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Hallo Boign,
das Finanzamt hat ohne Kommentar oder weiterer Nachfrage meine so Steuererklärung akzeptiert, wie ich sie eingereicht habe.
Im Grunde ist es recht einfach:
- Bezeichnung: BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
- Handelt es sich um eine Leistung an den Rechtsnachfolger bei vereinbarten Rentengarantiezeit?: NEIN
- Rente läuft seit dem: TAG DER ZAHLUNG
- Rente erlischt: STICHTAG/ TAG DER ZAHLUNG
Bei einer monatlichen Berufsunfähigkeitszahlung muss man die Einnahmen versteuern.
LG
Rosi70
Hi Rosi70,
das freut mich zu hören. Das ne gute Sache.
Hast Du da evtl. etwas Schriftliches ausser den Steuerbescheid?
Die von meinem FA sind sich nämlich auch nicht sicher wie das zu handhaben ist, was man auch sehr gut aus dem Schreiben entnehmen kann.
Hier einmal die Antwort meines FA mit der ich und mein Anwalt ebenfalls nicht einverstanden sind und die doch sehr schwammig ist.
Schönes Wochenende
Gruss
boign
Auf dieser Seite findet sich aber der eindeutige Hinweis, dass
"Einmalzahlungen aus einer ungeförderten Berufsunfähigkeitsversicherung sind generell steuerfrei. Diese können beispielsweise im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs mit dem BU-Versicherer als Abfindung entstehen."
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