Hallo Oerni,
gehe ich recht in der Annahme, dass Du ohne RA diese Klage führst?
Denn aufgrund Deiner Fragestellung scheint es mir so, dass Du Dich selbst vertrittst. Ist dies richtig?
Wenn ja, dann will Dich der Richter in die Enge treiben.
Weder Deine Eltern noch Du als Säugling haben "alle Krankheiten" hier beginnt es mit den Kinderkrankheiten, Mumps, Masern, Röteln, Magen-Darm und was auch immer zu dokumentieren. Das ist normal und so ist das Leben.
Auch haben weder Deine Eltern noch Du als Kindergartenkind, Grundschüler und weitere schulische Ausbildung oder Studium sich vom Hausarzt alle Befunde aushändigen lassen für den Fall der Fälle mal für eine Klage am SG.
Und auch wenn Du als Kind mal vom Fahrrad gefallen bist und einen unkomplizierten Bruch hattest, alles gut verheilt, das ist sicherlich nicht in Deinem Fall relevant.
Warum sollte man also seine Krankendaten bis zur Geburt anfordern und speichern sollen für eine Prüfung wo die Erkrankungen wahrscheinlich nicht mit dem Unfall oder den Einschränkungen im Sozialrecht zu tun haben?
Jetzt weiß ich nicht um was für ein SG-Verfahren es sich bei Dir handelt, habe aber den Eindruck, Du bist ohne Rechtsbeistand und der vorsitzende Richter will Dich in die Enge treiben.
Berufe Dich auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und wenn es nicht mehr gibt.....
Mein letzter Stand ist: Aufbewahrungsfristen Hausarzt - Facharzt: 10 Jahre und BG = 30 Jahre.
Zu bedenken ist auch noch im Bereich Hausarzt und Facharzt = Übergang aufgrund Altersrente auf einen neuen Arzt (HA/FA) und Aufbewahrungsfristen oder Deinem Wechsel von Ärzten wegen Unzufriedenheit / Vertrauensverhältnisses / Umzug / Erreichbarkeit.
Dann hat max. Deine KK noch Unterlagen.
Und dann kommt es m. E. auch noch auf die Klage inhaltlich an. Was würde den Richter eine "normale Grippe / Erkältung" mal interessieren wenn der Klageinhalt dies nicht zur Beurteilung fasst? Dann ist dies irrelevant. Manche bekommen schnell einen Schnupfen und Fieber oder Magen-Darm.
Darauf hin führt man sicherlich keine Klage vor dem SG z. B. wegen GdB / EMR / BG
Vielleicht magst Du inhaltlich noch etwas detailierter eingehen und auch das Rätsel lösen, ob Du selbst klagst oder mit Hilfe eines RA´s,
Viele Grüße
Kasandra