Claudia1970
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 25 Nov. 2009
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- 127
Hallo ihr Lieben,
wir haben heute den Bescheid erhalten zu EMR. Ab Februar 2016 wird die Rente gezahlt und aufgrund der langen Gerichtsverfahren kommt auch eine Nachzahlung. Jetzt habe ich die Zahlen, die im Bescheid angegeben sind überprüft. Ist alles korrekt, habe ganz genau hingeschaut und gegoogled wegen verschiedener Angaben, die ja rückwirkend zu beachten sind.
Alles korrekt soweit.
Jetzt wollte ich aber die Nachzahlung mir anschauen und dazu habe ich eine Frage:
Die Rentenkasse gibt den Betrag der monatlichen Rente minus der Sozialversicherungsbeiträge als Nachzahlungshöhe an. Das hab ich auch geprüft und die Beträge sind korrekt. Da aber in den 4 Jahren auch Arbeitamt und Krankenkasse involviert waren frage ich mich, wie ich diese Beträge an der Nachzahlung verrechnen muss. Weil die RV die Sozialversicherungsbeträge ja schon abgezogen hat muss ich dann bei Arbeitsamt die Auszahlungsbeträge abziehen oder Auszahlungsbetrag zzgl. Sozialversicherungsbeiträge abziehen? Letzteres wäre dann aber doppelt gemoppelt, wie man so schön sagt. Nach meinem Verständnis hätten wir dann sozusagen doppelte Sozialversicherungsabzüge gezahlt.
Oder? Wie ist das jetzt korrekt und wie muss ich die Beträge gegenrechnen? Kann mir da jemand helfen?
wir haben heute den Bescheid erhalten zu EMR. Ab Februar 2016 wird die Rente gezahlt und aufgrund der langen Gerichtsverfahren kommt auch eine Nachzahlung. Jetzt habe ich die Zahlen, die im Bescheid angegeben sind überprüft. Ist alles korrekt, habe ganz genau hingeschaut und gegoogled wegen verschiedener Angaben, die ja rückwirkend zu beachten sind.
Alles korrekt soweit.
Jetzt wollte ich aber die Nachzahlung mir anschauen und dazu habe ich eine Frage:
Die Rentenkasse gibt den Betrag der monatlichen Rente minus der Sozialversicherungsbeiträge als Nachzahlungshöhe an. Das hab ich auch geprüft und die Beträge sind korrekt. Da aber in den 4 Jahren auch Arbeitamt und Krankenkasse involviert waren frage ich mich, wie ich diese Beträge an der Nachzahlung verrechnen muss. Weil die RV die Sozialversicherungsbeträge ja schon abgezogen hat muss ich dann bei Arbeitsamt die Auszahlungsbeträge abziehen oder Auszahlungsbetrag zzgl. Sozialversicherungsbeiträge abziehen? Letzteres wäre dann aber doppelt gemoppelt, wie man so schön sagt. Nach meinem Verständnis hätten wir dann sozusagen doppelte Sozialversicherungsabzüge gezahlt.
Oder? Wie ist das jetzt korrekt und wie muss ich die Beträge gegenrechnen? Kann mir da jemand helfen?