Hallo,
bin neu hier im Forum und habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meiner PUV.
2009 hatte ich einen Freizeitunfall. ich wollte auf eine kleine Mauer hüpfen, habs aber nicht ganz geschafft. Hab mich überschlagen und bin mit dem Brustkorb auf der Mauer aufgeschlagen.
Problematisch an der Sache ist, dass ich gesundheitlich von vorn herein angeschlagen bin und Marcumar als blutverdünnendes Medikament nehme.
Die folge des Unfalls war erstmal eine Lungenblutung. Dann kam es zu einer Sepsis und Multiorganversagen. Ich lag einen Monat im künstl. Koma und hab grad so überlebt.
Heute habe ich mit 2 Organen noch Probleme und einen Sudeck am Fuß, dessen Ursache nicht klar ist. Ich hab Ihn seit ich aus dem Koma erwacht bin. Evtl. ein Lagerungsschaden.
Der Unfall wurde der Versicherung gemeldet. Sie haben ich damit längere Zeit befasst und mir nun Mitgeteilt, dass Blutungen aus inneren Organen nicht Versichert sind, wenn sie nicht im Überwiegenden Teil durch Gewalteinwirkung von außen entstanden sind. Dies sei bei mir nicht der fall so ein gutachten, weshalb ich keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung habe.
Für mich ist das nicht nachzuvollziehen. Also habe ich das Gutachten Angefordert:
Es kommt von einem Dr. med. Elmar Ludolph
dort steht, dass aus dem Laborbefund hervorgeht, dass meine Blutgerinnung verringert war (logisch durch das Marcumar)
wörtlich steht dann dort: "Die werte für die Blutgerinnung lagen im pathologischen Bereich. Der Mitwirkungsanteil der gestörten Blutgerinnung wäre aufgrund dieser Laborbefunde mit 50% zu bemessen.
Meiner Meinung nach spielt das aber doch gar keine Rolle. Die schlechte Blutgerinnung verlangsamt die Heilung hat mit der "Schädigung" so aber nichts zu tun. Was meint Ihr?
Des weiteren steht im Gutachten, dass die Beweislast bei mir liegt, dass die Verletzungen, von dem Sturz kommen. Wie soll ich das beweisen? Das liegt doch auf der Hand.
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, was ich jetzt machen kann/soll? Ich will Einspruch einlegen. weiß aber nicht so recht wie. Die Versicherung hat das rechtkräftige gutachten und wird auf meine Meinung recht wenig geben.
Leider hatte ich zum Unfallzeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung und ich habe angst vor hohen kosten, wenn ich den Rechtsweg einschlage.
Könnt Ihr mir vielleicht irgendwie helfen und mir Tipps geben was ich machen soll?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße
bin neu hier im Forum und habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meiner PUV.
2009 hatte ich einen Freizeitunfall. ich wollte auf eine kleine Mauer hüpfen, habs aber nicht ganz geschafft. Hab mich überschlagen und bin mit dem Brustkorb auf der Mauer aufgeschlagen.
Problematisch an der Sache ist, dass ich gesundheitlich von vorn herein angeschlagen bin und Marcumar als blutverdünnendes Medikament nehme.
Die folge des Unfalls war erstmal eine Lungenblutung. Dann kam es zu einer Sepsis und Multiorganversagen. Ich lag einen Monat im künstl. Koma und hab grad so überlebt.
Heute habe ich mit 2 Organen noch Probleme und einen Sudeck am Fuß, dessen Ursache nicht klar ist. Ich hab Ihn seit ich aus dem Koma erwacht bin. Evtl. ein Lagerungsschaden.
Der Unfall wurde der Versicherung gemeldet. Sie haben ich damit längere Zeit befasst und mir nun Mitgeteilt, dass Blutungen aus inneren Organen nicht Versichert sind, wenn sie nicht im Überwiegenden Teil durch Gewalteinwirkung von außen entstanden sind. Dies sei bei mir nicht der fall so ein gutachten, weshalb ich keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung habe.
Für mich ist das nicht nachzuvollziehen. Also habe ich das Gutachten Angefordert:
Es kommt von einem Dr. med. Elmar Ludolph
dort steht, dass aus dem Laborbefund hervorgeht, dass meine Blutgerinnung verringert war (logisch durch das Marcumar)
wörtlich steht dann dort: "Die werte für die Blutgerinnung lagen im pathologischen Bereich. Der Mitwirkungsanteil der gestörten Blutgerinnung wäre aufgrund dieser Laborbefunde mit 50% zu bemessen.
Meiner Meinung nach spielt das aber doch gar keine Rolle. Die schlechte Blutgerinnung verlangsamt die Heilung hat mit der "Schädigung" so aber nichts zu tun. Was meint Ihr?
Des weiteren steht im Gutachten, dass die Beweislast bei mir liegt, dass die Verletzungen, von dem Sturz kommen. Wie soll ich das beweisen? Das liegt doch auf der Hand.
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, was ich jetzt machen kann/soll? Ich will Einspruch einlegen. weiß aber nicht so recht wie. Die Versicherung hat das rechtkräftige gutachten und wird auf meine Meinung recht wenig geben.
Leider hatte ich zum Unfallzeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung und ich habe angst vor hohen kosten, wenn ich den Rechtsweg einschlage.
Könnt Ihr mir vielleicht irgendwie helfen und mir Tipps geben was ich machen soll?
Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße