Hallo,
Besonders interessant vielleicht für Unfallopfer mit seelischen Folgen bei Arbeitsunfällen.
Herr Dr. med. Matthias Fabra vom Medizinisches Gutachteninstitut in der Mönckebergstraße 5 in Hamburg hat die ideale "Entsorgungsmethode" für Unfallopfer zusammengeschrieben. Man bestreitet einfach das auslösende Ereignis.
Wer jetzt neugierig geworden ist, sollte sich in der Bibliothek mal den "Der medizinische Sachverständige" (MedSach) anschauen.
Ich bin auch begeistert über den Anspruch dieses Blattes aus dem Gentner Verlag :
Die einzelne Zeitschrift 34,90 € oder der einzelne Beitrag 30,00 € ....Wahrscheinlich aber zum Vorzugspreis für Gutachter?
Gruß von der Seenixe
Besonders interessant vielleicht für Unfallopfer mit seelischen Folgen bei Arbeitsunfällen.
Herr Dr. med. Matthias Fabra vom Medizinisches Gutachteninstitut in der Mönckebergstraße 5 in Hamburg hat die ideale "Entsorgungsmethode" für Unfallopfer zusammengeschrieben. Man bestreitet einfach das auslösende Ereignis.
In vielen Fällen, in denen ausschließlich seelische Folgen versicherter Ereignisse vom Sachverständigen zu beurteilen sind (u.a. „Schockunfälle") findet sich der (dann ausschließlich) seelische Erstschaden nicht dokumentiert. Es fehlt der direkte aktenkundige Nachweis einer initialen Reaktion mit Angst, dissoziativem Erleben oder anderen krankheitswert auffälligen Verhaltensweisen ähnlich einer „verletzungstypischen Funktionsstörung" wie bei körperlichen Gesundheitsschäden. Hierbei sind in der Gesamtschau aller Umstände insbesondere die individuelle Prädisposition des Betroffenen, die „Schwere" des Ereignisses nach dessen objektivem Ablauf und nachgewiesenem subjektivem Erleben auf Seiten des Betroffenen, schließlich der Verlauf der als Ereignisfolge geltend gemachten seelischen Störung besonders relevant.
Ein Unfallereignis kann bereits im bloßen Wahrnehmen von Sinnesreizen (Sehen, Hören, Riechen etc.) vorliegen. Die rein zeitliche Verbindung zwischen einem Unfallereignis und dem Auftreten von psychischen Störungen beweist weder den unfallkausalen Erst- noch Folgeschaden. Entscheidend ist der tatsächliche („objektive") Hergang des Unfalls, der sehr genau und zeitnah festgestellt werden sollte.
In Schwierigkeiten, den seelischen Erstschaden nachzuweisen, gerät man vor allem in der Vielzahl sog. „minder-schwerer Ereignisse". Hier wird nach der Erfahrung der Autoren zu häufig ein seelischer Erstschaden ohne genaue Prüfung des Unfallbegriffes nach den - oftmals übertriebenen - Schilderungen des Betroffenen oder seiner Angehörigen etc. unterstellt und nur noch auf der Ebene der haftungsausfüllenden Kausalität hinsichtlich der Unfallfolgen diskutiert.
Es zeigt sich insgesamt, dass man es im Falle psychogener Störungen nach versicherten Ereignissen ohne körperlichen Schaden bereits beim Nachweis eines Unfalles deutlich schwerer hat, als bei Unfällen mit Gewebeschäden.
Bei Unklarheiten sollten dem Betroffenen ggf. Vorschussleistungen nach § 42 SGB I gewährt werden, bis das Vorliegen eines Arbeitsunfalls, ggf. nach einer medizinischen Begutachtung, tatsächlich festgestellt werden kann.
Wer jetzt neugierig geworden ist, sollte sich in der Bibliothek mal den "Der medizinische Sachverständige" (MedSach) anschauen.
Ich bin auch begeistert über den Anspruch dieses Blattes aus dem Gentner Verlag :
Der MedSach ist ein Instrument der Qualitätssicherung in der Begutachtung.
Die einzelne Zeitschrift 34,90 € oder der einzelne Beitrag 30,00 € ....Wahrscheinlich aber zum Vorzugspreis für Gutachter?
Gruß von der Seenixe