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"Unfall nicht Verletzungsursächlich" *hust*

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas dagegen
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

dagegen

Neues Mitglied
Hallo,

bin neu hier im Forum und habe eine kleine Meinungsverschiedenheit mit meiner PUV.
2009 hatte ich einen Freizeitunfall. ich wollte auf eine kleine Mauer hüpfen, habs aber nicht ganz geschafft. Hab mich überschlagen und bin mit dem Brustkorb auf der Mauer aufgeschlagen.
Problematisch an der Sache ist, dass ich gesundheitlich von vorn herein angeschlagen bin und Marcumar als blutverdünnendes Medikament nehme.
Die folge des Unfalls war erstmal eine Lungenblutung. Dann kam es zu einer Sepsis und Multiorganversagen. Ich lag einen Monat im künstl. Koma und hab grad so überlebt.
Heute habe ich mit 2 Organen noch Probleme und einen Sudeck am Fuß, dessen Ursache nicht klar ist. Ich hab Ihn seit ich aus dem Koma erwacht bin. Evtl. ein Lagerungsschaden.
Der Unfall wurde der Versicherung gemeldet. Sie haben ich damit längere Zeit befasst und mir nun Mitgeteilt, dass Blutungen aus inneren Organen nicht Versichert sind, wenn sie nicht im Überwiegenden Teil durch Gewalteinwirkung von außen entstanden sind. Dies sei bei mir nicht der fall so ein gutachten, weshalb ich keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung habe.
Für mich ist das nicht nachzuvollziehen. Also habe ich das Gutachten Angefordert:
Es kommt von einem Dr. med. Elmar Ludolph
dort steht, dass aus dem Laborbefund hervorgeht, dass meine Blutgerinnung verringert war (logisch durch das Marcumar)
wörtlich steht dann dort: "Die werte für die Blutgerinnung lagen im pathologischen Bereich. Der Mitwirkungsanteil der gestörten Blutgerinnung wäre aufgrund dieser Laborbefunde mit 50% zu bemessen.

Meiner Meinung nach spielt das aber doch gar keine Rolle. Die schlechte Blutgerinnung verlangsamt die Heilung hat mit der "Schädigung" so aber nichts zu tun. Was meint Ihr?

Des weiteren steht im Gutachten, dass die Beweislast bei mir liegt, dass die Verletzungen, von dem Sturz kommen. Wie soll ich das beweisen? Das liegt doch auf der Hand.

Könnt Ihr mir vielleicht sagen, was ich jetzt machen kann/soll? Ich will Einspruch einlegen. weiß aber nicht so recht wie. Die Versicherung hat das rechtkräftige gutachten und wird auf meine Meinung recht wenig geben.

Leider hatte ich zum Unfallzeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung und ich habe angst vor hohen kosten, wenn ich den Rechtsweg einschlage.

Könnt Ihr mir vielleicht irgendwie helfen und mir Tipps geben was ich machen soll? :confused:


Vielen Dank schon mal


Liebe Grüße
 
"Unfall nicht Verletzungsursächlich"

Hallo dagegen,
erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.
Da hast Du aber wirklich ein paar Schutzengel gehabt,die
Dich wieder aus dem Koma haben erwachen lassen.

Es gibt eine Prozesskostenhilfe, die Menschen helfen,die wenig Einkünfte haben.Gib bei Google einfach einmal Prozesskostenhilfe an,da kannst
Du alles genau nach lesen.

Alles Gute für Dich !
Silvia
 
Unfallursächlichkeit

Hallo dagegen,

einen Tip, was die Gerichtskosten angeht, hat Dir ja xsilviax schon mit dem Beantragen von Prozesskostenhilfe gegeben.

Übrigens gibt es kein rechtskräftiges Gutachten, es gibt ein rechtskräftiges Urteil, dass aber von einem Gericht und nicht von der PUV gesprochen wird. Insofern ist bei Dir noch alles offen.

Da bei Dir die Beweislast liegt, hast du tatsächlich eine nicht ganz einfache Hürde zu nehmen. Interessant wäre zu erfahren, was genau steht im vorliegenden Gutachten von Dr. Ludolph.

