Hallo Lena,
die AUB 88 sind bei allen Versicherern gleich, die Gliedertaxe der AUB 88 legt u.a. fest:
eines Armes im Schultergelenk 70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
einer Hand im Handgelenk 60 %
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %
die AUB 2000 können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein und von der AUB 88 abweichen, z.B.:
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogens 70 %
eines Armes unterhalb des Ellenbogens 65 %
einer Hand im Handgelenk 60 %
eines Daumens 25 %
eines Zeigefingers 15 %
eines anderen Fingers 10 %
Wenn ich die Beschreibung deiner Beeinträchtigungen richtig verstanden habe, liegt keine Beeinträchtigung oberhalb des Ellenbogens vor, von einem Armwert auszugehen ist daher falsch.
Die Formulierung „Hand im Handgelenk“ ist unklar (Unklarheitenregelung)!
„Bis oberhalb“ und „unterhalb“ des Ellenbogengelenks beschreiben alle Beeinträchtigungen bis oberhalb bzw. unterhalb des Ellenbogengelenks. „Hand im Handgelenk“ ist unklar, die Versicherer meinen damit alle Beeinträchtigungen bis zum Handgelenk, der Versicherte kann dies als Beeinträchtigung „im Handgelenk“ ausgelegen.
Ich berechne mal nach AUB 88:
(Unter der Annahme, dass mit DI der Daumen, mit DII der Zeigefinger und mit DIII .. die anderen Finger gemeint sind.)
In schwarz die Invaliditätsgrade nach Gliedertaxe, in rot die Beeinträchtigung und meine unverbindliche Einschätzung
Daumen 20 % - positives Hoffmann Tinel Zeichen 2 %
Zeigefinger 10 % - positives Hoffmann Tinel Zeichen 1 %
Finger 5 % - leichte Streckstörung an den Mittelgelenken 3 x 1 %= 3 %
Hand im Handgelenk 60 % - Erhebliche Funktionsstörung des Handgelenkes 30 %
Erhebliche Funktionsstörung der Unterarmdrehbewegung 20 %
Operationsnarbenbildung 4 %
Gesamt 60 %
Wat sachste nu?
Gruß
Luise
Bei einer Progressionsstaffel 300 % zahlt der Versicherer für jeden Prozentpunkt der 25 % Invalidität übersteigt zusätzlich 2 % der Versicherungssumme, für jeden Prozentpunkt der 50 % Invalidität übersteig zuzüglich weitere 1 %.
Bei 60 % Invalidität:
Versicherungsleistung = 60 %
Für jeden Prozentpunkt der 25 % Invalidität übersteigt zusätzlich 2 % = 70 %
für jeden Prozentpunkt der 50 % Invalidität übersteig zuzüglich weitere 1 % = 10 %
60 + 70 + 10 = 140 %
140 % von 74.000 € = 103.600 €