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Untätigkeitsklage gegen Versorgungsamt?

pswolf

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2008
Beiträge
1,101
Ort
Bayern
Hallo,

wünsche Euch allen erst einmal eine schöne Weihnachtswoche.

Hier nun mein Anliegen:

- Am 23.04.2011 habe ich einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes Niederbayern vom 19.04.2011 an das Versorgungsamt gesendet weil das Versorgungsamt meinen Antrag auf Erhöhung GDB nach Aktenlage abgelehnt hat.

Keine Reaktion

- Am 14.06.2011 habe ich einen erneuten Antrag auf:

1. Erhöhung meiner GDB und Merkzeichen,
2. Parkerleichterung(hier in Bayern das sogenannte Bayern-aG),
3. Erinnerung an meinen Widerspruch vom 23.04.2011

an das Versorgungsamt gesendet.

- Danach hatte ich noch einige Telefonate mit meinem zuständigen Sachbearbeiter sowie dessen Vorgesetzten. Der Vorgesetzte hatte mir Versprochen, dass er sich um meine Angelegenheit kümmert und schnellstmöglich schriftlich Antworten will.

Leider immer noch nichts passiert!

- Am 30.11.2011 habe ich ein erneutes Erinnerungsschreiben an das Versorgungsamt gesendet mit der Ankündigung das, wenn ich bis zum 21.12.2011 keinen Bescheid erhalten habe, ich eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht einreichen werde.

Leider habe ich bis heute immer noch keine Reaktion auf meine Schreiben vom Versorgungsamt erhalten(und ich glaube auch nicht mehr daran, dass die bis morgen, den 21.12., antworten.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Untätigkeitsklagen und wie(in welcher Form) kann ich eine solche erstellen? Wenn einer von Euch eine Vorlage für mich hätte(gerne auch per PN oder an meine Emailaddy) würde ich mich freuen wenn er/sie mir diese in anonymisierter Form senden könnte.

Vielen Dank im voraus!

VG pswolf
 
Untätigkeitsklage gegen VA.

Hallo pswolf.

Ich kann es mir so erklären das die den Wiederspruch der Erhöhung noch bei den Ärzten war wie du erneut zum 14.6. einen Neuen Antrag auf Erhöhung mit Parkleistung und ag gestellt hast. Hattes du das Gleiche auch im Wiederspruch gestellt oder kam was Neues dazu ?Wenn was Neues dazu kommt werden die die Akte von den Ärzten zurück gefordert haben und Neu bearbeiten.
Mein Wiederspruch liegt seid den 8.2010 beim VA weil immer was Neues und auf die angegebenen Einschränkungen es sich verschlimmerte .
Habe aber Kontakt zur SB für Grundsatz und Rechtsangelegenheiten und habs so abgesprochen.Diese SB prüft das was die Ärzte festgestellt haben und stellt dann den Ausweis aus das ist ne andere Abteilung wie Anfangs icch hatte damals Bescheid bekommen das die Ärzte es bearbeitet habeb und dort zur Feststellung meiner GdB liegt. Es wurde drauf hingewiesen dass,wenn KH oder Rehaaufenthalt inzwischen waren und es sich verschlechtert hat ich mich mit ihr in Verbindung setzen möchte.
Für mich ware die nicht untätig es hat sich immer was zur Verschlechterung ewrgeben und dazu brauchen die die Neuesten Berichte. Im Moment warte ich drauff das der Bericht vom Letzten Krankenhausaufenthalt da ist und mein Arzt den Bericht dazu fertig machen muß.Das war wegen meiner Knieop da fehlt die Senkung und ich war nochmal nach 6 Wochen in der Klinik.

Meistens ist es so das die nichts dafür können wenn alles angefordert werden muß grad BG läßt sich Zeit ,hab immer noch keine Stellungsnahme vom Gutachten vom Mai obwohl es mir vorliegt aber die Bg sich nicht geäußert hat.

Blöd bei dir ist das die nur sagen die kümmern sich drum aber hat dir einer gesagt woran es liegen kann? Son Wiederspruch kan meißtens 6 Monate dauern während der Erstantrag schon nach 3 Monaten kommt da die kaum was anfordern und sich nur nach den Berichten richten das war bei mir leider so.

LG SONJA

.
 
Vorlage Untätigkeitsklage

Untätigkeitsklage

des xx, wohnhaft in yy

gegen


Versorgungsmat, vertreten durch zz , dienstansässig in yz.