Wenn Du auf die Brust gefallen bist und dieses dazu geführt hat, dass Deine Lunge entsprechend angegriffen wurde mit entsprechenden Folgen, dann lässt sich das durch eine Kräfteberechnung nachweisen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo dagegen,

auch ich begrüße dich hier im Forum.


Du schreibst dass das Gutachten von einem Dr. Ludolph kommt, heißt das der hat dich gar nicht gesehen und das Gutachten nach Aktenlage erstellt?

Selbst wenn du durch die Gerinnungshemmer einen erhöhten Blutungsfaktor hast war doch der Stoß durch den Sturz ursächlich an den Blutungen. So sehe ich das jedenfalls.
Macumar wird regelmäßig durch den HA kontrolliert, dadurch wäre zusätzlich nachweisbar wie weit deine Blutgerinnung heruntergesetzt war und die Blutungen nicht durch das Macumar ausgelöst wurden, wenn es denn so war vorausgesetzt.
Gegen den ablehnenden Bescheid der Versicherung kannst du Widerspruch einlegen.
Was ist eigentlich ein "rechtskräftiges Gutachten"? Diesen Ausdruck kenne ich nicht.

Dir bleibt jetzt die Möglichkeit ein eigenes GA fertigen zu lassen und gegen den "Verein" vor Gericht zu ziehen.
Such dir einen guten Anwalt im Medizin- und Versicherungsrecht. Wird schwierig, aber ein Feld- Wald- Wiesenanwalt hilft dir hier nicht weiter.

Zusatz: und wie niedrig war deine Blutgerinnung, unter 20?

VG
Gitti

Ups, Rekobär war schneller....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rekobär,

Wenn Du auf die Brust gefallen bist und dieses dazu geführt hat, dass Deine Lunge entsprechend angegriffen wurde mit entsprechenden Folgen, dann lässt sich das durch eine Kräfteberechnung nachweisen.

Ich sehe das etwas anders: Wie will eine Kräfteberechnung bei solch einem Sturzunfall berechnet werden? Das, so denke ich, geht immer zuungunsten des Geschädigten aus. Weil da viele Bedingungskonstellationen im Nachhinein mit Phi mal Daumen - Zahlen berechnet werden. So kommt logisch ein Phi mal Daumen -Ergebnis hinten raus.
Bedingungskonstellationen sind Gewicht des Geschädigten, Anlaufgeschwindigkeit zum Sprung, Höhe des Hüpfens, eventuelle Gleichgewichtsstörung, vorhandene Sehstörung, mangelnde Selbsteinschätzung der Fähigkeiten zum Sprungausführen..., Absprungsboden, Holzwand, Betonwand, geeignetes Schuhwerk, nasses - trockenes Terrain, ...



"Dagegen" schreibt:
"Der Unfall wurde der Versicherung gemeldet. Sie haben ich damit längere Zeit befasst und mir nun Mitgeteilt, dass Blutungen aus inneren Organen nicht Versichert sind, wenn sie nicht im Überwiegenden Teil durch Gewalteinwirkung von außen entstanden sind."

Da steht nicht im Vertragstext, dass anhand von Kräftemessungszahlen die Unfalleinwirkung als Verletzungsauslöser bewiesen werden muss.

Wenn er/sie nicht den Unfall gehabt hätte, hätte es keine Blutung gegeben, in diesem Ausmaß. Umgekehrt, die Blutung wäre ohne den Unfall nicht verursacht.

Wer Husten und Treppensteigen trotz Makumar ohne Blutungen übersteht, der braucht eine energiereicheren Schubs auf den Brustkorb, wie z.B. ein Sturz mit Brustkorbanschlag.

Es gibt Menschen, die einen niedrigen Blutgerinnungsfaktor genetisch bedingt haben, also wären diese im Argumentieren wegen ihrer Verletzung benachteiligt durch diese Behinderung bei jedem blutungsverursachenden Unfall. Solche menschenverachtenden Erklärungsversuche sind jedoch durch unseren GG-Schutz ausgeschlossen. Daran müssen sich auch Versicherungsmitarbeiter halten, auch wenn diese gerner in der Kategorie der Benachteiligung von Behinderten denken und entscheiden.

Nicht umsonst wurde gerade dieser Artikelsatz im GG 1949 eingesetzt, nämlich um zu verhindern, dass das menschenverachtende und benachteiligende Denken der vorherigen Zeit von bestimmten Personengruppen gegen Behinderte auch in die Neuzeit gerettet würde. Und sie versuchen es immer wieder und seit 1990 wieder verstärkt. Man muss nur gewisse Entscheidungsgründe der Versicherungen, sowie auch gewisse Urteilsbegründungen zur Kenntnis nehmen und man weiß, woher der Wind noch immer weht - meist aber am GG vorbei.

Ob durch Medikamente aus Lebenserhaltungsgründen oder genetisch bedingter niedriger Blutgerinnungsfaktor, die Blutung wäre ohne dem Unfall nicht eingetreten; damit ist der Unfall verursachend und nicht der niedrige Blutgerinnungsfaktor aus welchem Grund auch immer.

Hätte der Geschädigte ein verkürztes Bein, durch einen anderen Unfall oder genetisch bedingt und der Sturz wäre auf Grund des Gleichgewichtsverlust wegen dem kürzeren Bein passiert, so wäre doch der Sturz an den Verletzungsschäden ursächlich und das verkürzte Bein als Sturzauslöser eine degenerativer oder genetischer Faktor im Menschen, der den Mensch als Individuum ausmacht.

Das Individuum ist geschützt, mit all seinen individuellen Eigenheiten und kein Versicherer darf so tun, als müsse er nur einwandfreie menschliche Organismen entschädigen, so wie man sie tadellos aus dem Mustermann-Katalog bestellen könne.
Versichern heißt, das Individuum und nicht ein unversehrter Retorte-Mensch ist gegen Unfallverletzung versichert.

Gruß Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Kräfteerrechnung

Hallo Ariel,

Blutungen entstehen erst, wenn Blutgefäße beschädigt werden, unabhängig vom Gerinnungsgrad des Blutes. Der Gerinnungsgrad des Blutes hat nur damit etwas zu tun, wie lange eine Blutung anhält, um die Beschädigung des Blutgefäßes zu schließen.

Auch die Lunge ist von Blutgefäßen durchdrungen, um den Sauerstoffaustausch zu gewährleisten.

Die Kräfteberechnung selbst dient dazu nachzuweisen, wie stark der Brustkorb beim Sturz beansprucht wurde. Das hat nichts mit Diskreminierung zu tun.

Um die Blutgefäße der Lunge zu beschädigen, braucht es eine äußere Kraft, was ja auch in den PUV-Bedingungen so dargelegt ist. Insofern dient die Kräfteberechnung lediglich dem Nachweis, dass eine entsprechende Krafteinwirkung zur Beschädigung der Blutgefäße geführt hat, mehr nicht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo dagegen,

zunächst auch von mir ein Willkommen hier im Forum.
Wie geht es Dir heute, nach der Sepsis und dem Multiorganversagen? Wir hatten einen solchen Fall in der Familie und wissen daher, wie schwer die Verläufe sein können. Was sagen die Ärzte, gibt es eine Prognose?


Nun zu Deinen Fragen und Äußerungen.

Der Unfall wurde der Versicherung gemeldet. Sie haben ich damit längere Zeit befasst und mir nun Mitgeteilt, dass Blutungen aus inneren Organen nicht Versichert sind, wenn sie nicht im Überwiegenden Teil durch Gewalteinwirkung von außen entstanden sind. Dies sei bei mir nicht der fall so ein gutachten, weshalb ich keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung habe.

Ohne die Gewalteinwirkung (den Sturz) wäre es nicht zu der Lungenverletzung gekommen...und ohne diesen wiederum, nicht zur Sepsis und den jetzt noch vorliegenden gesundheitlichen Schäden. Der Sturz ist demnach ursächlich, auch wenn die Versicherung natürlich etwas anderes behauptet.

Du solltest nach Möglichkeit einen Rechtsanwalt für Medizinrecht konsultieren und Dich dort beraten lassen.
Auch der von Rekobär aufgezeigte Weg scheint mir hilfreich.

