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Skiunfall mit mehrfachem Beckenbruch und Acetabulumfraktur

Grüß Dich Hummel67,


ACHTUNG, FRISTABLAUF IN KÜRZE! JETZT HANDELN!

In der Regel sagen die Verischerungsbedingungen (AUB), dort: § 7 I (1) oder Zi.2.1.1.1AUB, dass du nur dann etwas bekommst wenn:

01
Innerhalb eines Unfalljahres ein Dauerschaden aufgetreten sein muss

02
Der Dauerchaden vom Unfall kommt

03
Der Dauerschaden innerhalb von 15 Monaten ab Unfall, also in Kürze ärztlich bescheinigt sein muss UND der Versicherung vorliegen muss

04
Du Invaliditätsleistungen innerhalb von 15 Monaten ab Unfall von der Versicherung verlangen musst.


Dabei gilt:

Invaliditätsbescheinigung: Sie muss enthalten, dass der Unfall einen Dauerschaden hinterlassen hat. ES REICHT NICHT: "Dauerschaden ist anzunehmen", "Dauerschaden höchstwahrscheinlich". VORSICHT, GEFÄHRLICH: Die einschlägigen Kommentarbücher (z.B. Grimm, Unfallversicherung) haben ganze Kapitel voller Formulierugen, die schon versucht wurden, und die dann nicht genügt haben. Das wissen die Versicherer.


Es ist ganz grob zu beschreiben, worin er besteht: ("Schmerzen in Hüfte und rechten Bein, Geh- Sitz- und Stehprobleme" würde ausreichen)
Es muss nicht angegeben werden, wie hoch die Invaldität ist. Sagen Sie das dem Arzt, das wird ihm sein Geschäft erleichtern.

Bei Deiner Forderung nach Invaliditätsleistung reichts, wenn Du schreibst: "Ich verlange Invaliditätsleistung".

Für die Frist kommt es auf den Tag an, an dem der Brief im Briefkasten der Versicherung ist!

FINGERZEIG 1:

Wenn Du jetzt damit zum Anwalt gehst, wird die Rechtsschutzverischerung nicht zahlen. Die setzt für Zahlung voraus, dass ein Verischerungsfall vorliegt, also, dass jemand gegen Rechtspflichten verstoßen hat. Die Unfallversicherungen haben aber noch nicht gegen Rechtspflichten verstoßen.

....oder vielleicht doch?

Manchmal schreiben die in ihre Formlare rein: "Lassen Sie von Ihrem behandelndem Arzt bescheinigen..." oder "Lassen Sie von Ihrem Facharzt bescheinigen...."
FREUE DICH, wenn das so drin steht! Denn was steht in Zi. 2.1.1.1 des Kleingedruckten (ältere Varianten: § 7 I (1) AUB)? Dass die Invalidität VON EINEM ARZT bescheinigt werden muss. Von Facharzt steht da nichts, von behandelndem Arzt auch nichts. Also fordert in solchen Fällen der Unfallversicherer mehr, als ihm zusteht, das ist der Rechtsverstoß, das langt tatsächlich! Und ab da: Rechtsschutzversicherung: Öffne die Schleusen!

(Also, diesen Trick solltest Du dann dem Anwalt sagen. Dass das geht, das wissen nur wenige. Vielleicht zahlt er Dir wegen besonderer Findigkeit Gebührenfinderlohn...)

Du siehst, es gibt zu tun. Fang jetzt damit an, damit die Frist dir nicht davon rennt, damit noch geprüft werden kann.

ISLÄNDER
 
Hallo HWS-Schaden,

vielen Dank für deine Tipps. Und schon wieder eine Frage...Wie kann ich denn den Einzelnen danken, damit dieses auch in den Statistiken mitzählt? Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war die Woche im Außendienst und am Wochenende unterwegs.
Ich wünsche dir noch ein schönes Restwochenende!
Viele Grüße
hummel67
 
Hallo Isländer,
ganz großes Dankeschön an Dich. So viele tolle Tipps....
Und es ist schön, dass man mit einem Mal nicht mehr alleine darsteht mit allen Fragen und Zweifeln.
Herzlichen Dank
hummel67
 
Der Danke-Button

Hallo hummel67,

rechts unter den Beiträgen ist ein Dank-Button. Dort einfach raufgehen und drücken. Und schon erscheint das Danke unter dem Beitrag mit Deinem Nicknamen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Danke-Button

Hallo hummel67,

schön, dass Du Dich für einen (odere mehrere) Beiträge bedanken möchtest.

