• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Steuern bei Vergleichszahlung BU

Hallo Boign,

das Finanzamt hat ohne Kommentar oder weiterer Nachfrage meine so Steuererklärung akzeptiert, wie ich sie eingereicht habe.

Im Grunde ist es recht einfach:

- Bezeichnung: BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
- Handelt es sich um eine Leistung an den Rechtsnachfolger bei vereinbarten Rentengarantiezeit?: NEIN
- Rente läuft seit dem: TAG DER ZAHLUNG
- Rente erlischt: STICHTAG/ TAG DER ZAHLUNG

Bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitszahlung muss man die Einnahmen versteuern.

LG

Rosi70


Hallo @Rosi70,

kannst Du noch einmal sagen, wo genau in welchem Formular/Zeile Du die Einmalzahlung in der Erklärung eingetragen hast. Hab ich das richtig verstanden, Du hast bei Rente läuft seit/Rente erlischt jeweils das gleich Datum: Tag der Zahlung eingetragen, richtig?

Vielen Dank.

Beste Grüße,
Björn
 
Hi Rosi70,

das freut mich zu hören. Das ne gute Sache.

Hast Du da evtl. etwas Schriftliches ausser den Steuerbescheid?

Die von meinem FA sind sich nämlich auch nicht sicher wie das zu handhaben ist, was man auch sehr gut aus dem Schreiben entnehmen kann. :)

Hier einmal die Antwort meines FA mit der ich und mein Anwalt ebenfalls nicht einverstanden sind und die doch sehr schwammig ist.

Schönes Wochenende

Gruss
boign

Hallo zusammen,

für mich auch bitte.

tim251178@hotmail.com

danke
 
Hallo boign,
Habe das gleiche Problem. Ich habe zwar schon an das zuständige Finanzamt geschrieben und um Auskunft gebeten,
Aber die melden sich nicht zurück.
Es wäre super nett, wenn du mir evt die Auskunft die du erhalten hast zukommen lassen könntest.
Lg
 
Hallo,

da das Thema immer wieder angefragt wird, habe ich mir das Schreiben auch senden lassen und stelle den Text der Antwort hier mal ein.

Einmalzahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Anfrage vom Oktober 2018

in Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage teile ich Ihnen unverbindlich mit, dass die Einmalzahlung bei Auszahlung mit einem Eigenanteil, der sich nach der restlichen Laufzeit der Versicherung bestimmt, versteuert werden muss. Die Anwendung der Fünftel Regelung i.S.d. § 34 Abs. 1 EstG kommt in Betracht.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.


So weit die Antwort des Finanzbeamten aus NRW. Ich habe mich dann mit diesem Thema auch noch mal beschäftigt und bin auf diese Seite gestoßen. Hier wird davon gesprochen, dass es unterschiedliche BU-Renten gibt und man sehr genau schauen muß.
Auf dieser Seite findet sich aber der eindeutige Hinweis, dass
"Einmalzahlungen aus einer ungeförderten Berufsunfähigkeitsversicherung sind generell steuerfrei. Diese können beispielsweise im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs mit dem BU-Versicherer als Abfindung entstehen."

Dies ist auch die Aussage meines Steuerberaters und einer befreundeten Finanzbeamtin aus Berlin.

Man möge sich auch das Urteil des Finanzgerichts München Urteil v. 24.07.2018 – 2 K 493/17 anschauen.

Danke an Boing für die zur Verfügungstellung des Schreibens

Gruß von der Seenixe
 
Für mich handelt es sich auch nicht um ein zu versteuerndes Einkommen,

da es sich aus keiner Erwerbestätigkeit mit Pflichtversicherung (Arbeitslosengeld, Rentenversicherung, KK-Beitrag, Soli-Beitrag usw.) handelt.

Es ist Deine private Versicherung, welche Du ohne staatliche Unterstützung abgeschlossen hast und auch privat ohne staatliche Subventionen
bezahlt hast!

Fazit: Privatwirtschaftlich.

Auf dieser Seite findet sich aber der eindeutige Hinweis, dass
"Einmalzahlungen aus einer ungeförderten Berufsunfähigkeitsversicherung sind generell steuerfrei. Diese können beispielsweise im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs mit dem BU-Versicherer als Abfindung entstehen."

