harimaudahan
Neues Mitglied
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- 16 Jan. 2014
- Beiträge
- 4
Servus zusammen liebe Forumsmitglieder,
ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und möchte Euch gerne zu Eurer Meinung meinen Unfall, bzw, die versicherungstechnische Abwicklung desselben befragen.
Zum Unfall selber:
Ich wurde am 23.08.2012 beim Renovieren unseres neuen Hauses beim Abladen von Dämmmaterial durch den Spediteur unter einer 400kg-Palette begraben. Er kippte sie einfach ohne Vorwarnung seitlich vom Laster auf unsere Einfahrt, während ich direkt darunter stand. Zum Glück wurden dabei nur das linke Sprunggelenk (Weber C-Fraktur), die Syndesmose und im Grunde alle anwesenden Bänder in Mitleidenschaft gezogen. Meine drei kleinen Kinder sind also keine Halbwaisen, was auch leicht hätte passieren können, wenn Oberkörper oder Kopf im Weg gewesen wären. Zur Klärung der Schuldfrage will ich jetzt aber gar keine Stellung nehmen, das ist - immer noch - beim Anwalt. Unglaublich...
Mir geht's vor allem darum: Ich hatte den Unfall nach dem Krankenhausaufenthalt von 10 Tagen relativ direkt meiner PUV (Aachen-Münchener) gemeldet, woraufhin ich ein "Knochenbruch-Sofort-Schmerzensgeld" von um die 600,- € erhalten habe. Kurz darauf ging die Geschichte dann zum Anwalt wegen der Schuldfrage (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ...). So habe ich völlig vergessen, meiner eigenen PUV weiter Bericht zu erstatten, was den Heilungsverlauf und die möglichen Spätfolgen anbelangt. Erst heute, als ich das aktuelle Attest (für die Versicherung der Gegenpartei) meiner behandelnden Ärztin in Händen hielt, dachte ich daran, dies auch meiner PUV schicken zu sollen (weil darin erstmals von einer Gliedertaxe und Invalidität usw. die Rede war). Ich rief also meinen Versicherungsvertreter an und fragte, wie ich verfahren sollte. Ich habe nun auf sein Anraten das Attest, das per E-Mail und ohne Unterschrift ankam (das Original sollte noch folge...) an meine Versicherung weitergeleitet mit der Bitte um eine Information, wie weiterverfahren werden würde. Er versprach mir noch, bei einem eventuellen "Gezicke" der Versicherung selber "herumzicken" zu wollen. Was das dann aber im Fall der Fälle bringen würde, konnte er mir auch nicht beantworten.
Nun habe ich neugierigerweise und leider ein paar Monate zu spät in meinen Unterlagen gelesen, dass ich dieses Attest bis eigtl. spätestens 12 Monate nach Unfallereignis hätte vorlegen müssen. Bei Invaliditätsanspruch verlängert sich diese Frist wohl auf 24 Monate. Bin ich also noch in der Zeit oder verliere ich durch meine Schusseligkeit den kompletten Anspruch auf eine Leistung meiner PUV? In den Unterlagen ist auch etwas von einem arglistigen Verpassen der Obliegenheiten die Rede, die ich mir jetzt nicht unterstellen lassen möchte, deren Nicht-Vorliegen ich aber wohl selber nachweisen muss.
Im Internet stoße ich bezüglich privater Unfallversicherungen auf unterschiedliche Angaben, Fristen und sogar Gerichtsurteile, die ich aufgrund des darin enthaltenen Juristensprache schwerlich auf meinen Fall umdeuten kann.
Könnt Ihr mir evtl. helfen, meinen Fall versicherungstechnisch aufzurollen?
Vielen Dank schon einmal im Vorraus und beste Grüße,
Marcello
ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und möchte Euch gerne zu Eurer Meinung meinen Unfall, bzw, die versicherungstechnische Abwicklung desselben befragen.
Zum Unfall selber:
Ich wurde am 23.08.2012 beim Renovieren unseres neuen Hauses beim Abladen von Dämmmaterial durch den Spediteur unter einer 400kg-Palette begraben. Er kippte sie einfach ohne Vorwarnung seitlich vom Laster auf unsere Einfahrt, während ich direkt darunter stand. Zum Glück wurden dabei nur das linke Sprunggelenk (Weber C-Fraktur), die Syndesmose und im Grunde alle anwesenden Bänder in Mitleidenschaft gezogen. Meine drei kleinen Kinder sind also keine Halbwaisen, was auch leicht hätte passieren können, wenn Oberkörper oder Kopf im Weg gewesen wären. Zur Klärung der Schuldfrage will ich jetzt aber gar keine Stellung nehmen, das ist - immer noch - beim Anwalt. Unglaublich...
Mir geht's vor allem darum: Ich hatte den Unfall nach dem Krankenhausaufenthalt von 10 Tagen relativ direkt meiner PUV (Aachen-Münchener) gemeldet, woraufhin ich ein "Knochenbruch-Sofort-Schmerzensgeld" von um die 600,- € erhalten habe. Kurz darauf ging die Geschichte dann zum Anwalt wegen der Schuldfrage (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ...). So habe ich völlig vergessen, meiner eigenen PUV weiter Bericht zu erstatten, was den Heilungsverlauf und die möglichen Spätfolgen anbelangt. Erst heute, als ich das aktuelle Attest (für die Versicherung der Gegenpartei) meiner behandelnden Ärztin in Händen hielt, dachte ich daran, dies auch meiner PUV schicken zu sollen (weil darin erstmals von einer Gliedertaxe und Invalidität usw. die Rede war). Ich rief also meinen Versicherungsvertreter an und fragte, wie ich verfahren sollte. Ich habe nun auf sein Anraten das Attest, das per E-Mail und ohne Unterschrift ankam (das Original sollte noch folge...) an meine Versicherung weitergeleitet mit der Bitte um eine Information, wie weiterverfahren werden würde. Er versprach mir noch, bei einem eventuellen "Gezicke" der Versicherung selber "herumzicken" zu wollen. Was das dann aber im Fall der Fälle bringen würde, konnte er mir auch nicht beantworten.
Nun habe ich neugierigerweise und leider ein paar Monate zu spät in meinen Unterlagen gelesen, dass ich dieses Attest bis eigtl. spätestens 12 Monate nach Unfallereignis hätte vorlegen müssen. Bei Invaliditätsanspruch verlängert sich diese Frist wohl auf 24 Monate. Bin ich also noch in der Zeit oder verliere ich durch meine Schusseligkeit den kompletten Anspruch auf eine Leistung meiner PUV? In den Unterlagen ist auch etwas von einem arglistigen Verpassen der Obliegenheiten die Rede, die ich mir jetzt nicht unterstellen lassen möchte, deren Nicht-Vorliegen ich aber wohl selber nachweisen muss.
Im Internet stoße ich bezüglich privater Unfallversicherungen auf unterschiedliche Angaben, Fristen und sogar Gerichtsurteile, die ich aufgrund des darin enthaltenen Juristensprache schwerlich auf meinen Fall umdeuten kann.
Könnt Ihr mir evtl. helfen, meinen Fall versicherungstechnisch aufzurollen?
Vielen Dank schon einmal im Vorraus und beste Grüße,
Marcello