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Volle EMR-Nachzahlung: Was genau wird abgezogen?

Claudia1970

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Nov. 2009
Beiträge
127
Hallo ihr Lieben,

wir haben heute den Bescheid erhalten zu EMR. Ab Februar 2016 wird die Rente gezahlt und aufgrund der langen Gerichtsverfahren kommt auch eine Nachzahlung. Jetzt habe ich die Zahlen, die im Bescheid angegeben sind überprüft. Ist alles korrekt, habe ganz genau hingeschaut und gegoogled wegen verschiedener Angaben, die ja rückwirkend zu beachten sind.
Alles korrekt soweit.
Jetzt wollte ich aber die Nachzahlung mir anschauen und dazu habe ich eine Frage:
Die Rentenkasse gibt den Betrag der monatlichen Rente minus der Sozialversicherungsbeiträge als Nachzahlungshöhe an. Das hab ich auch geprüft und die Beträge sind korrekt. Da aber in den 4 Jahren auch Arbeitamt und Krankenkasse involviert waren frage ich mich, wie ich diese Beträge an der Nachzahlung verrechnen muss. Weil die RV die Sozialversicherungsbeträge ja schon abgezogen hat muss ich dann bei Arbeitsamt die Auszahlungsbeträge abziehen oder Auszahlungsbetrag zzgl. Sozialversicherungsbeiträge abziehen? Letzteres wäre dann aber doppelt gemoppelt, wie man so schön sagt. Nach meinem Verständnis hätten wir dann sozusagen doppelte Sozialversicherungsabzüge gezahlt. :eek:
Oder? Wie ist das jetzt korrekt und wie muss ich die Beträge gegenrechnen? Kann mir da jemand helfen?
 
Hallo Claudia1970,

du brauchst nichts gegen zu rechnen, denn der RV-Träger verrechnet die Nachzahlung mit den vorher gezahlten Sozialleistungen (Krankengeld bzw. ALG 1).

Sollte die Nachzahlung der Rente hierfür nicht ausreichen, dann brauchst Du diese Ausgleichung auch nicht selber nachzuzahlen. Dies ist zwischen den Sozialleistungsträger so geregelt.

D. h., bevor es zur Auszahlung kommt, schreibt der RV-Träger die Krankenkasse und AfA an und fordert diese auf, ihre Forderungen geltend zu machen. Sind die Forderungen erfüllt, dann zahlt der RV-Träger die Rente an Dich aus.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kbi1989,

Danke für die Antwort. Ich kenne das Prozedere im Falle einer Nachzahlung, allerdings rechne ich aber nach, weil wir Frist zum Widerspruch einhalten müssen. Die Gegenrechnung mache ich für mich, damit ich sicher bin, dass auch alles ordnungsgemäß abgerechnet wird. Auch Behörden und deren Sacharbeiter können sich irren, deshalb bin ich gerne vorbereitet und informiere mich schon vorab.

Wenn die Rentenkasse bei der Nachzahlungsberechnung, die im Bescheid schon aufgeführt ist, einen Fehler gemacht hat, dann müsste ich Widerspruch einlegen. Bis die Klärung der Nachzahlung bei der Rentenkasse mit den anderen beteiligten Behörden erfolgt ist wäre die Widerspruchsfrist abgelaufen. Deshalb meine Frage, ob die Zahlungen des Arbeitsamtes oder sonstiger Behörden auch ohne Sozialbeiträge abgerechnet werden. Der Punkt ist enorm wichtig, weil ich nicht doppelt Sozialversicherung zahlen will, wenn nicht notwendig. Sehe mich nicht als die Wohlfahrt und kontrolliere jeden einzelnen Betrag.

Kennt sich damit jemand aus? Gibt doch sicherlich noch mehr Fälle wie unserer, oder? :confused:
Bin für eure Hilfen dankbar.
 
Hallo Claudia,

die erstattungsberechtigten Stellen stellen Ihre Erstattungsansprüche an die DRV, dann nach Abrechnung erfolgt ein neuer Rentenbescheid mit den Erstattungshöhen.

Also mach Dich nicht Klirre ;), dann hast Du auf jeden Fall noch "Widerspruchsfristen" weil es ein neuer Bescheid ist. Der erste Bescheid zur Berechnung der Rente ist ja nach Deinen Recherchen ok.

Übrigens ist unser Verfahren (gerichtlicher Vergleich war im August 15) immer noch nicht bis auf die letzten Punkte geklärt.
wir haben aber nach sage und schreibe 4 Jahren einen Bearbeiter bei der DRV der unklare Punkte freundlich und sachlich klärt.
 
