• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Untätigkeitsbeschwerde

Hallo Siegfried21,
die ersten Jahre war es bei mir wahrscheinlich die Schuld meines ersten Anwaltes. Hatte damals in der BG Akte viele Einträge gesehen: Frist telefonisch verlängert. Für mich war der Anwalt meist nicht erreichbar und hat meist auch nicht zurückgerufen. nach der Akteneinsicht und einer Untätigkeit von seiner Seite nach einem Gutachten habe ich ihm das Mandat kurz vor der Verhandlung am SG entzogen.
Danach lag es am Gericht. Das Gericht selbst gibt immer kurze Fristen, wenn man was machen muss. Aber sie selbst lassen sich Zeit. In 2. Instanz bin ich nun auch schon mehrere Jahre. Einmal hatte ich eine Verhandlung verschoben, weil ich Urlaub geplant hatte. Dann hat es wieder einige Monate gedauert bis der nächste Termin anberaumt wurde. Kurz vor diesem haben sie erst gemerkt, dass ich berentet bin -obwohl ich das mehrmals erwähnte. Aber die lesen halt auch nichts. Dann wollten sie die Akte von der Rentenversicherung und der Termin fiel aus. 1 Jahr warte ich seitdem!
Mein Anwalt hat wohl mit dem Vorsitzenden Richter gesprochen und sagte zu ihm, dass man das KFZ-Gutachten, das in der 2. Instanz gemacht wurde, hätte viel früher machen müssen - was der Richter wohl beschämend bestätigte - aber es war ja vor seiner Zeit. Mein Anwalt regt sich da auf. Man hätte Jahre sparen können, da er das Gutachten als Beweis sieht für eine schwere Schädigung. Auch das radiologische Gutachten (ebenfalls am LSG), das eine knöcherne Verletzung bestätigte, hätte man schon in erster Instanz machen müssen. Da das ja in der Klageschrift stand! Jeder hatte die Verletzung abgestritten, obwohl der Radiologe dies diagnostizierte. Und dann verschwand auch noch genau dieses Bild des CTs wo man es sah - wer auch immer das verschwinden hat lassen :-(. Aber der Gutachter fand dann doch noch eine Stelle (von 3). Somit stand nach 12 Jahren fest, dass es tatsächlich eine schwere Verletzung war, was man nach 1 Jahr hätte feststellen können!
 
Hallo Macht Sinn,
nein ich habe keine Verzögerungsrüge erwogen der Grund hierfür ist dann habe ich den Prozess gleich schon verloren. Was wir zum wiederholten male beantragt haben §109 Gutachterstellungnahme ist jetzt 3 Monate her habe vom LSG noch nicht weiter gehört. Ein UO hat offensichtlich vor den Gerichten sei es SG oder LSG nicht das gleiche Recht wie die Bgen. Die dürken/können ständig Stellungnahmen bei Gerichte rein geben einem Uo zumindest in meinem Fall wird dieses rechtliche Gehör versagt bzw. wird von Gerichtswegen gar nicht darauf reagiert. Ich werde bis zum Bundessozialgericht gehen bzw. bis zur letzten Instanz und wenn das noch so Nerven aufreibend ist. Eine 1% Chance ist immerhin besser als gar keine.
Lg. tdy
 
Top