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Unmöglich, die Kausalität zu beweisen

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Rosi70
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Guten Morgen,

in einigen Tagen habe ich einen Gerichtstermin und stehe vor dem Problem, beweisen zu müssen, dass mein Unfall die Kopfgelenkverletzung verursacht hat.

Beweisen kann ich durch Hausarzt-Atteste, eidestattlicher Versicherung meines Sohnes und Vorlage einer luckenlosen Arbeitsunfähigeitsbescheinigung der Krankenkasse, dass ich vor dem Unfall keinerlei Erkrankungen und Beschweden hatte.

Bewiesen ist, dass der Unfall stattgefunden hat und im Krankenhaus ein SHT, Platzwunde aus Stirn und HWS-Stauchung festgestellt wurden.

Ein Nachteil ist, dass man auf den Aufnahmen nach dem Unfall keine Kopfgelenkverletzung hätte feststellen können.

Deshalb sagt ein Gutachter, dass der Unfall nicht die Ursache für die Verletzung ist.

Allerdings hat er sich nicht die Mühe gemacht hat, die Bilder anzuschauen. Hätte er nicht nur den damaligen Radiologiebericht gelesen, sondern sich die Bilder angeschaut, dann hätte er feststellen müssen, dass man anhand der Bilder eine Kopfgelenkverletzung nicht diagnostizieren kann.

Erst durch ein upright-MRT konnte die Verletzung festgestellt werden.

Viele meiner Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Sehstörung, unterschiedliche Puppillen und Gleichgewichtsstörung sind unmittelbar nach Unfall aufgetreten. Als Folge kamen dann Konzentrations- und Merkfähifkeitssörungen, Missempfindungen in Armen und Beinen, fehlende Belastbarkeit,... dazu.

Die Symptome passen zur Verletzung.

Da die Verletzung nicht sofort festgestellt wurde, stehe ich vor dem Problem zu beweisen, dass die Verletzung durch den Unfall verursacht wurde.

Aus meiner Sicht ist es unmöglich dies zu beweisen. Gibt es da nicht Grenzen? Wenn man vor dem Unfall kerngesund ist, die Symptome erstamlig und durchgängig seit dem Unfall vorliegen und keine alternative Diagnose in Frage kommt, ist es dann nicht bewiesen, dass nur der Unfall die Usache sein kann?
Ich kann doch nichts dafür, dass kein Arzt auf die Idee kam, ein Funktions-MRT unmittelbar nach dem Unfall zu machen.
Alternative Ursachen für eine Kopfgelenkverletzung wurde ärztlich ausgeschlossen.

Kennt jemand gesetzliche Vorgaben bezüglich des kausalen Beweises oder hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Ideen?

Viele Grüße

Rosi70
 
@Rosi 70
Die Frage ist erst einmal wie ist der Unfall passiert. Hierzu lässt sich dann evtl. ableiten warum es sich nicht um einen Standart Unfall handelt und sich das ganze im normalen MRT entzieht.
Alles gute und viel Glück
Piet
 
hallo,

zu deinem problem:

Da die Verletzung nicht sofort festgestellt wurde, stehe ich vor dem Problem zu beweisen, dass die Verletzung durch den Unfall verursacht wurde.

Aus meiner Sicht ist es unmöglich dies zu beweisen. Gibt es da nicht Grenzen? Wenn man vor dem Unfall kerngesund ist, die Symptome erstamlig und durchgängig seit dem Unfall vorliegen und keine alternative Diagnose in Frage kommt, ist es dann nicht bewiesen, dass nur der Unfall die Usache sein kann?
Ich kann doch nichts dafür, dass kein Arzt auf die Idee kam, ein Funktions-MRT unmittelbar nach dem Unfall zu machen.

würde ich folgendermassen vorgehen und argumentieren, wenn darauf abgestellt wird, dass die schädigung nicht durch den unfall, sondern später entstanden sein soll:
anhand des persönlich geschilderten verlaufs nach dem unfall, ggf mit unterstützenden angaben von zeugen (angehörigen, freunden, nachbarn) den zeitlichen zusammenhang herstellen und darlegen, dass andere ursachen/gelegenheiten auszuschliessen sind;
da sich der schaden im nachhinein durch entsprechenden befund belegen lässt, diese befunderhebung aber zunächst unterblieb, den "schwarzen peter" der gegenseite anlasten, weil durch die unterlassung eine beweisvereitelung gegeben ist (sieh zum begriff die fundstellen unter https://bibbase.org/show?bib=http://bibbase.org/zotero/Sekundant)


gruss

Sekundant
 
Hallo Zusammen,

ich weiß nicht, warum immer den Versicherungsfreundlichen Gutachtern geglaubt wird, eine Gesundheitsschädigung ist nur vorliegend, wenn diese Radiologisch bewiesen vorliegt. Da wird schon der Beweis der Gesundheitsschädigung völlig absurd diskutiert - vorsätzlich falsch ausgelegt von Versicherungsfreundlichen Gutachtern.