Lieber Rajo,

es ist kompliziert, ich weiß. Auch bei uns. Im ständigen wechsel waren Arbeitsamt und Krankenkasse involviert. Deshalb hat mein Mann ja auch von 2012 bis 2015 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Ist ja auch nicht wirklich normal...
Und dann kommen noch Unklarheiten hinzu, weil Arbeitsamt bezahlt hat, als sie gar nicht zahlen mussten (wegen Krankheit) und die KK nicht zahlen konnte, weil kein Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt ausgestellt wurde. Das war ein riesen Kampf, bis das Arbeitsamt endlich nach Wochen reagiert hat. Dann haben die Behörden untereinander verrechnet und auf dem Konto der RV herrscht totales Chaos, weil weder AA noch KK noch RV mehr wissen, was nun korrekt war. :eek:
Und auch ich hab den Überblick verloren. Wie solls auch anders sein.
Zumindest läuft ab Februar die monatliche Zahlung, immerhin.
Wie sieht das denn bei euch aus? Habt ihr bereits einen Bescheid zur monatlichen Zahlung mit Zahlungsbeginn erhalten?
 
Hey Claudia,

nach dem sich über 2 Monate nichts getan hat aben wir Vollstreckungsklage eingereicht, dann kam der Rentenbescheid nach 2,5 Monaten (innerhalb von 2 Tagen nach Klageeinreichung) und das im Dez. die monatliche Zahlung beginnt. Am Morgen der mündlichen Verhandlung (4 Monate nach dem gerichtlichen Vergleich) war dann der Großteil der Nachzahlung dann auch bei uns gut geschrieben.

Vergesst nicht die Zinsen nach § 44 SGB I einzufordern, das wird aber tatsächlich erst nach Abschluss aller strittigen Fragen gemacht.
 
hallo ranjo,

kannst du mir bitte darlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Vollstreckungsklage einzureichen?

Wo reicht man die Vollstreckungsklage ein?

Welcher Antrag muss gestellt werden, muss was begründet werden?

Hat es ein Anwalt für euch gemacht, kannst du nicht die Muster einstellen bzw. hier in etwa niederschreiben

Wenn man eine Anfechtungsklage gewonnen hat, ist vollstreckung daraus wie möglich?

Danke dir im Voraus
 
Vergesst nicht die Zinsen nach § 44 SGB I einzufordern, das wird aber tatsächlich erst nach Abschluss aller strittigen Fragen gemacht.

Hallo Rajo,

das hat unsere Rechtsanwältin bereits angefordert. In dem Fall ist man dann schon froh, dass man Anwaltlich vertreten wird. Ich werde mal mit ihr über meine Bedenken sprechen wegen der Sozialversicherungssache. Mal sehen, was sie dazu sagt.
 
EU / EMR #Nachzahlung

Frage 1. Kann man sein Krankengeld ; bei mir sind s 6400 beim Unfallgegner zurück fordern.
Eigentlich wollte es die Aok machen doch jetzt klärten Sie es beim RV Träger.

Frage 2. Kann man bei der Nachzahlung auch in die Schuldenfalle tappen.
Bei mir beträgt die Nachzahlung 8777,40 davon gehen 6400 an die KK jetzt ist die AfA auch mit guten 4200 in Vorkasse getreten. Da reichen die 8777,40 ja nicht aus.

Ich bekomme 550,20 an Voller EMR nach allen Abzügen, da muss doch der Unfallgegner einspringen... Oder?

Das Problem mit der Grundsicherung ist das man keine bekommt weil ein Vermögen da ist . Schmerzensgeld soll ich aufbrauchen....

Muss ich mir gleich en Strick kaufen oder kann ich hoffen....

Mfg.
 
Hallo realsteel,

die Nachzahlung wird voll verrechnet, alles was andere Sozialträger überzahlt haben (also über der Höhe der EM Rente liegt) mußt Du nicht zurück zahlen.

Das die AOK sich zunächst an die DRV hält war auch klar, da haben sie es gleich und müssen nicht auf gerichtliche Entscheidungen warten. Weg des geringsten Widerstandes und sie haben ein Anrecht auf die Verrechnung.

Zum Thema Unfallgegner solltest Du einen Fachanwalt einschalten. Der Verdienstausfall und einige andere Kosten muss von dieser Versicherung getragen werden (wenn Du keine Abfindungserklärung unterschrieben hast).
 
Hallo realsteel,

ich habe die Info, das Schmerzensgeld nicht angetastet werden darf ( war ein Harz4 -Fall ).

Such dir bitte einen Rechtsbeistand und mach dich im Netz schlau!

LG
Aramis
 
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