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Unfallschaden PUV Frage

Hallo Lena,

welche Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) sind vereinbart?

Bleibt die Operationsnarbe so wie sie auf dem Bild zu sehen ist?

Hat sich das Tastempfinden der Finger nicht verschlechtert?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

Ich habe bei einer Versicherung AUB 2000
und die andere Versicherung AUB 88

Das Bild ist jetzt 1 Jahr und 3 Wochen alt .
Nein die Hand sieht nicht mehr so aus ,man sieht aber das die Hand nicht mehr in ordnung ist.

Das Tastempfinden an den Fingern ist in Ordnung.Aber an einer grösseren Stelle neben der Narbe auf der Haut auf 4 x 5 cm vermutlich nerven defekt
da kein gefühl mehr da ist.

LG Lena97
 
Hallo Lena,

die AUB 88 sind bei allen Versicherern gleich, die Gliedertaxe der AUB 88 legt u.a. fest:

eines Armes im Schultergelenk 70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
einer Hand im Handgelenk 60 %
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %


die AUB 2000 können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein und von der AUB 88 abweichen, z.B.:

eines Armes bis oberhalb des Ellenbogens 70 %
eines Armes unterhalb des Ellenbogens 65 %
einer Hand im Handgelenk 60 %
eines Daumens 25 %
eines Zeigefingers 15 %
eines anderen Fingers 10 %


Wenn ich die Beschreibung deiner Beeinträchtigungen richtig verstanden habe, liegt keine Beeinträchtigung oberhalb des Ellenbogens vor, von einem Armwert auszugehen ist daher falsch.


Die Formulierung „Hand im Handgelenk“ ist unklar (Unklarheitenregelung)!
„Bis oberhalb“ und „unterhalb“ des Ellenbogengelenks beschreiben alle Beeinträchtigungen bis oberhalb bzw. unterhalb des Ellenbogengelenks. „Hand im Handgelenk“ ist unklar, die Versicherer meinen damit alle Beeinträchtigungen bis zum Handgelenk, der Versicherte kann dies als Beeinträchtigung „im Handgelenk“ ausgelegen.


Ich berechne mal nach AUB 88:

(Unter der Annahme, dass mit DI der Daumen, mit DII der Zeigefinger und mit DIII .. die anderen Finger gemeint sind.)

In schwarz die Invaliditätsgrade nach Gliedertaxe, in rot die Beeinträchtigung und meine unverbindliche Einschätzung

Daumen 20 % - positives Hoffmann Tinel Zeichen 2 %
Zeigefinger 10 % - positives Hoffmann Tinel Zeichen 1 %
Finger 5 % - leichte Streckstörung an den Mittelgelenken 3 x 1 %= 3 %
Hand im Handgelenk 60 % - Erhebliche Funktionsstörung des Handgelenkes 30 %
Erhebliche Funktionsstörung der Unterarmdrehbewegung 20 %
Operationsnarbenbildung 4 %

Gesamt 60 %



Wat sachste nu?

Gruß
Luise


Bei einer Progressionsstaffel 300 % zahlt der Versicherer für jeden Prozentpunkt der 25 % Invalidität übersteigt zusätzlich 2 % der Versicherungssumme, für jeden Prozentpunkt der 50 % Invalidität übersteig zuzüglich weitere 1 %.

Bei 60 % Invalidität:
Versicherungsleistung = 60 %
Für jeden Prozentpunkt der 25 % Invalidität übersteigt zusätzlich 2 % = 70 %
für jeden Prozentpunkt der 50 % Invalidität übersteig zuzüglich weitere 1 % = 10 %
60 + 70 + 10 = 140 %
140 % von 74.000 € = 103.600 €
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Luise,

könntest Du mich freundlicherweise über Deinen Gedankengang bei Deiner Berechnung teilhaben.

Gehen wir von der AUB 2000 mal aus, verstehe ich das im Umkehrschluss folgendermaßen:

,,Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade" (AUB)
Daumen 20%
Zeigefinger 10%
Finger 5%
Hand im Handgelenk 60%

nach Deinen Berechnungen -Summierung mit Teilabzügen- kommst Du auf 60% Gesamtwert.
Jetzt haben wir den Wert für einen kompletten Verlust der Hand im Handgelenk erreicht. :confused:

Nehme ich nun noch die OP-Narbe dazu (gehört zum Unterarm)
und die Unterarmdrehung, erreiche ich ja fast einen Wert -der einen kompletten Armverlust gleichkommt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht hast Du auch irgendwo ein rechtskräftiges Urteil für so eine Aufrechnung der Gliedertaxe ?

Grüße von .
 
Hallo .,

Du gehst von der AUB 2000 aus, zitierst aber die Werte aus der Gliedertaxe der AUB 88 und übernimmst einen Fehler von mir: nach AUB 88 ist „Hand im Handgelenk“ mit 55 % zu bewerten, nicht wie ich geschrieben hatte mit 60 %.

Mit geändertem Handgelenkwert erfolgt meine Beispielberechnung nach AUB 88 nun:
(Zum Ausgleich Unterarmdrehbewegung von 20 % auf 15 % gemindert)

Daumen 20 % - positives Hoffmann Tinel Zeichen 2 %
Zeigefinger 10 % - positives Hoffmann Tinel Zeichen 1 %
Finger 5 % - leichte Streckstörung an den Mittelgelenken 3 x 1 %= 3 %
Hand im Handgelenk 55 % - Erhebliche Funktionsstörung des Handgelenkes 30 %
Erhebliche Funktionsstörung der Unterarmdrehbewegung 15 %
Operationsnarbenbildung 4 %


Gesamt 55 %

Jetzt haben wir den Wert für einen kompletten Verlust der Hand im Handgelenk erreicht.
Nehme ich nun noch die OP-Narbe dazu (gehört zum Unterarm)
und die Unterarmdrehung, erreiche ich ja fast einen Wert -der einen kompletten Armverlust gleichkommt.

OP-Narbe und Unterarmdrehung sind in meiner Berechnung mit 4 % bzw. 15 % berücksichtigt.

Ohne OP-Narbe und Unterarmdrehung komme ich auf 36 %.

Gruß
Luise
 
Hallo ,
Ich habe heute mit der Kanzlei Büchner Berlin Telefoniert.
Leite alles an die weiter und lass mich mal überraschen.
Zum Glück Private Rechtschutzversicherung,ist zwar sie selbe wie die Unfallversicherung:D .Aber es sind ja ihre doppelten Kosten die sie da Produzieren.
 
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