Und was sagen die Ärzte in der Klinik dazu?
Du solltest Dir von dort alle (!) Unterlagen anfordern und sichten. Eventuell gibt es einen Befundbericht, in dem der Ursachenzusammenhang hergestellt wird, sodass Du zumindest erst einmal etwas Schriftliches in der Hand hast.
Vielleicht hast Du in der Klinik auch einen Arzt, der Dein Vertrauen genießt und mit dem Du ins Gespräch kommen kannst und der Dich vielleicht in der Sache unterstützt.


Für mich ist das nicht nachzuvollziehen. Also habe ich das Gutachten Angefordert: Es kommt von einem Dr. med. Elmar Ludolph
dort steht, dass aus dem Laborbefund hervorgeht, dass meine Blutgerinnung verringert war (logisch durch das Marcumar)
wörtlich steht dann dort: "Die werte für die Blutgerinnung lagen im pathologischen Bereich. Der Mitwirkungsanteil der gestörten Blutgerinnung wäre aufgrund dieser Laborbefunde mit 50% zu bemessen.

Wenn man die Internet-Suchmaschine bemüht, so findet man schnell, dass Dr. Ludolph in Düsseldorf ein Institut für ärztliche Begutachtung betreibt...also von den Versicherungsgesellschaften lebt. Damit wird dann recht deutlich, dass er natürlich ein Gutachten für die Versicherung erstellt hat...und das auch noch, ohne Dich persönlich gesehen zu haben.
Auch aufgrund dieser Tatsachen würde ich mich rechtlich beraten lassen.


Meiner Meinung nach spielt das aber doch gar keine Rolle. Die schlechte Blutgerinnung verlangsamt die Heilung hat mit der "Schädigung" so aber nichts zu tun. Was meint Ihr?

Das sehe ich genau so.


Des weiteren steht im Gutachten, dass die Beweislast bei mir liegt, dass die Verletzungen, von dem Sturz kommen. Wie soll ich das beweisen? Das liegt doch auf der Hand.

Auch hier wäre ein Anwalt gefragt, ob in Deinem vorliegenden Fall die Beweislastumkehr rechtens ist oder aber ob die Versicherung nur versucht, Dich einzuschüchtern.
Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet nicht aus, aber vielleicht können Dir andere User in der Richtung noch ein wenig helfen.


Ich wünsche Dir allen Gute und vor allem viel Erfolg.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hi,

vielen Dank für eure Hilfe.
Erstmal um euch zu beruhigen. Mir geht es inzwischen eigentlich wieder ganz gut. Ganz Gesund werde ich nicht werden aber ich kann gut damit leben.
Das Gutachten wurde nach Aktenlage erstellt. Ging auch nicht anders da der Unfall erst gemeldet wurde als ich schon wieder recht fit war. Hatte das etwas verpennt.
Mein Quick war beim Unfall bei 35% (INR 2,30) so steht es im Gutachten. Er war damit sogar leicht unter dem Sollbereich.
Leider kann ich mit den Ärzten von damals nicht wirklich was anfangen. Der Unfall ist im Urlaub passiert. Im ersten Krankenhaus war ich nur 2 Stunden dann wurde ich weiter geflogen. Die konnten auch nichts mit mir anfangen, sodass ich 12 Stunden später wieder in ein anderes Krankenhaus geflogen wurde. Die ersten beiden Kliniken wollen mit mir am liebsten nix zu tun haben so kommt’s mir vor. In den Berichten steht nichts zur Unfallursache. Bzw. nur das was ich Ihnen berichtet habe.

Liebe Grüße
 
Es gibt keine Harmlosigkeitsgrenze bei Krafteinwirkungen um Verletzungen auszulösen.

Hallo Rekobär,

ist mir ein Vergnügen, mit Dir zu diskutieren.

Der Gerinnungsgrad des Blutes hat nur damit etwas zu tun, wie lange eine Blutung anhält, um die Beschädigung des Blutgefäßes zu schließen.
Nicht ganz, denn ein "flüssigeres" Blut fließt auch noch schneller aus den geschädigten Blutgefäßen, als ein "zäheres" Blut, daher auch die großen blauen Flecken.
Lunge hat eine größere Oberfläche als andere Organe, das wegen seiner Bläschengestalt, so wie Du ja schreibst, mit Blutgefäßen durchdrungen. Das bedeutet, dass bei Verletzung viel mehr Blut-Gefäße gerissen ist, als wenn es nur Hautriß/Platz- oder Schürfwunde wäre.

