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Untätigkeitsbeschwerde

Hallo marcela,

ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Richter die Fortsetzung der Hauptverhandlung bis 2014 vertagt hat. Ich vermute deshalb, dass es sich um einen Schreibfehler handelt, es muss wahrscheinlich heissen, bis 2013.

Der Einzige, der prozessleitend tätig werden kann, ist nunmal der/die Richter(in). Inwieweit der Richter die Beweisaufnahme (wenn wichtige Gründe vorliegen) ausdehnen kann, obliegt weiterhin auch nur den Richtern. Obgleich bei solchen Massnahmen schon der Zeitrahmen im Auge zu behalten ist.

Ich glaube aber, der Richter ist trotz aller bisherigen Umstände (verschiedene Terminsansetzungen) Dir wohl gesonnen. Nicht umsonst gibt er Dir deshalb die Möglichkeit zur Beweisführung selber beizutragen.

Besprich jetzt mal die ganze Angelegenheit in Ruhe mit deinem Anwalt. Es muss doch ein Weg gefunden werden können, der dem anhängigen Verfahren insbesondere was die Beweislage anbelangt, in Bezug zum OEG-Verfahren, gerecht wird.


Gruss
kbi1989
 
Hallo Marcela,

auch ich habe Anfang 2011 Klage beim SG eigereicht, aber bis dato noch gar keine Verhandlung oder gar einen Termin bekommen. :mad:
Mein Anwalt meint, dass wäre völlig normal beim Sozialgericht. :eek:

Hast du irgendwie Druck gemacht, um die mündliche Verhandlung so "schnell" zu bekommen? ;)

Sollte Jemand einen Tipp für mich haben, wie ich den Vorgang irgendwie beschleunigen kann, wäre ich sehr dankbar.

Gruß Micky Mouse
 
Ja, Marcela und Micky Mouse,

es ist nicht ganz einfach, die Balance zwischen einem "unverärgerten" Sozialrichter und einer "unendlichen" Verfahrensdauer zu finden. In diesem Spannungsfeld ziehe ich es persönlich vor, lieber den Richter zu verärgern als den Ausgang des Rechtsstreites nicht mehr zu erleben. Doch auch ich schwanke, denn was nützt mir eine schelle Ablehnung, wenn ich stattdessen einige Zeit später vielleicht erfolgreich gewesen wäre. Andererseits: welche Rolle - außer Verzögerung - spielt der Ablauf in der ersten Instanz, wenn die Sache so oder so in die zweite Instanz geht? ...

Gruß!
Machts Sinn
 
Richter warten auf Eingebung

Bekanntlich gehen die Uhren in Bayern etwas anders, als im Rest der Republik.

Da hat ein Richter (SG) den Schriftverkehr vor Monaten für beide Parteien abgeschlossen und gemeint: Es wird Zeit für ein Urteil.:)
Seither sitzt er auf den Akten und wartet auf die "aloisische Eingebung"!
Erst wenn der Engel Aloisius
(http://de.wikipedia.org/wiki/Ein_Münchner_im_Himmel)
Zeit hat, wird dieses Urteil geschrieben.:rolleyes:

Warten wir weiter und betrachten dabei den grauen, verregneten Himmel.
 
Langsamt kristallisiert sich heraus, was Sache ist.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat am 29.11.2012, L 10 SF 5/12 ÜG, über die angemessene Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer entschieden und das Land verurteilt, 2.400,00 Euro zu zahlen. Die Revision isr (für beide Seiten) zugelassen.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=157645&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

P.S.: das Urteil dukumentiert gleichzeitig die Rechtsentwicklung (von außen vorgegeben für eine "Bananenrepublik")
 
Habe nun auch 14 Jahre nach dem Unfall eine Verhandlung am LSG. Vor über einem Jahr wurde eine einberaumt, dann aber wieder gecancelt, weil der Richter ein paar Tage vor der Verhandlung sah, dass ich nun Erwerbsminderungsrente erhalte und wollte die Akte der Rentenversicherung sehen. Seither nichts gehört. Nun habe ich in einem Monat So Gott Will die Verhandlung. Der Vositzende Richter ist wohl neu. Wollte der alte das nicht mehr machen wahrscheinlich...
Bei der langen Prozessiererei wird man krank. Viele Jahre immer mit Angst den Briefkasten öffnen, viele Jahre zu wenig Geld zum Leben, viele Jahre Schmerzen. Nun macht mir mein unfallabhängiges Handicap der Vergesslichkeit sehr zu schaffen. Sollte nun alles wissen, was alles falsch lief - und das war unermesslich viel. Durchlesen kann ich es auch nicht, ist zu viel und ich lese nicht wenn ich lese, habe dermassen Konzentrationsschwierigkeiten. Diese Handicaps werden bei mir im Laufe der Jahre schlimmer. Wenn der Prozessgegner lange genug wartet, erledigt sich da die Sache von selbst. Auch für die Anwälte ist es eine Mühe, sich wieder einzulesen - und das kostet...Und ausserdem habe ich keine Kraft mehr, bin fast vor dem Aufgeben.
Lange Prozesse haben also grosse Nachteile!
 