Es wird Klage erhoben und beantragt, die Beklagte zu verurteilen, über den Widerspruch des Klägers vom xy wegen Feststellung des GdBs entscheiden und den Bescheid zu erteilen.


Begründung:


Der Kläger begehrt mit Antrag vom xy die Feststellung des GdBs.

Die Beklagte hat über den Anspruch ohne Bekanntgabe von Hinderungsgründen bis heute nicht entschieden, der Klage ist gemäß § 88 SGG stattzugeben.




kleiner Hinweis:



Allein die Entscheidung in Untätigkeitsklagen dauert bei meinem SG mal locker ein Jahr, obwohl lediglich zwei Daten abzugleichen sind.



Ich verstehe nicht, weshalb ihr immer diese unendliche Geduld aufbringt und nicht euere Möglichkeiten ausnutzt. Wenn der Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist nicht da ist, dann wird sofort Untätigkeitsklage erhoben und die geht dann ganz schnell in eine Feststellungsfortsetzungsklage, wenn ihr mit dem Inhalt nicht einverstanden seit.

Gruß
tamtam
 
Hallo @,

vielen Dank für Eure Antworten.

Habe, nach reichlicher Überlegung und einer PN eines anderen Users hier , dem Versorgungsamt(dem Vorgesetzten meines SB) noch einmal eine letzte Frist bis zum 6. Januar 2012 gesetzt um meine Angelegenheit zu bearbeiten.

Sollte ich aber bis dahin noch nichts gehört haben, werde ich mich an das Landesversorgungsamt und an den Behindertenbeauftragten des Landes Bayern wenden.

VG pswolf
 
Untätigkeitsklage

Ich verstehe nicht, weshalb ihr immer diese unendliche Geduld aufbringt und nicht euere Möglichkeiten ausnutzt. Wenn der Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist nicht da ist, dann wird sofort Untätigkeitsklage erhoben und die geht dann ganz schnell in eine Feststellungsfortsetzungsklage, wenn ihr mit dem Inhalt nicht einverstanden seit.

Anträge müssen nach 6 Monaten beschieden werden.
Widersprüche nach 3 Monaten!

1 Tag danach geht Untätigkeitsklage raus.

Wenn man ganz freundlich ist, kann man auch ca. 3 Wochen vor Fristablauf nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass man ohne weitere Ankündigungen nach Ablauf der Frist, Untätigkeitsklage beim zuständigen SG einreicht!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo,

habe, nachdem ich die Behindertenbeauftragte des Landes Bayern in Sachen Untätigkeit des VA Landshut angeschrieben hatte, vom Landesversorgungsamt die Nachricht erhalten, dass ich am 09.02.2012 zu einer erneuten Versorgungsärztlichen Untersuchung eingeladen bin.

Dieses aber auch erst, als ich das Landes-VA darauf hingewiesen habe, dass ich es nicht anerkenne das wieder einmal nach Aktenlage entschieden worden ist.

Nun bin dann gespannt, was in Sachen Verschlimmerungsantrag, Erhöhung meiner GDB und Parkerleichterung dann heraus kommt.

VG pswolf
 
Erhöhungsantrag GDB

Hallo,

habe jetzt endlich den neuen Bescheid des Versorgungsamtes Landshut mit der Erhöhung meines GDB`s von 70 auf 80 erhalten. Das aber auch erst nach langem Kampf und Einschaltung der Behindertenbeauftragten des Landes Bayern.

Leider haben die vom Versorgungsamt immer noch kein Merkzeichen aG genehmigt sondern immer noch das G. Ich verstehe das alles nicht mehr. Kann kaum noch längere Zeit laufen ohne Schmerzen und ohne Gehhilfe, aber andere in meinem Bekanntenkreis haben nichts(sie laufen wie die jungen Götter und fahren auch noch Fahrrad) derart und bekommen das aG. Ist doch komisch, oder?

Wenn ich hier aus der Schmerzklinik heraus bin, werde ich wieder einmal einen Verschlimmerungsantrag mit der neuen Diagnose CRPS II(welche jetzt dazu gekommen ist) in den Beinen. Mal schauen wie die vom VA dann reagieren.