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Boign,

da auf mich in Kürze auch die Thematik mit Abfindung BU zukommen wird, würde ich mich sehr freuen wenn auch ich dieses Schreiben erhalten könnte. Mein Anwalt sagte mir vor längerer Zeit, dass er sich 100% sicher ist, dass auch eine Einmalzahlung versteuert werden muss. Da ich aber auch schon unterschiedliche Meinungen hierzu gehört habe, möchte ich das vor einer Entscheidung wenn irgendwie möglich noch verbindlich in Erfahrung bringen und da würde mir das Schreiben ggfs. sehr helfen.



Vielen lieben Dank vorab & LG,
Barbara
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Barbara,

bischen weiter Oben hat Seenixe die Antwort von „meinem“ FA gepostet.
solltest Du das Schreiben als solches benötigen schicke ich es Die natürlich gerne.
Und uns bitte immer auf dem laufenden halten.
Danke
Gruss
boign
 
Hallo an alle,
da ich das gleiche Problem habe, habe Ich mich auch schriftlich an das Finanzamt gewendet. Nun, nach 2 maligen Anschreiben und 2 Monaten wartezei, kam die Antwort. Habe es schnell 1zu 1 für euch abgeschrieben.

Sehr geehrte Frau...,

bezugnehmend auf Ihre o.g. Schreiben teile ich Ihnen zur aufgeworfenen Frage der Besteuerung einer einmaligen Abfindungszahlung im Rahmen eines Vergleichs bei Gericht in Zusammenhang mit einer Risiko- Berufsunfähigkeitsversicherung mit, dass diese als einmalige Kapitalabfindung nicht der Besteuerung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) unterliegt.

- ich hoffe das es euch weiter hilft, ich gebe euch wieder Bescheid wenn die Steuererklärung abgegeben und wieder da ist. Viele Grüße
 
Hallo Hakdo,

super, vielen Dank! Dann werde ich wohl auch mal direkt bei meinem Finanzamt anfragen.
Darf ich noch fragen welches Finanzamt (Stadt) diese Antwort gegeben hat?

Viele Grüße
Barbara
 
Hallo Barbara,

welches Finanzamt.... ist doch Jacke wie Hose!

Grundsätzlich gilt:
Renten aus privaten BUZ als sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG mit Ihrem Ertragsteil versteuert.

Einmalzahlungen fallen nicht unter § 22 EStG.
Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Einmalzahlung (Abfindung) als Entschädigungsleistung qualifiziert werden könnte. Dann käme eine Besteuerung tatsächlich in Betracht.... unter Anwendung der 1/5-Regelung des § 34 EStG.

I. d. R ist eine Abfindung aber nicht als Entschädigungsleistung gemäß § 24 EStG gleichsetzbar.

Grüße
 
Hallo Siegfried21,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Hm, grundsätzlich gebe ich Ihnen schon recht.
Aber ... ich habe in einem anderen Fall wo es um steuer- bzw. nichtsteuerpflichtig von einer Einmalzahlung ging auch schon erfahren dürfen, dass Vorgänge welche nicht eindeutig und eher selten vorkommen, durchaus sehr individuell gehandhabt werden von Finanzamt zu Finanzamt bzw. Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter ... das sind letztendlich auch alles nur Menschen mit Launen, Ego etc. Insofern ist es nicht ganz Jacke wie Hose ;) Wie Sie ja schon schreiben, IN DER REGEL ....

Was wären denn die Kriterien einer steuerpflichtigen Entschädigungsleistung bei einer BU-Einmalzahlung? Sind diese (zwischenzeitlich) klar definiert oder ist das Auslegungssache des jeweiligen Finanzamtes?

Wenn die Sache so eindeutig wäre wie Sie schreiben, dann würden ja hier (und auch in anderen Foren) nicht diese Fragen auftauchen, oder seh ich das jetzt falsch?

Aber vielleicht ist es ja zwischenzeitlich wirklich so, dass die Sachlage eindeutig ist. Vor einem Jahr war dies zumindest noch nicht der Fall, zumindest was meine Recherchen anging.

Ich werde einfach mal mein Finanzamt befragen und hoffe die Antwort dauert nicht auch 2 Monate wie bei Hakdo, das könnte bei mir zeitlich knapp werden.

Es könnte halt ggfs. förderlich sein auf einen konkreten Fall bzw. Finanzamt verweisen zu können, deshalb meine Frage.

Viele Grüße,
Barbara
 
Top