hallo Rekorbär,
vielen Dank für deine Ausführungen.
mein vorhergehender Beitrag bezog sich auf einen Eröterungstermin.
gelten deine Ausführungen auch für den Erörterungstermin mit der Anordnung des persönlichen Erscheines.
Da der Erörterungstermin nicht öffentlich ist, hat man keine Zeugen.
Von daher ist man vor womöglichen Unwahrheiten nicht geschützt.
Rechtsmittel hat man gegen Niederschriften - nur meiner Meinung nach nützt dies wenig, denn der Ausgang davon ist vorhersehbar.
Hinzu kommt, die Tatsache der nicht öffentl. Sitzung -
so stellt sich mir die Frage: wie und mit welchem Erfolg beweist man da die Wahrheit, wenn man die Niederschrift mit Rechtsmittel angreift?
Mit Zeugen meinte ich eine Begleitperson zu einer nicht öffentlichen Sitzung, welche dann den UO als Zeugen dient nach Abschluss der Erörterung.
In anderen Verfahren wurde auch von keiner Seite gefragt, ob man mit schriftlichen Verfahren einverstanden ist, so dass ich deine Antwort dahingehend noch nicht ganz verstehe.
Lg. Rolandi
vielen Dank für deine Ausführungen.
mein vorhergehender Beitrag bezog sich auf einen Eröterungstermin.
gelten deine Ausführungen auch für den Erörterungstermin mit der Anordnung des persönlichen Erscheines.
Da der Erörterungstermin nicht öffentlich ist, hat man keine Zeugen.
Von daher ist man vor womöglichen Unwahrheiten nicht geschützt.
Rechtsmittel hat man gegen Niederschriften - nur meiner Meinung nach nützt dies wenig, denn der Ausgang davon ist vorhersehbar.
Hinzu kommt, die Tatsache der nicht öffentl. Sitzung -
so stellt sich mir die Frage: wie und mit welchem Erfolg beweist man da die Wahrheit, wenn man die Niederschrift mit Rechtsmittel angreift?
Mit Zeugen meinte ich eine Begleitperson zu einer nicht öffentlichen Sitzung, welche dann den UO als Zeugen dient nach Abschluss der Erörterung.
In anderen Verfahren wurde auch von keiner Seite gefragt, ob man mit schriftlichen Verfahren einverstanden ist, so dass ich deine Antwort dahingehend noch nicht ganz verstehe.
Lg. Rolandi
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