Die Kräfteberechnung selbst dient dazu nachzuweisen, wie stark der Brustkorb beim Sturz beansprucht wurde. Das hat nichts mit Diskreminierung zu tun.
Doch, hat schon was mit Diskriminierung zu tun, denn der eine hat spröde Blutgefäße, der andere junge Gefäße, oder ältere, oder überlagerte, oder hochelastische, ...
Egal was er für Blutgefäße hat, wenn seine, individuell nur seine Blutgefäße bei einem Unfall reißen, dann ist es sch... egal, ob die Krafteinwirkung hoch oder niedrig war. Er hatte einen Unfall und seine Blutgefäße sind dadurch gerissen, Punkt.
Der Pauschalisierungsfaktor, dass bei dem Durchschnitt der Verletzten die Blutgefäße bei derselben Krafteinwirkung vielleicht nicht gerissen wären, ist Menschen diskriminierendes Versicherungsdenken. Pauschalisierung ist ausklammern der Berücksichtigung der individuellen Situation bei diesem Geschädigten. Der BGH schließt solches Denken aus, und wenn die Versicherer dies wieder und wieder und immer noch wieder versuchen, die Geschädigten mit solchen Tricks auszuschmieren.

Um die Blutgefäße der Lunge zu beschädigen, braucht es eine äußere Kraft, was ja auch in den PUV-Bedingungen so dargelegt ist.
Richtig, es braucht eine Krafteinwirkung. Dabei muss aber nicht die Mauer auf den Geschädigten gefallen sein, sondern nur der Beschleunigung entgegengestanden und auf Null abrupt abgebremst haben. Das fällt unter die Ruck-Verletzung mit Anschlag. Aber in den Versicherungsbedingungen steht nicht, wie groß diese Krafteinwirkung sein muss. Beim Fußball oder Handball fällt einer der Zusammenstößer halbkaputt um (siehe Gemahl der spanischen Prinzessin), der andere spielt weiter ohne Blessuren. Das soll heißen, bei jedem Menschen sind die Verletzungsauslöselevel individuell verschieden, und so auch bei den Blutgefäßen. Es muss nur eine Kräfteeinwirkung überhaupt stattgefunden haben.

Das ist wie mit der Harmlosigkeitsgrenze bei Beschleunigungsverletzungen bei Schleudertrauma.
Hat der Verletzte vor dem Unfall keine Blessuren gehabt und nach dem Unfall heftige Beschwerden, dann ist die Krafteinwirkung durch den Unfall, egal wie groß, daran ursächlich.
Es gibt tatsächlich Gewebeschwäche, so wie Knochenschwäche (Glasknochen), fraglich ist halt, ob man dann Macumar verschreiben müsse.

Es muss vehement gegen diese Pauschalisierungen vorgegangen werden, wenn nicht in diesem Forum, wo dann noch?

Gruß Ariel
 
Pauschalisierung

Hallo Ariel,

um es vorweg zu sagen, ich bin ein Gegner der Harmlosigkeitsgrenze und von Pauschalisierungen. Deshalb habe ich auch 2004 die Langzeitstudie HWS ins Leben gerufen. (siehe auch:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105207 )

Letztendlich wird aber "dagegen" nichts anderes übrig bleiben, als die Unfallursächlichkeit nachzuweisen. Und genau da liegt der Haase im Pfeffer begraben.

Eines ist doch klar, die Versicherung wird sich entspannt zurück lehnen und mit aller Wahrscheinlichkeit die Unfallursächlichkeit mit Nichtwissen bestreiten. Und damit ist sie vorerst fein raus.

Soll heißen, dagegen braucht eine Möglichkeit des Nachweises.

Normalerweise führe ich solch einen Nachweis mit einer Nachstellung mittels gesicherter gesunder Versuchsperson. (Diese Person erleidet garantiert keine Schädigung bei der Nachstellung). Der Unfall läuft quasi in Zeitlupe ab. Das halte ich fotografisch fest, damit der Richter den Vorgang dann bildlich vor Augen hat.

