@Seenixe,
danke fürs verschieben ind für die Antwort.
Ich weis,daß die Versicherung Gutachten anforder kann, jedoch von diesen Institut bin ich schon mal 2002 begutachtet worden und zwar über die Ferne dh. ich war gar nicht dabei.
Der Gutachter kam zu dem Schluß, daß ich gar nichts habe,daß ich einen angeborenen Körperschaden hätte und die beits gezahlte Summe zurückzahlen müsse.
Einspruch meinerseits und Ablehnung der neuen bestimmten Gutachter von der VS.
Ein anschließender Gerichtsgutachter hat dannach die VS richtig zur Kasse gebeten und das ganze Drama dauerte ca.2Jahre (schöne Anwaltgebüren ect.kamen noch obenauf)
Nun wurde mir meine li.Schulter lädiert und die war zum Zeitpunkt mehr als in Ordnung, daß Ende vom Lied, jaaa
die war schon vorerkrankt in form einer Omarthrose und währe das nicht gewesen, dann hätte es mir auch nicht fast den Arm rausgerissen und mein Krankentagegelt wurde von 48,50 € auf 5,90 gekürzt und das lasse ich mir nicht bieten.
Wenn ich nun wieder bei einem Institutsarzt lande, dann ist doch wohl klar was der für ein Gutachten abgibt.
DerArzt der mich operierte sagte allerdings, daß es durch solche schweren Ereignisse durchaus dazu kommen kann, daß so eine ruhende Sache mit ausbricht, obwohl man nie was gemerkt hat.
Wenn sich dann die Versicherungen daran festbeißen, braucht keiner mehr eine private Unfallversicherung, da ja meisten etwas anderes da eine andere Rolle spielen kann, z.B.einer steht auf der Leiter und Niest so stark, daß er runterfällt und sich das Rückrad bricht, nach Untersuchungen stellt man fest, er hatte Polypen in der Nase und währen die nicht hätte er ja nicht so stark Niesen müssen Punk-Stempel-keine Leistung:-((
schönen Sonntag noch
Gruß
fredman