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Verdienstausfallschaden ?

Marcello

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Sep. 2006
Beiträge
13
Hallo

Ich bin berentet und beziehe vom Rententräger eine

Erwerbsunfähigkeitsrente. Die gegnerische Versicherung zahlt auch meinen

Verdienstausfallschaden.

Nun meine Frage :

Sollte ich mein ganzes Leben berentet bleiben, muss dann die gegnerische

Versicherung für den Verdienstausfallschaden bis ins hohe Rentenalter

aufkommen, oder wird es dann anders berechnet?
 
Hallo Marcello,

Schadensersatz für Verdienstausfall (Erwerbsschaden) ist längstens bis zu dem Zeitpunkt zu leisten, in dem der Verletzte voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.

Gruß
Luise
 
Unfallbedingte Nachteile bei der Altersrente müssen auch ersetzt werden, wobei die BfA grundsätzlich gehalten ist, die Rentenversicherungsbeiträge, die durch die Erwerbsunfähigkeit nicht mehr eingezahlt werden, beim erursacher einzufordern (Regress), damit ihr (Renten-) Beitragskonto keine Nachteile erleidet.

Sie sollten durch eine Nachfrage bei der BfA sicherstellen, dass entsprechendes geschieht. Dann haben sie keinen Nachteil bei der Altersrente zu befürchten und hätten demnach mit Eintritt der Altersrente auch keinen Verdienstausfallschaden mehr.
 
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