EllyPirelli
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- Registriert seit
- 21 Juni 2020
- Beiträge
- 5
Hallo zusammen,
ich beziehe seit kurzem eine Teilerwerbsminderungsrente und habe jetzt mal eine Frage zu der tägl. Arbeitszeit. Zu dem Thema konnte ich hier leider noch nichts finden, deshalb meine Frage: In dem Rentenbescheid steht folgendes, in abgekürzter Form: "Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie noch mind. 3 Std. ...... erwerbstätig sein können" Es wird dann noch ein Betrag genannt den ich im Jahr als Hinzuverdienst haben darf, ohne den die bewilligte Rente gekürzt wird/würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich meine tgl. Arbeitszeit, zur Zeit genau 6 Std., reduzieren muss, um auf unter 6 Stunden zu kommen. Im Rentenbescheid steht dazu weiter nichts. Mit den 6 Std. tägl. liege ich aber, auf das Jahr hochgerechnet, deutlich unter der Grenze des "genehmigten" Hinzuverdienstes. Die 6 Stunden sind tatsächlich das, was ich max. noch am Tag schaffen kann, dies habe ich schon in der Wiedereingliederung festgestellt. Jedoch "besteht" mein Arbeitgeber auf einer mind. Arbeitszeit von 6 Std./tgl. sonst könnte ich meinen Posten ( kfm. Angestellter in leitender Funktion ) nicht mehr ausüben bzw. wäre für diesen "Posten" nicht mehr tragbar. Jetzt weiß ich nicht so wirklich was ich machen soll, habe aber Bedenken, dass die DRV vielleicht mal nach der tgl. Arbeitszeit fragen könnte und ich dann die gezahlte EMR zurückzahlen müsste. Rein gesundheitlich wäre eine tgl. Arbeitszeit von max. 5 Stunden für mich am besten geeignet, dass sieht auch mein behandelnder Arzt so. Meine Frage dazu beim SOVD Deutschland, hat leider keine klare Antwort ergeben.
Kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus und kann mir evtl. einen Ratschlag geben.
Für eure Mühe besten Dank im Voraus und immer schön gesund bleiben
Grüße eure EllyPirelli
ich beziehe seit kurzem eine Teilerwerbsminderungsrente und habe jetzt mal eine Frage zu der tägl. Arbeitszeit. Zu dem Thema konnte ich hier leider noch nichts finden, deshalb meine Frage: In dem Rentenbescheid steht folgendes, in abgekürzter Form: "Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie noch mind. 3 Std. ...... erwerbstätig sein können" Es wird dann noch ein Betrag genannt den ich im Jahr als Hinzuverdienst haben darf, ohne den die bewilligte Rente gekürzt wird/würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich meine tgl. Arbeitszeit, zur Zeit genau 6 Std., reduzieren muss, um auf unter 6 Stunden zu kommen. Im Rentenbescheid steht dazu weiter nichts. Mit den 6 Std. tägl. liege ich aber, auf das Jahr hochgerechnet, deutlich unter der Grenze des "genehmigten" Hinzuverdienstes. Die 6 Stunden sind tatsächlich das, was ich max. noch am Tag schaffen kann, dies habe ich schon in der Wiedereingliederung festgestellt. Jedoch "besteht" mein Arbeitgeber auf einer mind. Arbeitszeit von 6 Std./tgl. sonst könnte ich meinen Posten ( kfm. Angestellter in leitender Funktion ) nicht mehr ausüben bzw. wäre für diesen "Posten" nicht mehr tragbar. Jetzt weiß ich nicht so wirklich was ich machen soll, habe aber Bedenken, dass die DRV vielleicht mal nach der tgl. Arbeitszeit fragen könnte und ich dann die gezahlte EMR zurückzahlen müsste. Rein gesundheitlich wäre eine tgl. Arbeitszeit von max. 5 Stunden für mich am besten geeignet, dass sieht auch mein behandelnder Arzt so. Meine Frage dazu beim SOVD Deutschland, hat leider keine klare Antwort ergeben.
Kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus und kann mir evtl. einen Ratschlag geben.
Für eure Mühe besten Dank im Voraus und immer schön gesund bleiben
Grüße eure EllyPirelli