Eine Schädigung ist nach ZPO § 286 festzustellen, das liegt ja vor mit Diagnose und Befund SHT mit Kopfanprall, sowie HWS Stauchung. Und ist ja offensichtlich auch deutlich Sichtbar, vor allem wenn Neurologische Ausfälle / Anzeichen vorlagen. Damit ist auch gleichzeitig eine Hirnsubstanzverletzung vorliegend. Deshalb wird behauptet leichte Schädelprellung und nicht SHT mit Kopfanprall. Die folgen daraus sind nur nach ZPO § 287 festzustellen. Der radiologischen Beweis ist keine Voraussetzung dafür, wird aber von den Versicherungsfreundlichen Gutachtern einfach so immer behauptet.

vg beutlers
 
Guten Morgen,

vielen Dank für eure Nachrichten.

@Sekundant, das sehe ich genauso und würde auch so vor Gericht argumentieren. Den Hinweis auf die Unterlassung einer Beweisvereitelung finde ich spannend. Ich habe deinen Link mal geöffnet. Wahnsinn. Die Datei ist sehr umfangreich; ich hoffe, ich finde was passendes. Danke.
Rückblickend muss ich sagen, dass die Versicherung nicht kooperativ war. Sie haben einfach abgelehnt und nichts gemacht. Aber da bin ich ja kein Einzelfall.

@beutlers, ja leider ist es so. Aber das gerichtlich bestellte Gutachten ist so übertrieben ablehnend geschrieben, dass wir einiges anzweifeln können und der Gutachter nun vor Gericht Antworten geben muss. Einfach nur den Erst-Befund des Radiologen zu nehmen und davon auszugehen, dass die Kopfgelenke sichtbar sind und nur, weil von den Kopfgelenken im Befund keine Rede ist, die Kausalität auszuschließen, finde ich dreist. Dafür hätte man kein Gutachten in Auftrag geben müssen, sondern einfach den Erstbefund lesen müssen. Angeblich hat er 30-jährige Berufserfahrung; weiß aber nicht, dass ein Funktions-MRT für die Diagnosestellung notwendig ist. Maßt sich auch an, zu behaupten, dass der Unfall nicht geeigent ist, um diese Vereltzung zu verursachen, obwohl er den Unfallvorgang und die Umstände gar nicht kennt.

Ich habe ein OLG Urtreil gefunden, in dem folgendes steht: "Da es auch im Rahmen des Strengbeweises gemäß $ 286 ZPO, der für den haftungsbegründetet Primärschaden maßgebelich ist, nicht auf eine mathematisch lückenlose Gewissheit, sondern nur auf einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Überzeugung ankommt, der Zweifel Schweigen gebietet, ist der Senat in diesem Sinne davon überzeugt, dass der Kläger durch den Unfall eine Halswirbelsäulenverletzung erlitten hat".

Am Ende muss ich den Richter davon überzeugen, dass es keine andere Ursache für meine Einschränkungne gibt.

Hilfreich sind neben meine oben bereits genannten Beweise, dass ich ein sehr gutes gerichtlich bestelltes Schmerzgutachten, ein privates orthopädisches Gutachten und ein privates neuropsychologsches Gutachten haben, die alle besagen, dass der Unfall die Ursache für meine Einschränkungen ist. Privatgutachten mussen auch anerkannt werden. Leider ist dies in der Praxis oft nicht der Fall.

Vor Gericht möchte ich den "Schlechtachter" fragen, welche Symptome bei einer Kopfgelenkverletzung auftreten und welche Ursache er für meine Einschränkungen sieht. Als erfahrener Arzt müsste er exakt die Symptome aufzählen, die bei mir vorliegen und dürfte keine alternative Ursache benennen können.
Wenn das doch so einfach wäre. Ein Guachter, der nicht möchte, dass die Kausalität bewiesen wird, wird kuriose Antworten geben.
Im Gutachter hat er z. Bsp. geschrieben, dass diese Verletzung zu einer Querschnittslehmung führt und da ich nach dem Unfall aufrecht gehen könnte, gab es noch keine Verletzung. Mal ersthaft, wie viele Prozent von Kopfgelenkverletzten sind querschnittsgelehmt?