Leider erscheint der Danke-Button erst wenn Du den 10. Beitrag hier im Forum geschrieben hast.

Als weitere Aufklärung noch:

innerhalb eines Tages (od. 24 Stunden) kannnst Du Dich mit dem Button nur 3 x für verschiedene Beiträge bedanken.

Dann erscheint der Button erst wieder 24 Stunden später.

Jedoch (für später) immer wenn der Danke-Button unter dem Beitrag sichtbar ist kann man man ihn klicken und sich noch (so sichtbar) bedanken.

Auch ein Danke, ausgedrückt in einem weiteren Beitrag, ist immer sehr schön.


Viele Grüße

Meggy
 
Grüß Dich, Hummel,

Du bist also privat unfallverischert. BITTE BEACHTE: Für die Invaliditätsbescheinigung gilt in der Regel eine Frist von 15 Monaten: Säumnis führt dazu, dass Du ncihts bekommst. Es wird jetzt höchste Zeit, daran zu denken:

Was muss da alles wann wo sein?


In der Regel sagen die Versicherungsbedingungen (AUB), dort: § 7 I (1) oder Zi.2.1.1.1AUB, dass du nur dann etwas bekommst wenn:

01
Ärztlich bescheinigt ist, dass innerhalb eines Unfalljahres ein Dauerschaden aufgetreten ist

02
Ärztlich bescheinigt ist, dass der Dauerschaden vom Unfall kommt

03
Die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 15 Monaten der Versicherung vorliegt

04
Die Versicherung in 15 Monaten ab Unfall vorliegen hat, dass Du Invaliditätsleistungen von ihr verlangst.


FINGERZEIG, Gruppe 1:

Invaliditätsbescheinigung: Sie muss enthalten, dass der Unfall einen Dauerschaden hinterlassen hat. ES REICHT NICHT: "Dauerschaden ist anzunehmen", "Dauerschaden höchstwahrscheinlich". VORSICHT, GEFÄHRLICH: Die einschlägigen Kommentarbücher (z.B. Grimm, Unfallversicherung) enthalten seitenweise Formulierungen ärztliche Bescheinigungen, die NICHT gereicht haben.

Das wissen die Versicherer. Und nutzen es regelmäßig.


Es ist ganz grob vom Arzt zu beschreiben, worin der Dauerschaden besteht: (Bsp.: "Schmerzen in Hüfte und rechten Bein, Geh- Sitz- und Stehprobleme" würde ausreichen.)

Der Arzt muss die Höhe der Invalidität nicht schätzen. Sage das dem Arzt, das wird ihm sein Geschäft erleichtern.

Bei Deiner Forderung nach Invaliditätsleistung reicht's, wenn Du schreibst: "Ich verlange Invaliditätsleistung".


FINGERZEIG, Gruppe 2:

Wenn Du jetzt damit zum Anwalt gehst, wird die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen. Die setzt für Zahlung voraus, dass ein Versicherungsfall vorliegt, also, dass jemand gegen Rechtspflichten verstoßen hat. Die Unfallversicherungen haben aber noch nicht gegen Rechtspflichten verstoßen.

....oder vielleicht doch?

Manchmal schreiben die in ihre Formulare rein: "Lassen Sie von Ihrem behandelndem Arzt bescheinigen..." oder "Lassen Sie von Ihrem Facharzt bescheinigen...."

FREUE DICH, wenn das so drin steht! Denn was steht in Zi. 2.1.1.1 des Kleingedruckten (ältere Varianten: § 7 I (1) AUB)?
Dass die Invalidität von einem ARZT bescheinigt werden muss! Von "Facharzt" steht da nichts, von "behandelndem" Arzt auch nichts.

Also fordert in solchen Fällen der Unfallversicherer mehr, als ihm zusteht, das ist der Rechtsverstoß, das langt tatsächlich: Die Rechtsschutzverischerung muss jetzt einspringen.

(Also, mit diesem Trick wirst Du leuchtende Augen bei Deinem Anwalt zerzeugen. Verlagen sofort 10 % Grbührenfinderlohn, das sollt wenigsten das Heiterkeitsniveau in der Kanzlei heben. Sympathie erleichter die Sachbearbeitung!)

ISLÄNDER
 
An alle, die mir bisher beigestanden haben, prompt Ratschläge und gute Tipps hatten oder einfach nur ein offenes Ohr.

Herzlichen Dank dafür! In der Vergangenheit hat mir die ganze Situation ziemlich zu schaffen gemacht - bald weniger körperlich, als seelisch - immer die Befürchtung haben zu müssen, Termine zu verpassen, die richtigen Unterlagen eingereicht oder die wichtigen Schritte eingeleitet zu haben.
Aber dieses Forum finde ich einfach nur super genial und effizient.
Als Laie stehe ich plötzlich nicht mehr alleine da, sondern erhalten viele wichtige Infos....

Ihr wisst gar nicht, wie wertvoll und beruhigend das ist...
Danke
hummel67
ohne Smily-Button


Nochmals
 
Gutachter

Hallo zusammen,

nächste Woche muß ich nun kurzfristig zum Gutachter (veranlaßt von Unfallversicherung) wegen meines mehrfachen Beckenbruchs und der Hüfte. Es geht um den Invaliditätsgrad.

Habt Ihr Tipps dazu?

Viele Grüße
hummel67
 
Grüß Dich, Hummel67,

Natürlich haben wir Tipps für Dich! Bereite Deine Begutachtung vor!


(a) Lade das folgende Formular "Stehen und gehen" am Ende dieser Nachricht auf Deinen Rechner.

(b) Fülle es aus. Drucke es 2x aus.

(c) Gib 1 Exemplar beim Gutachter ab und lass Dir auf dem 2. Exemplar den Eingang quittieren, damit Du beweisen kannst, was Du angegeben hast. Wenn er sagt: "Das brauchen wir nicht", widersprich: "Ich bin eh nervös, da vergesse ich dann die Hälfte, und wegen der Schmerzen bin ich auch nicht ausgeschlafen, das geht nicht anders, sonst wird das Gutachten eine halbe Wahrheit. Das wollen wir doch alle nicht, oder" - dann möcht ich sehen, ob der diese leise Kampfansage überhört hat!

(d) Lerne Deine Beschwerden gut auswendig, damit Du nicht die Hälfte vergisst, weil Du nervös bist.

(e) Vergiss nicht zu sagen, ob Du vorgher sprotlich aktiv warst und was daraus geworden ist. Immerhin bist DU beim Schifahren verunglückt!

(f) Vergiss nicht, falls das auf Dich zutrifft, SCHLAFSTÖRUNGEN und seine Folgen für Deinen Tag deutlich und klar zu schildern.

(g) Wenn der Gutachter mit seiner Befragung fertig ist, bitte ihn, das vorzulesen, was er aufgeschrieben hat ("...damit ich nichts vergessen habe...")

(h) Besuche die Homepage des Unfallopfer-Bayern e.V.; auf der Startseite rechts ist die Download-Serie "Informationen und Ratschläge". Lade dort herunter:

So beschreiben Sie Schmerzen: Die Schmerzart
So beschreiben Sie Schmerzen: Die Schmerzstärke

Nutze diese Ratschläge.

(i) Lese die nächste Nachricht von mir. Sie kommt in einigen Minuten.

ISLÄNDER


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Grüß Dich, Hummel 67,

jetzt das Formular:

FORMULARE MEDFORM M Gehen und Stehen

Fragebogen "Gehen und Stehen":

Bitte füllen Sie den Fragebogen aus, damit man sich ein Bild machen kann, wie stark die Geh- und Stehbehinderung ist!

Name, Anschrift:

……………………………………………………………………………………………….…

………………………………………………………..………………………………………..

Bitte machen Sie Angaben zu Schmerzen. Bitte benutzen Sie bei der Beschreibung die Stärkeskala von 0 bis 10. Dabei gilt:

Stufe 0: Schmerzfreiheit
Stufe 4: Schmerzen in der Stärke, dass ich schlecht einschlafe.
Stufe 7: Ständige Schmerzen, die ich auch nicht "wegdrücken" kann, indem ich mich auf etwas anderes konzentriere.
Stufe 10: Ich kann nicht mehr, mein Leben besteht nur noch aus Schmerzen.
Wenn es zusätzlich stechende Schmerzen gibt, macht man hinter die Zahl: Für …..leichtes, wenig zusätzlich störendes Stechen: einen Stern " * "
….mittleres, häufiges zusätzliches Stechen zwei Sterne " ** "
…..für starkes, zum sofortige Anhalten führendes Stechen: drei Sterne " *** "

Beispiel: Ständig mäßige Schmerzen, dazu am Tag 4-8 mal kräftige Stiche, danach kann man aber gleich wieder weitergehen wäre: 3**

Alles klar? Nein? Rufen Sie hier an. Ansonsten:

Haben Sie einen Schwerbehindertenbescheid? ( ) Nein ( ) Ja. Kopie schicke ich mit.


Stehen:

Besteht immer Schmerz beim Stehen? ( ) Nein ( ) Ja, Stärke:

Falls nein: Können Sie 20 Minuten schmerzfrei
stehen? ( ) Nein ( ) Ja.
Falls nein: Wie lange können Sie stehen, bis Schmerz Stärke 4 erreicht ist? Antwort: …….Min.
Wie lange können Sie stehen, bis sie sich hinsetzen müssen?
Antwort: ……. Minuten.


Wie lange brauchen Sie dann Erholungspause, bis dieser Schmerzanstieg durch das lange Stehen wieder abgeklungen ist?
Antwort: ……..Minuten

Gehen:

Benutzen Sie einen Stock? ( ) Nein ( ) Ja
…..oder Unterarmgehstützen? ( ) Nein ( ) eine ( ) zwei …..Gehwagen (Rollator)? ( ) Nein ( ) Ja
…..Rollstuhl? ( ) Nein ( ) Ja
….oder einen Elektrowagen? ( ) Nein ( ) Ja

Wie weit können Sie auf ebenem Boden am Stück gehen, bis Schmerzen auftreten-?

Antwort: ……Meter. Wo?.................................................................

Was sind das für Schmerzen? ( ) Drückend ( ) ziehend ( ) pochend
( ) stechend ( ) brennend ( ) kribbelnd

Welche Schmerzstufe haben Sie nach 50 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 100 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 250 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 500 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 1,5 km Stärke:…………

(wenn Sie eine der angegeben Strecken gar nicht schaffen: Bitte schreiben
Sie bei "Stärke" hin: "geht nicht". Wo ist Ihre persönliche Grenze?

Antwort: ………….Meter.


Wir hatten soeben die Schmerzen beim Gehen in der Ebene.
Und wie ist es auf unebenen Wanderwegen mit leichtem Bergauf/Bergab?

Welche Schmerzstufe haben Sie nach 50 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 100 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 250 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 500 Metern? Stärke:…………
Welche Schmerzstufe haben Sie nach 1,5 km Stärke:…………


Treppensteigen :


Auch immer sehr wichtig im Leben:



Wie geht es treppauf? Antwort: ( ) Gar nicht
( ) Mit nachgezogenem
Bein treppauf
( ) Mit immer dem gleichen
Bein treppab voran
Ich komme am Stück hinauf:
Fünf Stufen ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Ein Stockwerk hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Zwei Stockwerke hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer



Wie geht es treppab? Antwort: ( ) Gar nicht
( ) Mit nachgezogenem
Bein treppauf
( ) Mit immer dem gleichen
Bein treppab voran
Ich komme am Stück herunter:
Fünf Stufen ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Ein Stockwerk hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer
Zwei Stockwerke hoch ( ) Nein ( ) Ja ( ) nur mit Geländer


Datum: ………………….




Unterschrift…………………..

---------------------------------ENDE FORMULAR------------------------------

ISLÄNDER
 
Und jetzt, Hummel 67, der letzte der Hilfestellung:

Der unvergleichliche Tippzettel "Schilderungstechnik"

des Unfall-Opfer-Bayern e.V. ,Flutgraben 4 , 63872 Heimbuchenthal
Tel.: 06092/7569 - Telefax: 06092/ 999691
(übrigens: Da dürfen auch Nicht-Bayern Mitgleider werden!)


So redet man mit dem Gutachter:

Die richtige Art, die Lage zu schildern:

Setzen Sie sich zu Hause in Ruhe hin und schreiben Sie auf, welche Leiden Sie seit dem Unfall haben, insbesondere die, die Sie aktuell noch haben. Machen Sie eine Liste. Beschreiben Sie Schmerzen und sonstige Erscheinungen, aber bitte so, dass ein Arzt dann damit etwas vorstellen kann. Wir machen Beispiele:

Falsch: „Ich habe ja so starkes Kopfweh, das ist ganz schlimm. Das können Sie sich gar nicht vorstellen. Das ist mal öfter, mal nicht so oft. Ich kann dann manchmal gar nicht mehr arbeiten. Ich nehme dann immer eine Tablette, so ne grüne, habe aber auch schon mal zwei genommen...."

