Guten Morgen,
in einigen Tagen habe ich einen Gerichtstermin und stehe vor dem Problem, beweisen zu müssen, dass mein Unfall die Kopfgelenkverletzung verursacht hat.
Beweisen kann ich durch Hausarzt-Atteste, eidestattlicher Versicherung meines Sohnes und Vorlage einer luckenlosen Arbeitsunfähigeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass ich vor dem Unfall keinerlei Erkrankungen und Beschweden hatte.
Bewiesen ist, dass der Unfall stattgefunden hat und im Krankenhaus ein SHT, Platzwunde aus Stirn und HWS-Stauchung festgestellt wurden.
Ein Nachteil ist, dass man auf den Aufnahmen nach dem Unfall keine Kopfgelenkverletzung hätte feststellen können.
Deshalb sagt ein Gutachter, dass der Unfall nicht die Ursache für die Verletzung ist.
Allerdings hat er sich nicht die Mühe gemacht hat, die Bilder anzuschauen. Hätte er nicht nur den damaligen Radiologiebericht gelesen, sondern sich die Bilder angeschaut, dann hätte er feststellen müssen, dass man anhand der Bilder eine Kopfgelenkverletzung nicht diagnostizieren kann.
Erst durch ein upright-MRT konnte die Verletzung festgestellt werden.
Viele meiner Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Sehstörung, unterschiedliche Puppillen und Gleichgewichtsstörung sind unmittelbar nach Unfall aufgetreten. Als Folge kamen dann Konzentrations- und Merkfähifkeitssörungen, Missempfindungen in Armen und Beinen, fehlende Belastbarkeit,... dazu.
Die Symptome passen zur Verletzung.
Da die Verletzung nicht sofort festgestellt wurde, stehe ich vor dem Problem zu beweisen, dass die Verletzung durch den Unfall verursacht wurde.
Aus meiner Sicht ist es unmöglich dies zu beweisen. Gibt es da nicht Grenzen? Wenn man vor dem Unfall kerngesund ist, die Symptome erstamlig und durchgängig seit dem Unfall vorliegen und keine alternative Diagnose in Frage kommt, ist es dann nicht bewiesen, dass nur der Unfall die Usache sein kann?
Ich kann doch nichts dafür, dass kein Arzt auf die Idee kam, ein Funktions-MRT unmittelbar nach dem Unfall zu machen.
Alternative Ursachen für eine Kopfgelenkverletzung wurde ärztlich ausgeschlossen.
Kennt jemand gesetzliche Vorgaben bezüglich des kausalen Beweises oder hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Ideen?
Viele Grüße
Rosi70
in einigen Tagen habe ich einen Gerichtstermin und stehe vor dem Problem, beweisen zu müssen, dass mein Unfall die Kopfgelenkverletzung verursacht hat.
Beweisen kann ich durch Hausarzt-Atteste, eidestattlicher Versicherung meines Sohnes und Vorlage einer luckenlosen Arbeitsunfähigeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass ich vor dem Unfall keinerlei Erkrankungen und Beschweden hatte.
Bewiesen ist, dass der Unfall stattgefunden hat und im Krankenhaus ein SHT, Platzwunde aus Stirn und HWS-Stauchung festgestellt wurden.
Ein Nachteil ist, dass man auf den Aufnahmen nach dem Unfall keine Kopfgelenkverletzung hätte feststellen können.
Deshalb sagt ein Gutachter, dass der Unfall nicht die Ursache für die Verletzung ist.
Allerdings hat er sich nicht die Mühe gemacht hat, die Bilder anzuschauen. Hätte er nicht nur den damaligen Radiologiebericht gelesen, sondern sich die Bilder angeschaut, dann hätte er feststellen müssen, dass man anhand der Bilder eine Kopfgelenkverletzung nicht diagnostizieren kann.
Erst durch ein upright-MRT konnte die Verletzung festgestellt werden.
Viele meiner Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Sehstörung, unterschiedliche Puppillen und Gleichgewichtsstörung sind unmittelbar nach Unfall aufgetreten. Als Folge kamen dann Konzentrations- und Merkfähifkeitssörungen, Missempfindungen in Armen und Beinen, fehlende Belastbarkeit,... dazu.
Die Symptome passen zur Verletzung.
Da die Verletzung nicht sofort festgestellt wurde, stehe ich vor dem Problem zu beweisen, dass die Verletzung durch den Unfall verursacht wurde.
Aus meiner Sicht ist es unmöglich dies zu beweisen. Gibt es da nicht Grenzen? Wenn man vor dem Unfall kerngesund ist, die Symptome erstamlig und durchgängig seit dem Unfall vorliegen und keine alternative Diagnose in Frage kommt, ist es dann nicht bewiesen, dass nur der Unfall die Usache sein kann?
Ich kann doch nichts dafür, dass kein Arzt auf die Idee kam, ein Funktions-MRT unmittelbar nach dem Unfall zu machen.
Alternative Ursachen für eine Kopfgelenkverletzung wurde ärztlich ausgeschlossen.
Kennt jemand gesetzliche Vorgaben bezüglich des kausalen Beweises oder hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Ideen?
Viele Grüße
Rosi70