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Rosi,
Du könntest auch versuchen, Deinem Gutachter Befangenheit nachzuwesien. Schau doch mal nach (z.B. hier im Forum) , ob Du ihn immer wieder in einschlägigen Fällen findest, und immer auf der Seite der Versicherungen. Und, schau Dir auch seine Qualifikation genau an, oft sind das pensionierte Allgemeinärzte (keine Neurologen, keine Orthopäden, keine Unfallärzte) , die sich ein bequemes Zubrot verdienen.

Zu den kuriosen Begutachtungen; das Täubchen, dass mich damals begutachtet hat, schrieb, ich könne den beschriebenen Unfall (5 gebrochene Wirbel) nicht gehabt haben weil ich dann tot sein müsste....

Herzliche Grüße und viel Erfolg

Sabine
 
Hallo Sabine,

ich hatte diesen Gutachter im Vorfeld abgelehnt, weil er im engen Arbeitsverhältnis mit zwei weiteren Gutachtern stehen, aud dessen Gutachten das erste Verfahren verlore habe. ... einmal ein Arbeitskollege und einmal, der Chef eines Gutachtern. Desweiteren befinde sich der Gutachter im gleichen Ort ist wie beide anderen Gutachter und direkt neben des Gebäudes der Versicherung. Das waren mir zu viele Punke. Leider hat der Richter meine Ablehnung nicht akzeptiert.

Der Gutachter ist hier nicht namentlich zu finden; macht aber ausschließlich gerichtliche Gutachten und lehnt private Gutachten ab.

Dann bist du ja eine Sensation, wenn du lebst, obwohl du tot sein müsstest. Wahnsinn. So einen Schwachsinn muss an sich anhören. Verrückt.

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo beutlers,

gerne.

OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2006
7 U 148/01

Da geht es um ein HWS-Beschleunigungstrauma

Viele Grüße

Rosi70
 
Hallo Zusammen,

So, Gerichtsverhandlung erledigt.

Bei meiner mündlichen Verhandlung war der orthopädische Gutachter geladen, der in seinem Gutachten geschrieben hat, dass keine Kopfgelenk- Verletzung auf den Aufnahmen nach dem Unfall festgestellt wurden und somit die Verletzung nicht durch den Unfall verursacht wurde.

Ein privates orthopädisches Gutachten besagt etwas anderes. Der Gutachter sagt, das meine Beschwerden exakt zu einer Instabilität der Kopfgelenke passen. Die Verletzung wurde erst später durch ein upright-MRT festgestellt.

Der Guatchter hat vor Gericht ausführlich über die Verletzung gesprochen. Auf meine Frage, ob die Bilder überhaupt geeignet sind, eine Instabilität der Kopfgelenke festzustellen, antwortete er "Nein".

Im Vorfeld hatte ich die Bider von einem Radiologen und einem Orthopäden mit der Fragestellung, ob die Aufnahmen geeigent sind, die Verletzung nachzuweisen, auswerten lassen. beide kamen zu der Enkenntnis, dass man den Bereich der Verletzung gar nicht sieht, weil die Aufnahmen den Schädel vorrangig zeigen. Ausserdem sind keine Funktionsuntersuchungen durchgeführt worden, wo erst eine Instabilität sichtbar wird.

Ich habe dann den Gutachter gefragt, welche Beschwerden, eine derartige Verletzung verursacht.

Die Antwort ist verblüffend, denn ich scheine ein Wunder zu sein. Er meint tasächlich, dass die Verletzung zur Querschnittslähmung oder zum Tode führt. Merkwürdig, dass ich weder querschnittsgelähmt noch tot bin. Ausserdem sagt er, dass 90 % aller Menschen instabile Kopfgelenke haben.

Ich war im wahrsten Sinne des Wortes sprachlos.

Überall lese ich, dass eine Instabilität der Kopfgelenke zu Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Sebstörung, Übelkeit, Hörstörung, diffuse Symptome, Schwäche in Armen und Beinen, Erschöpfung, Nackenschmerzen, Gedächtnis- und Konzentrationsstörung. Alles Symptome treffen auf mich zu!!!