Allerdings gehören natürlich dazu auch Krafteberechnungen. Und das lässt sich relativ einfach bewerkstelligen. Schließlich ist ja das Gewicht von "dagegen" ermittelbar und auch die Fallhöhe. Mir ist schon klar, wo hierin Deine Bedenken liegen. Aber es ist letztendlich die Darlegungskunst vom Rechtsanwalt, der "dagegen" vertreten wird, die Pauschalisierung nicht zuzulassen.

Natürlich hat jeder Körper seine eigene Struktur, die letztendlich auch zu unterschiedlich hoher bzw. weniger hoher Belastbarkeit führt.

Insofern liegen wir mit unseren Meinungen garnicht soweit auseinander.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Harmlosigkeitsgrenze befürwortet "... zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl"

Hallo Rekobär,

um es vorweg zu sagen, ich bin ein Gegner der Harmlosigkeitsgrenze und von Pauschalisierungen.

Dann ist jedoch meine Frage berechtigt, warum Du dann mit "Beweisversuchen" antrittst, die immer die pauschale Abwägung zulassen: Kann bei so einer Kraftstärke überhaupt ein Gewebeschaden entstehen?
Nur solche "Beweisversuche" lassen diese Spekulationen der Versicherer zu oder rufen sie überhaupt erst in die Betrachtung.

Immer die Frage, verzeih bitte den Vergleich aus der selektiven Vermessungs-Medizin - aber dadurch wird es ersichtlicher wo mein Punkt liegt: "Kann ein Kind, das diese Kopfmaße aufweist und fehlende hohe Wangenknochen hat, überhaupt arisch sein?"
Das sind Spekulationen in Folge von "Maß-bzw. Vermessungsbeweisen", die der verächtlichen (ausschließenden) Unterscheidung (Selektion) von Menschen dienen sollen.

Letztendlich wird aber "dagegen" nichts anderes übrig bleiben, als die Unfallursächlichkeit nachzuweisen.

Stimmt, dafür ist das von Dir gut:
Normalerweise führe ich solch einen Nachweis mit einer Nachstellung mittels gesicherter gesunder Versuchsperson. ... Der Unfall läuft quasi in Zeitlupe ab. Das halte ich fotografisch fest, damit der Richter den Vorgang dann bildlich vor Augen hat.
Das ist ein korrekter Nachweis, mit dem jeder, der nicht Zeuge des Unfalls war, eine klare Vorstellung vom Unfallablauf gewinnt. Und der ist entscheidend, nicht die Heftigkeit des Anpralls, der eventuell für den pauschalen Durchschnitt der derart Verunfallten keine Blessuren hinterlässt.

Sobald Du jedoch mit Kraftmessungen ankommst, gibst Du der Diskussion einen Freibrief, in die Geschädigten verächtliche Schadensersatzentsorgung. Denn nur anhand der Kraftgröße kann man einen Unterschied spekulativ festmachen, mit der Behauptung, wenn diese Krafteinwirkungsgröße der durchschnittlichen Mehrheit der Studien-Probanden nicht schadet, dann hat es ergo auch bei "dagegen" nicht zu einer Schädigung geführt.
Die Bereitstellung von Krafteinwirkungsgröße bei Körperverletzung ist die Ursache für diese benachteiligende Haltung der Versicherer gegenüber der Geschädigten.

Ich wiederhole noch einmal und ich möchte Dich bitten, davon nicht abzulenken, der BGH hat der Diskussion Harmlosigkeitsgrenze einen Riegel vorgeschoben. Ich verstehe absolut nicht, warum immer wieder damit trotzdem angefangen wird. Wenn man, trotz BGH-Urteil, vehement immer wieder mit Krafteinwirkungs-Meßwerten Harmlosigkeitsgrenz-Diskussionen provoziert, soll das BGH-Urteil damit schwammig gekocht werden?

... die Versicherung wird ...mit aller Wahrscheinlichkeit die Unfallursächlichkeit mit Nichtwissen bestreiten. Und damit ist sie vorerst fein raus.

