kbi1989
Erfahrenes Mitglied
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- 12 Okt. 2006
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Hallo marcela,
ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Richter die Fortsetzung der Hauptverhandlung bis 2014 vertagt hat. Ich vermute deshalb, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, es muss wahrscheinlich heissen, bis 2013.
Der Einzige, der prozessleitend tätig werden kann, ist nunmal der/die Richter(in). Inwieweit der Richter die Beweisaufnahme (wenn wichtige Gründe vorliegen) ausdehnen kann, obliegt weiterhin auch nur den Richtern. Obgleich bei solchen Massnahmen schon der Zeitrahmen im Auge zu behalten ist.
Ich glaube aber, der Richter ist trotz aller bisherigen Umstände (verschiedene Terminsansetzungen) Dir wohl gesonnen. Nicht umsonst gibt er Dir deshalb die Möglichkeit zur Beweisführung selber beizutragen.
Besprich jetzt mal die ganze Angelegenheit in Ruhe mit deinem Anwalt. Es muss doch ein Weg gefunden werden können, der dem anhängigen Verfahren insbesondere was die Beweislage anbelangt, in Bezug zum OEG-Verfahren, gerecht wird.
Gruss
kbi1989
ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Richter die Fortsetzung der Hauptverhandlung bis 2014 vertagt hat. Ich vermute deshalb, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, es muss wahrscheinlich heissen, bis 2013.
Der Einzige, der prozessleitend tätig werden kann, ist nunmal der/die Richter(in). Inwieweit der Richter die Beweisaufnahme (wenn wichtige Gründe vorliegen) ausdehnen kann, obliegt weiterhin auch nur den Richtern. Obgleich bei solchen Massnahmen schon der Zeitrahmen im Auge zu behalten ist.
Ich glaube aber, der Richter ist trotz aller bisherigen Umstände (verschiedene Terminsansetzungen) Dir wohl gesonnen. Nicht umsonst gibt er Dir deshalb die Möglichkeit zur Beweisführung selber beizutragen.
Besprich jetzt mal die ganze Angelegenheit in Ruhe mit deinem Anwalt. Es muss doch ein Weg gefunden werden können, der dem anhängigen Verfahren insbesondere was die Beweislage anbelangt, in Bezug zum OEG-Verfahren, gerecht wird.
Gruss
kbi1989