Hallo Expresso,
tja es ist normal das sich die Prozesse der Bg über Jahre hinziehen. Vor fast 3 Monaten haben wir beim LSG Stellungnahme des § 109 Gutachter beantragt bis heute keine Antwort des LSG erhalten. Mein Anwalt meint das sei normal. Seit 2008 Klage ich nun schon gegen die Bg sind erst 5 Jahre ist ironisch gemeint denn das ist einfach nicht zu verstehen wieso ein solches Verfahren bei einem eindeutig anerkannten Arbeitsunfall solange dauert. Du hast Recht wenn du sagst das man mehrere Klagen gegen die Bg laufen hat so geht es mir auch, ich denke hier steckt Absicht/System dahinter. Ich habe die gleiche Angst wie du das die Rechtsschutz irgendwann einmal sagt jetzt reicht es und schmeißt einen raus. Eine Sache 3 Klagen alles gegen die Bg. Ich weis nicht wie die Bg dies machen denn sie müssen doch für jedes UO Rückstellung beantragen denn es könnte ja sein das sie von 10000 Klagen 10 verlieren ist sehr unwahrscheinlich aber immerhin denkbar. Ist alles zum Ko.....
Lg. tdy
 
Verfahrensdauer und Verzögerungsrüge

Hallo wurzlpurzl und tdy,

darf ich mal fragen, ob ihr die Verzögerungsrüge erwogen habt - oder unterlässt man die besser in der Vorstellung, dass die Chancen auf einen Erfolg sonst kleiner werden könnten?

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo,

nochmals die Info:

EU-Gericht mahnt deutsche Justiz zur Eile
:(

Info und Quelle:

http://www.bmj.de/SharedDocs/EGMR/DE/20110113_397-04_2322-07.html

http://www.n24.de/news/newsitem_6304840.html

http://www.tagesspiegel.de/politik/...land-wegen-ueberlanger-verfahren/1917392.html

http://trennungsvaeter.blog.de/2011...-erneut-wegen-ueberlanger-verfahren-11094450/

http://www.drb.de/cms/index.php?id=663


Ja...denne mal den 2 Gang einlegen:p


W. Info:


Schutz bei überlangen Verfahren:D

Der Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren wurde ausgebaut. Jeder Bürger hat nunmehr das Recht auf gerichtlichen Rechtschutz in angemessener Zeit. Das neue Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine Entschädigung bei unangemessen langen Prozessen vor.

Quelle:
http://www.bmj.de/DE/Buerger/buerge...menschenrechte_ueberlange_verfahren_node.html

Grüße

Siegfried21
 
Liebe Leute,
was nutzt mir ein Gesetz, das keine belastbaren Zeitabstände liefert.
Was, wenn die Kammer Uberlastung nachweist?
Was, wenn Prozessbeteiligte z.B. BG'en keine Stellungnahme liefern?
Was, wenn der GA nicht liefert da er Arbeitsüberlastung anführt?
Die Entschädigungen zahlen wir, der Steuerzahler wie immer mit links; denn wem tut es weh?
Wir brauchen ein Gesetz, das die Beteiligten (Richter, Gutachter, Sachbearbeiter und andere Beteiligte direkt betrifft; denn dann wäre Dampf unter dem System.
Ich nehme keinem GA übel, wenn er aus- bzw. überlastet ist, aber dann soll er das vor Übernahme des GA-Auftrags dem Gericht oder der BG sagen, oder ist Gier die treibende Kraft?
Terminologisch gesehen, gehen Gerichte, BG'en und Versicherungen sehr grosszügig mit der Lebenszeit der Betroffenen um, das müsste geändert werden!
Viele von uns sind auf die Zahlungen angewiesen, wer hilft denen kurzfristig?
Zum anderen finde ich, das eine Auslese zu gunsten der materiell Schwachen stattfinden sollte; denn ob ein abgesicherter Altersrentner oder ein aktiver Familienvater gegen die BG klagt, sollte einen Unterschied machen.
Sorry bei allen nicht abgesicherten Altersrentnern.
Ineffektive Gesetzte nicht mögender
Paro
 
Hallo,

ja...man sollte die Angelegenheit m. E.
auch an der Wurzel backen.

Warum müssen so viele Geschädigte/Kranke vor Gericht:(

Der BG und DRV ihr liebster Sport:rolleyes: trotz
Einstandspflicht wird bis zum Schluss "Gerichtshopping"
betrieben.
(dito ARGE z. B. Harz IV Bescheide eine Unmenge an Klagen)

Die Politik weiß dies bzw. die BG und DRV muss man ja im "Sinne des Sozialstaates und Wirtschaft" schonen.

Die Armen-Dummen werden schon vor Gericht vorzeitig die die Flügel strecken
und die wenigen anderen wird der Sozialstaat schon verkraften:rolleyes:


Grüße

Siegfried21
 
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