• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

tägl. Arbeitszeit bei Teilerwerbsminderungsrente

EllyPirelli

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Juni 2020
Beiträge
5
Hallo zusammen,
ich beziehe seit kurzem eine Teilerwerbsminderungsrente und habe jetzt mal eine Frage zu der tägl. Arbeitszeit. Zu dem Thema konnte ich hier leider noch nichts finden, deshalb meine Frage: In dem Rentenbescheid steht folgendes, in abgekürzter Form: "Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie noch mind. 3 Std. ...... erwerbstätig sein können" Es wird dann noch ein Betrag genannt den ich im Jahr als Hinzuverdienst haben darf, ohne den die bewilligte Rente gekürzt wird/würde. Meine Frage ist jetzt, ob ich meine tgl. Arbeitszeit, zur Zeit genau 6 Std., reduzieren muss, um auf unter 6 Stunden zu kommen. Im Rentenbescheid steht dazu weiter nichts. Mit den 6 Std. tägl. liege ich aber, auf das Jahr hochgerechnet, deutlich unter der Grenze des "genehmigten" Hinzuverdienstes. Die 6 Stunden sind tatsächlich das, was ich max. noch am Tag schaffen kann, dies habe ich schon in der Wiedereingliederung festgestellt. Jedoch "besteht" mein Arbeitgeber auf einer mind. Arbeitszeit von 6 Std./tgl. sonst könnte ich meinen Posten ( kfm. Angestellter in leitender Funktion ) nicht mehr ausüben bzw. wäre für diesen "Posten" nicht mehr tragbar. Jetzt weiß ich nicht so wirklich was ich machen soll, habe aber Bedenken, dass die DRV vielleicht mal nach der tgl. Arbeitszeit fragen könnte und ich dann die gezahlte EMR zurückzahlen müsste. Rein gesundheitlich wäre eine tgl. Arbeitszeit von max. 5 Stunden für mich am besten geeignet, dass sieht auch mein behandelnder Arzt so. Meine Frage dazu beim SOVD Deutschland, hat leider keine klare Antwort ergeben.
Kennt sich hier jemand mit diesem Thema aus und kann mir evtl. einen Ratschlag geben.
Für eure Mühe besten Dank im Voraus und immer schön gesund bleiben
Grüße eure EllyPirelli
 
Guten Morgen,

der Rentenversicherung ist es nicht wichtig, wieviel man verdient. Wenn die Freibetrags-Grenze überschritte wird, wird gekürzt.

Bei der täglichen Arbeitszeit hingegen sind sie sehr genau. Ab 6 Stunden tägicher Arbeitszeit hat man keinen Anspruch mehr auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Und da ist es völlig egal, ob man 1x wöchentlich oder täglich 6 Stunden arbeitet.

Am Telefon hat mir eine Mitarbeiterin der Rentenversicherung zwar gesagt, dass sie es wohl nicht so genau nehmen und es auch mal zu kleineren Abweichungen kommen kann, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Ich als Migränepatient finde die Regelung nicht optimal. Ich habe die volle Erwerbsminderungsrente und darf nur bis zu 3 Stunden täglich arbeiten. Bei bis zu 14 Tagen Migräne im Monat, bin ich nicht in der Lage täglich arbeiten zu gehen. Wenn ich migränfrei bin und es mir ansonsten gesundheitlich auch gut geht, könnte ich eine leichte Tätigkeit auch mal 4 Stunden durchhalten, aber das darf ich nicht.

Viele Grüße

Rosi70
 
Top