VG pswolf
 
Hallo pswolf

"Manche fahren Fahrrad und haben das aG "Mit solchen Aussagen wäre ich ein bischen vorsichtiger. Ich bin so ein Kandidat und ich kann nun mal besser Fahrrad fahren als laufen und bin Oberschenkelamputiert mit Phantom -und Stumpfschmerzen (Schmerzpatient mit Neurostimulator)und habe das aG.Das aG wird nicht mehr so einfach vergeben.Die das heut zu Tage bekommen die haben es auch gerechtfertigt .Lies dir mal die Kriterien richtig durch und dann schau mal ob es bei dir so zutrifft. Die 80 % und das G müssen sich allein auf die unteren Gliedmaßen beschränken um eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken zu bekommen. Was bei dir ja wie ich so gelesen habe nicht der Fall ist. Die 80 % hast du auf alle deine Einschränkungen bekommen. Ab 80 % auf die unteren Gliedmaßen ist auch das aG möglich kommt immer auf den Einzelfall an wie eingeschränkt der jenige ist.

Grüße und Frohe Ostern von
drischi1981
 
Hallo Drischi1981,

entschuldige wenn ich Dir auf dem Schlips getreten bin.

Aber ich spreche da aus eigener Erfahrung. Diese Personen, von welchen ich rede, haben halt das berühmte "Vitamin C". Die laufen wie die jungen Götter und es fehlt denen, außer das ein Fuß o. ä. immer geschwollen ist, überhaupt nichts!

VG pswolf
 
Hallo pswolf,
drischi hat Recht. Und die Vergleiche mit anderen briingendir gar nichts. Kenne auch solche "Kandidaten", aber man kann letztendlich bei keinem hinter die Fassade sehen. Deshalb denke ich mir meistens meinen Teil.
Genau diese 80% auf die unteren Gliedmaßen sind aber der Knackpunkt, warum auch meinem Mann das aG trotz 100 GdB mit G, RF und B versagt bleibt. Das hängt auch mit der Änderung der Bewertungskriterien Ende 2010 zusammen. Da wurden nämlich die 50 GdB auf beide Knieendoprothesen von 50 auf 30 "abgesenkt" Er hat ja einen Teilabhilfebescheid auf seinen Widerspruch erhalten und gleichzeitig die Bemerkung" Er fällt nicht unter die Berechtigung einer Parkerleichterung". Allerdings warten wir noch immer auf den Widerspruchsbescheid mit Rechtshilfbelehrung. Können also noch nicht zum SG gehen , werden wir vielleicht auch nicht, denn mehr als 100 GdB geht ja nicht. Wir könnten nur noch mal versuchen, auf die WS eine erneute Verschlechterung zu beantragen, diese Erkrankung schreitet progressiv voran und wurde vor nunmehr 2 Jahren das letze Mal bewerte. Und eine persönliche Untersuchung durch das VA wird in unserem Bundesland nicht durchgeführt. Ich kämpfe zur Zeit an 3 Fronten und manchmal fühle ich mich mittlerweil doch ganz schön überfordert.
LG Karina 13
 
den du da gesehen hast ist VIELLEICHT ein Einzelfall die es gewöhnlich überall und bei allen Sozialleistungen gibt. Sei mit solchen Aussagen aber vorsichtig du siehst den Mann wahrscheinlich nur auf dem Fahrrad kennst aber nicht alle Einschränkungen die der jenige wohl hat. Denn geschenkt bekommt keiner das aG.sonst hättest du es sicher schon.:eek:

Grüße
drischi1981
 
Merkzeichen aG

Hallo drischi198,

meine Lebensgefährtin kennt diese Frau schon seit 50 Jahren und ich seit 10 Jahren. Das "berühmte" aG hat sie seit ca. 20 Jahren. Der Frau fehlt(außer das sie immer stark geschwollene Füße hat) nichts weiter. Sie ist, wenn man so sagen kann, Fit wie ein Turnschuh.

Durch Zufall haben meine Lebensgefährtin und ich heraus bekommen, dass die Frau einen guten Bekannten beim Versorgungsamt Landshut hatte!:confused::mad:

Da soll noch einer sagen, es herrscht Gerechtigkeit. Leute, die sich nur unter größten Schmerzen fortbewegen können, bekommen diese Merkzeichen aG nicht und andere, die das berühmte "Vitamin B" haben, schon.

Die Frau ist nicht die einzige unter meinem und meiner Lebensgefährtin Bekannten welche kaum Beschwerden haben und das Merkzeichen bekommen haben.

Ein anderer Bekannter von uns hat ebenfalls schlimme Gehstörungen und dazu noch einen Herzschrittmacher und bekommt das Merkzeichen ebenfalls nicht.

Das zu Deinen Ausführungen!

VG pswolf
 
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