Grüß Dich, Derosa,
ich teile Deine Ansicht. Ob und wie man mit Unfallfolgen zurecht kommt, hat viel damit zu tun, wie man sich zum Unfall stellt, welche Position man selbst einnimmt.
Ich neige zu einem Vorgehen, das allerdings vielleicht etwas aus der Reihe fällt: Die Unfallopfer, mit denen ich zu tun habe, versuche ich zu vermitteln:
01
Häufig wird bei schweren Unfällen auf der Gegenseite der Zermürbungsfaktor eingesetzt.
(Das kann ich belegen: Wer nur geringe Unfallfolgen hat, den kann man schlecht zermürben. Bei geringen Schmerzensgeldern sind Zuschläge wegen böswilliger Verweigerung der Regulierung selten. Bei schweren Verletztungen zeigen dei Schmerzensgeldtabellen sehr viel öfter, dass ein Zuschlag notwendig wurde, weil die Seite, die Schäden ersetzten muss, versucht hat, das Unfallopfer zur Aufgabe zu zwingen.)
02
Gerade, weil diese Gefahr droht, spreche ich das beim Unfallopfer an und, was an Schachzügen dazu kommen dürfte.
03
Ich trainiere ein wenig, wie man darauf reagiert: "Ach, jetzt probiert ihr es wieder mal, is ja süß! Und damit meint ihr Bubis, dass ihr mich kleinkriegt."
Das wird verstärkt mit dem, wie ich auf solche Spiele reagiere: Oft mit freundlichen Spott und geradezu knatternd guter Laune, fröhlich schreibe ich zurück, was das wieder für ein Anfängerfehler war:
"Wie wir das gelesen hatten, hatten wir gerade unseren gnädigen Tag, und dachten: "Der spielt nur, der übt noch. Den ganzen BGH will er über den Haufen werfen, ach, Du lieber Augustin!" Also: Lesen Sie bitte BGH hier und da, dort und dort, oder fehlende Rechtskenntnis im Verischerungshochhaus wird ersetzt durch vorhandene Einsicht beim Richter. Das ist so der Brauch".
Das kombiniert man damit, dass unter Umständen sofort geklagt wird, je nach dem.
04
Oder der Spieß wird umgedreht:
Bekanntlich gibt es doch die Pflicht der Geschädigten, den Schaden nicht künstlich hochzutreiben, das ist die Schadensminderungspflicht. Man soll ja nicht unfair sein. Diese Schadensminderungspflicht wird von der Versicherung stets in höchsten Tönen gelobt asl Universaleinwendung gegen alles. Sie gehört mindestens in jedes dritte Versicherungsschreiben. Mindestens!
Ich habe schon in geeigneten Fällen Versicherungen mitgeteilt, dass die Versicherung (!) jetzt gegen die Schadensminderungspflicht verstoße. Sie provoziere einen sinnlosen, aber teueren Prozess, damit schädige sie ihre Aktionäre, deren Geldbeutel schließlich der Daseinszweck der Versicherung sei.
Dann lachen die Geschädigten, und lachen ist gesund! Es entkrampft, und die Geschädigten werden davor geschützt, dass sie nicht verbiestern udn niedergekämpft werden.
ISLÄNDER