Wieso ist das falsch? Wir schreiben Ihnen einmal dazwischen, was sich ein Arzt dabei denkt, dann wird’s klar:

Patient: „Ich habe ja so starkes Kopfweh...."

Arzt: "Was der eine stark findet, hält der andere für mittel..."


Patient: "....das ist ganz schlimm."

Arzt: "Soso. Was ist das, ganz schlimm? Rein subjektiv. Patient fixiert sich auf das Leiden".


Patient: "Das können Sie sich gar nicht vorstellen".

Arzt: "Also bitte-! Ich hab auch schon mal Kopfweh gehabt..."


Patient: "Das ist mal öfter, mal nicht so oft…."

Arzt: "Was ist das, "oft"-? Täglich, einmal die Woche?"


Patient: "Ich kann dann manchmal gar nicht mehr arbeiten".

Arzt: "Ob das wirklich so ist, oder nur gemeint-?"


Patient: "Ich nehme dann immer eine Tablette, so eine grüne, oder ich glaub doch ’ne weiße habe aber auch schon mal zwei genommen...."

Arzt: "Offenbar ist der Patient so begeistert von kleinen runden Dingern, dass es gar nicht so wichtig ist, welche Tabletten das sind.


Richtig ist es so:

„Kopfweh habe ich – im Durchschnitt – etwa 3x pro Woche. Das schwankt. Es kommt vor allem bei Wetteränderungen. Auf einer Skala zwischen 0 (keine Schmerzen) und 10 (Schwerer ist nicht vorzustellen) erreichen die Kopfschmerzen typischerweise etwa Stufe 5. Das Kopfweh beginnt durch Ziehen im Nacken, steigt dann den Hinterkopf hinauf und strahlt bis hinter die Augen aus. Dann bin ich so blendungsempfindlich, dass ich den Raum verdunkeln muss. Etwa einmal pro Woche ist es so stark, dass ich die Arbeit einstellen muss, weil mir schlecht wird, bis hin zum Erbrechen, obwohl ich bei jedem Beginn 1 – 2 Aspirin + C nehme. Vor dem Unfall hatte ich nur bei „Kater“ Kopfweh, und das war im Jahr allenfalls einmal“.

So! Damit kann sich der Arzt etwas vorstellen.
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So! jetzt bist Du gut vorbereitet.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

Deine Tipps sind Gold wert...
Dumm nur, dass ich keine Gelegenheit mehr hatte, vor dem Gutachtertermin ins Forum zu sehen.
...und so sind meine ersten beiden Gutachtertermine völlig schief gelaufen.

Der erste Gutachter hat sich eine Dreiviertelstunde mit meinen Röntgenbildern und Befunden auseinander gesetzt, wollte kein Gespräch, um nicht abgelenkt zu werden und hat mich nur kurz begutachtet. Gefragt hat er kaum was und wenn, dann haben wir ordentlich an einander vorbei gesprochen. (Wie weit können Sie laufen? Antwort: Ca. eine Viertelstunde und dann verfalle ich wieder in den Schaukelgang. - Erst als er mich nach meinen früheren Hobbies befragt hat und ich mit Joggen geantwortet habe, stellten wir fest, dass ich vom Gehen und er vom tatsächlichen Laufen gesprochen hat. Laufen kann ich übrigens gar nicht mehr)

Der Zweite hat mich komplett auf den Kopf gestellt, den Kopfumfang gemessen, sich die Mandeln und das Gebiß, den Brustkorb angesehen etc., die nichts mit den Brüchen zu tun hatten, die ich erlitten habe. Beschwerden o. ä. durfte ich während der Untersuchung nicht nennen, das war nicht der richtige Zeitpunkt! Das rechte Becken und das Bein hat er übrigens nicht betrachtet! Als er mich später nach den Beschwerden gefragt hat, hat er alles wörtlich aufgeschrieben und war damit sichtlich angestrengt und überfordert - oder tat auch nur so Vielleicht war das seine Masche, denn ich habe dann darauf verzichtet, ins Detail zu gehen. Dumm gelaufen

Herzliche Grüße
hummel67
 
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