Hatte im Jahre 1996 einen unverschuldeten Verkehrsunfall aus dem ich Berufsunfähig wurde.
Zu diesem Zeitpunkt war ich selbstständig und musste dann im Jahre 2001 meine Firma schliessen weil es gesundheitlich und finanziell nicht mehr ging.
4 Monate später hatte ich dann eine Aneurysma mit einer Gehirnblutung - zählt zu einem Schlaganfall-.
Jetzt will die gegnerische Versicherung ein Gutachten in Auftrag geben um zu überprüfen ob ich durch das Aneueysma bleibende Schäden beibehalten hatte und dadurch meine Firma nicht weiterführen konnte.
Wie soll ich mich verhalten?
Habe keinerlei offensichtliche Defizite aus dem Aneurysma!
Bin aber bei einem solchen Gutachten doch besorgt was rauskommt.
Danke
joest
Zu diesem Zeitpunkt war ich selbstständig und musste dann im Jahre 2001 meine Firma schliessen weil es gesundheitlich und finanziell nicht mehr ging.
4 Monate später hatte ich dann eine Aneurysma mit einer Gehirnblutung - zählt zu einem Schlaganfall-.
Jetzt will die gegnerische Versicherung ein Gutachten in Auftrag geben um zu überprüfen ob ich durch das Aneueysma bleibende Schäden beibehalten hatte und dadurch meine Firma nicht weiterführen konnte.
Wie soll ich mich verhalten?
Habe keinerlei offensichtliche Defizite aus dem Aneurysma!
Bin aber bei einem solchen Gutachten doch besorgt was rauskommt.
Danke
joest