,

im Regelfall kommt eine Ablehnung sehr schnell, also übe Dich etwas in Geduld! Dir geht ja nichts verloren die Rente wird ja ab Antragsstellung bezahlt!
Da nicht sicher ist das es bis zum 1. Oktober klappt würde ich mich schon entsprechend arbeitslos melden um da abgesichert zu sein! Du kannst ja zur Not darauf hinweisen das Du demnächst eine EMR bekommst die DRV und die Arbeitsagentur verrechnen dies dann unter einander!

VG Joachim
 
hallo Joachim

Danke für Ihre Antwort.
Werd morgen zum Arbeitsamt fahren, und mich zum 01.10. arbeitslos melden.
Ja, ich muss es dann einfach abwarten.

Gruß A.W.
 
§125

Hallo AW,

unsere Ablehnung kam sehr spät...aber sie kam:rolleyes:.

Du kannst beim AA ALG1 nach §125 (Nahtlosigkeitsregelung) anmelden. Es steht Dir auch mit AU zu, weil Du einen EM-Rentenantrag gestellt hast.

Ich bin der Meinung das EM-Rente nicht immer ab dem Tag der Antragsstellung sondern 6-7 Monate später gezahlt wird.....aber das wissen andere besser.

Für Dich ist ALG1 sowieso mehr (denke ich mal, war bei uns so)

Fahr nicht alleine zum AA, nimm immer einen Zeugen mit und frage nach §125.

Viele Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
hallo Kai Uwe´s Frau

Wozu einen Zeugen?
Und was ist eine Nahtlosigkeitsregelung?
Nee...ich kriege ALG1, weiss noch nicht genau wie lange, denke mehr
als ein Jahr

liebe Grüße
A.W.
 
Hallo Kai Uwe, AW,

ich weis nicht so recht wie ich die Regel interpretieren soll?
Wird die Rente nicht als Dauerrente, sondern befristet gewährt, beginnt sie nicht vor dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung!
Heißt das jetzt auf Deutsch nach Eintritt des Unfalls oder der Berufskrankheit! Oder ist die Sache ganz anders und man meint hier nach Antragsstellung? Da kenne ich mich
in der Materie leider nicht so gut aus wie ....! Was die Sache mit der
Nahtlosregelung angeht ist das eine Regelung das ein Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bekommt für
eine Überbrückungsphase von dem bekannt ist das er dem Arbeitsmarkt eigentlich nicht mehr zur Verfügung steht! Sprich er nicht arbeitssuchend ist!
So das es keine Unterbrechung der Geldleistungen gibt - egal ob von der Arbeitsagentur bzw. der DRV (Nahtlos Übergang ALG 1 zur EMR).

Viele Grüße
Joachim



 
Zuletzt bearbeitet:
guten Morgen

Danke Herr JoachimD für den Link.

Nahtlosigkeitsregelung

Unter Nahtlosigkeitsregelung versteht man den Anspruch auf Arbeitslosengeld eines nicht nur vorübergehend Leistungsgeminderten, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann - somit nicht "verfügbar" ist -, bei dem aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit (noch) nicht festgestellt wurde.

Ich muss dazu schreiben, das eine verminderte Leistungsfähigkeit aufgrund des
künstlichen Hüftgelenkes von der BG anerkannt wurde.
Zudem riet mir mein behandelnder Arzt der Onkologie keinen Job mehr anzunehmen und
die EM zu beantragen.
Ich muss mir auch realistischerweise eingestehen, das ich mit fast 58 Jahren mit meinen Handycaps wohl keinen Job am Arbeitsmarkt mehr finden würde.

Gruß A.W.
 
Hallo A.W.,

auf Dich trifft die Anwendung §125 III SGB. zu. ALG1 Anspruch hat nur der, der dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht.
Nach Aussteuerung und weiterbestehender AU. hat man keinen Anspruch auf ALG.1, da Du durch das AA. nicht in Arbeit vermittelt werden kannst.
Achte bei Deiner Beantragung beim AA. dass für Dich die Nachtlosigkeit §125 III SGB Anwendung findet.

MfG.
Pit
 
Hallo A.W.,
Da scheint etwas durcheinander zu laufen.
Versuche mal beide Vorgänge von einander zu trennen. Dein AU mit TEP hat nichts mit dem Tumor zu tun. Der Tumor wurde im April 2008 festgestellt. Wenn Du deshalb EMR beantragst, weil die 78 Wochen vorbei sind, dann hat dies nichts mit der MdE zu tun. Das "Ereignis" liegt auch bereits über 17 Monate zurück, sodaß die Wartezeit erfüllt ist. Trotzdem kann es Dir passieren, dass die DRV einer EMR nicht oder nur teilweise zustimmt. Die BGSW in Zusammenhang mit der Hüfte hat auch nichts mit der Reha vor Rente zu tun. Diese Reha dient der Feststellung, ob Du wieder arbeitsfähig im Sinne der DRV werden kannst oder wenigstens teilweise (Kostenfaktor). Falls Du wieder arbeitsfähig bist, dann hast Du Anspruch auf ALG 1 und dann wird sicher zu entscheiden sein, ob Du in Hartz 4 gehst oder vorzeitige Rente bekommst. Aber dies liegt erst einmal noch etwas in der Zukunft. Wichtig ist, dass Du Dich jetzt bei der Arge meldest, wenn Du keine Arbeit mehr hast bzw. das Krankengeld zu Ende ist.

Bekommst Du wegen der Hüfte wenigstens schon eine Verletztenrente?

Gruß von der Seenixe
 
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