Ich hatte eine Platzwunde auf der Stirn, die auf dem MRT Kopf auch sichbar ist; hatte sofort Übelkeit und Erbrechen, kaum auszuhaltende Kopfschmerzen, starken Schwindel, eine Sehfeldeinschränkung und unterschiedliche Pupillen, was schon alleine auf eine Verletzung hindeutet.

Ich war nachweislich vor dem Unfall gesund. Der Unfall führte zu einem Körperschaden mit diffusen Symptomen, die erstamlig und durchgängig bestehen, meine Erwerbsfähigkeit ist zu 100% seit dem Unfall eingeschränkt, fast alle Befunde geben als Diagnose "postkontusionelles Syndrom nach SHT" an, was besagt, dass eine organische Ursache für die Symptome vorleigt, meine Gedächtnis- und Merkfähigkeitsstörung sind gutachterlich bestätigt und mir gelingt es nicht, diesen Unfall als Ursache für meine Symptome zu beweisen. Wo liegt denn da mein Fehler?

Es ist mir unmöglich dies zu beweisen, weil leider nach dem Unfall kein Arzt auf die Idee kam, die Kopfgelenke bildlich darstellen zu lassen.

Selbst eine Augenäztin, bei der ich wegen der Sehfeldeinschränkung und der Probleme, bewegte Bilder zu folgen, hat 6 Monate nach dem Unfall im Bericht geschrieben, dass ich dringend einen Orthopäde konsultiert werden soll, um ein MRT der HWS/Halsübergang machen zu lassen.

Der Richter hat am Ende gesagt, dass ich nicht beweisen konnte, dass die Verletzung durch den Unfall verursacht wurde und ist der Auffassung, dass die Ursache meiner Beschwerden in der psychischen Fehlverarbeitung liegen, obwohl sowohl ein Schmerzugutachter und ein neuropsychologischer Gutachter keine psychische Diagnose feststellen konnte, sogar ausschließen!
Selbst der gerichtlich bestellte psychiatrische Gutachter konnte keine psychische Diagnose feststellen; sagt aber, dass es daran liegen könnte, dass ich nicht möchte, dass eine psychische Störung festgestellt wird.

Ich werde jetzt noch eine Stellungnahme schreiben und wenn euch irgendetwas hilfreiches dazu einfällt, lasst es mich wissen.

Ich will mich mit der Entscheidung nicht zufrieden stellen, da es nur die eine Ursache gibt!!!

Wie stehen denn die Chancen vor dem BGH zu gehen?

Viele Grüße

Rosi
 
Hallo Rosi, es ist schade, dass es auch diesmal an der Beweislast scheiterte. Was erwartest Du Dir vom BGH? Die Beweismaßstäbe sind dort nicht anders und es ist auch keine Tatsacheninstanz. Wenn also keine Verfahrensfehler vorliegen, dürfte der Ausgang des dortigen Verfahrens ähnlich entmutigend sein. Gruß Rehaschreck
 
Mal ein weiterer Lösungsansatz:

- Wie war der GANZGENAUE Unfallhergang?
- Falls die Möglichkeit besteht diesen Vorgang klar physikalisch darzustellen,
wären Kraftrichtung und die Größe der Krafteinwirkung ein signifikanter Fakt

Ich habe mal einen Gerichtsprozess besucht,
bei dem es auch um nicht festgestellte bildlichdargestellte Unfallfolgen ging.

Der Kläger ist auch gescheitert, weil er den Direktbeweis nicht liefern konnte.

Allerdings war der Unfallhergang in Sich klar und eindeutig, d.h. die Verletzungen
sind dadurch zwangsläufig eingetreten.

Ich habe damals lange darüber nachgedacht, warum ein Beweis nicht möglich war.
Das liegt an der Tatsache, daß nur Beweise anerkannt werden,
welche dokumentiert sind.

Obwohl offensichtlich klar ist, daß der Kläger im Recht ist, auch für das Gericht...

Da hilft auch ein §106 Gutachten in einem solchen Fall meist nicht.

==> Es gibt allerdings in der Technik Unmengen an Fallstudien, welche Unfalleinwirkungen
und daraus resultierende Unfallfogen untersucht haben.

Z.B.: die Crashtestungen in der Automobilindustrie mit "Dummys",
oder die Unfallforschung von Schwerstverletzungen.

Evtl. kennt sich jemand aus dem Forum mit dieser Thematik aus bzw. hat evtl.
Erfahrungen in dieser Richtung GEMACHT:
 
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