NEIN!, Damit ist sie nur fein raus, wenn man der Versicherung mit Meßwerten der Krafteinwirkung ankommt, denn dann könnte ein versicherungsloyaler Anwalt (wird es tun) den eigenen Mandanten der Schadensentsorgung ausliefern. Rein ökonomisch ausgerichtete Richter sind für jede Abkürzung des Verfahrens dankbar.

Allerdings gehören natürlich dazu auch Krafteberechnungen. Und das lässt sich relativ einfach bewerkstelligen.
Nein, gehört bei Verletzung eines Menschen nicht dazu.
Bei Körperverletzung durch einen Unfall gehört der Nachweis dazu, dass ein Unfall stattgefunden hat und wie der detailliert abgelaufen ist, also der Nachweis, ob die Verletzung mit dem Unfallablauf kompatibel ist - das reicht für die Überzeugung eines korrekten Gerichts.

Zum Beispiel, wenn einer auf den Rücken stürzt, dann ist es schwer zu verstehen, wenn er sich das Handgelenk dabei verletzt habe. Oder, warum kann man bei einem Auffahrunfall eine Dislokation im Kopfgelenk bekommen, nachdem doch der überwiegende Durchschnitt der Verletzten nur eine Muskelzerrung bei Auffahrunfall erlitt. Dazu sind die detaillierten Unfallabläufe sowie die individuelle Situation im Augenblick der Krafteinwirkung des Verletzten als Nachweis notwendig, nicht aber die Größe der Krafteinwirkung.

Der BGH hat die Schutzgesetze des Individuums laut Verfassung in seinem Urteil berücksichtigt. (Wir brauchen also nicht mehr diese diskriminierende Vorhaltung und Grundsätze der Verächtlichmachung und Selektion: 'Ein Indianer kennt keinen Schmerz, ein deutscher Junge ist zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl', und verletzt würden bei einer geringen Krafteinwirkung nur die anderen.:confused:)


Damit du nicht arbeitslos wirst, kannst Du die einfach zu bewerkstelligende Kräfteberechnung bei der Eruierung von Geschwindigkeitsrekonstruktion anstellen, um den Beweis zu erbringen, dass das zulässige Geschwindigkeitslimit für den jeweiligen Straßenabschnitt überschritten wurde. Oder die Überprüfung von Reparaturrechnungen. Das ist in Ordnung.


Insofern liegen wir mit unseren Meinungen garnicht soweit auseinander.

Leider kommt es nicht auf die Weitedistanz unserer Meinungen an, sondern auf die Grundsätzlichkeit der Punkte. Und da sehe ich meinen Standpunkt dem Deinen gegenüber (180°). Sonst hätte ich mich auch nicht auf diese ausführliche Diskussion einzulassen brauchen.
Aus unseren Argumenten können die Leser viel gewinnen. Ich gäbe was drum, wenn ich Dich überzeugen könnte.:)

Gruß Ariel
 
Ich glaube reden aneinander vorbei

Hallo Ariel,

ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Im Übrigen wird in den Gerichtsverfahren gerade nicht die Krafteinwirkung, sondern eher das sogenannte Delta v (Kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung) als Maaß der Dinge bei Gericht verwendet und das trotz BGH-Urteil von 2003 und noch zweimal wiederholt in 2008. Aus dem Delta V unter Berücksichtigung der Stoßzeit wird die Beschleunigung errechnet, die letztendlich zur Pauschalisierung führt.

Bei der Krafteinwirkung sieht es da schon anders aus. Im Gegensatz zur Sichtweise der Beschleunigung kommt es bei Berücksichtigung der Krafteinwirkung (diese setzt sich aus dem Gewicht und der Beschleunigung zusammen) durchaus zu Differenzierungen. Natürlich müssen hier Vorbedingungen mit berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die gegnerische Versicherung diesen Part ohnehin ins Prozessgeschehen einbringen. Insofern würde es "dagegen" nichts nützen, dieses zu ignorieren. Und, machen wir uns doch nichts vor. Welcher Richter führt denn korrekt die Verhandlung. Das sind doch wohl eher Ausnahmen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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