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SG - Urteil

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas oerni
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

oerni

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

meine Klage hinsichtlich Unfallfolgen von 2 Unfällen wurde abgewiesen.
Der Gerichtsgutachter Dr. Löster München (bekannt aus der Sendung versichert und verloren) hat die Unfallfolgen negiert - alles Verschleiß!

Das war es vorerst mal.
 
Hallo oerni,

das kennst du doch schon, erst einmal wird vor dem SG meist alles abgewiesen.

Das mit dem alles Verschleiß haste hier auch schon hunderte mal gelesen, du weist ja bei mir wurden auch vor dem SG die Unfallfolgen nicht anerkannt (abgewiesen).

Klar einem Gerichtsgutachter glaubt man immer mehr als einem GA den du beauftragt hast. Lass es mal sacken und bestimmt fällt dir noch etwas ein, ob du dann Widerspruch einlegen kannst oder auch möchtest, solltest du dir noch einmal überlegen.

Erst einmal von mir, ein wär nicht kämpft hat schon verloren, wenn du aber dem Urteil widersprichst kannste auch noch Erfolg haben.

Also schlafe mal in Ruhe, morgen ist wieder ein neuer Tag und da könntest du schon wieder kämpfen.

Alles Gute wünscht dir Wolle
 
Hallo Wolle,

das hatte ich mit Frau Rechtsanwältin schon besprochen, dass es nach der Begründung zum LSG gehen wird.

In dem Urteil wird auch hinterlegt sein, dass die Beklagte nicht zu einer vorgeschlagenen Mediation bereit war.

Auch zu keinem Vergleich.

Hintergrundgedanke des Stellv. GF Nürnberg dazu:
2008 nach 2 Unfällen (2005) wurde einem Gerichtsvergleich zugestimmt und man dachte, damit ist für die Zukunft alles eingeschlossen.
Also jede Verschlechterung, jeder weiterer Unfall, ja jedes Recht auf Leistungen.

Übrigens es waren 2 Vertreter der BG vor Ort für jede BV einer.

Manchmal glaubt man wirklich, man lebt in Panama oder Bolivien.
 
Hallo Oerni,

Hört sich erst einmal nicht so gut an, aber Kämpfer wie Du bist, läßt Du es nicht dabei.
Weder die abgelehnte Mediation, noch der abgelehnte Vergleich darf Dir zum Nachteil gereichen. Wenn die BG schon zu einem Vergleich bereit war, kann doch nicht plötzlich alles normaler Verschleiß sein. Erst einmal in Berufunbg gehen, Begründung abwarten und dann schauen....

Drücke die Daumen.

LSG ist doch noch eine leichte Hürde, da auch zur Amtsermittlung verpflichtet ;-) da es als Tatsachengericht fungiert.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Du weißt selbst es ist momentan ein Schlag in`s Gesicht.

Wenn es wenigstens ein fachlich guter, neutraler Gerichtsguter gewesen wäre, aber
Dr. Löster (ca 21 Seiten) der mit 500 GA im Jahr bereits verrufen ist, noch zu folgen
ist schon sehr dreist.
Das § 109 Gutachten mit ca, 100 Seiten Gutachten war der jungen Richterin zu undurchsichtig und zu sehr aufgeschlüsselt.

Aber ich bin mir sicher es wird weiter gehen.

Bin schon LSG Erfahren und vielleicht findet dann dort eine Mediation statt.

Werde dann berichten.
 
Hallo oerni,

klar, es ist zunächst ein Schlag ins Gesicht! Andererseits habe ich bisher jedes meiner 3 Klageverfahren in der 1. Instanz verloren. Auch wenn ich beim LSG letztendlich keine Urteile erreichen konnte: etwas erreicht habe ich immer!

Also: Kopf hoch und frei machen für die nächste Instanz! Ich wünsche dir viel Erfolg!

Gruß
Joker
 
Hallo @,

Danke für Euren Zuspruch.

Es wurde auch Ansprüche wegen Einstellung VG trotz AU verhandelt.
Eine Prognosenentscheidung die ja als Voraussetzung zur Einstellung des VG gilt, wurde erst vor kurzem getroffen.
Bis dahin bestand auch weiterhin Anspruch auf berufliche Reha!
Nach der berufl. Reha (IWR Massnahme) wurde das VG eingestellt und seither trotz AU -zuletzt in
2 verschiedenen Aktenzeichen - nicht ausbezahlt.
Die sehr junge Richterin sah wie die BG keine rechtliche Möglichkeit VG weiter zubezahlen.
Natürlich war meine Vertreterin und ich anderer Meinung -was Fr. Richterin nicht passte-
fragte aber dann die Beklagte ob sie nicht doch für einen Vergleich einen Spielraum sieht.
Nach Interner Beratung sagte die Beklagte einen Betrag, etwa 1/5 des VG Anspruches - den ich dann auch annahm.

Allerdings stellt sich mir inzwischen die Frage:
Was ist das für eine Ausgleichszahlung, wenn doch kein rechtlicher Anspruch besteht?
Wurde ich da hinters Licht geführt?
Wie begründet sich diese Ausgleichszahlung?

Bei der Beantwortung der Fragen sind jetzt die hier anwesenden UV / BG Mitarbeiter oder Rechtsanwälte gefragt.
Aber auch jeder der sich mit dem Thema auskennt, kann antworten.
 
Hallo Oerni,

bei einem gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Vergleich, kann so ziemlich alles verhandelt werden, auch wenn es mit dem Recht nicht unbedingt vereinbar ist (siehe z.B. die 5%ige Rentenerhöhung bei Unfallmann, obwohl es nach Recht und Gesetz mehr als 5 % sein müssen). Es darf nur nicht "sittenwidrig" sein.

So auch bei Dir, wenn grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Verletztengeld besteht.

Da Du den Vergleich nun zugestimmt hast, ist Dir leider auch die Berufung vor dem LSG verwehrt, denn das Klageverfahren ist durch den Vergleich vollständig abgeschlossen.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

Dank für Deine Aufklärung.
So ähnlich hat mir das mein früherer Anwalt aus HH mit dem ich immer mal wieder Kontakt habe, geschrieben.

Für mich gibt es eigentlich keinen Besseren, aber das ich meine Segensweise, andere können das anders sehen.
Obwohl ich glaube hier im Forum haben auch andere Positive Erfahrungen sammeln können.

Es hilft im Prinzip nur abhaken und nach Vorne schauen.
 
Hallo Oerni,

wünsche dir ganz viel Kraft (mir ist sie zum Schluß ausgegangen,..).

Alles Gute u. viel Glück! :)

Marcela
 
hallo oerni,

verstehe ich deine Zeilen richtig, du hast einen Vergleich in Bezug auf VG zugestimmt?

Die Folge daraus m. M. ist das Ende des VG, oder?

Hast du dir ein Widerruf vorbehalten in Sache des Vergleichs? Wenn nein, daran hätte die Anwältin denken sollen, evtl. müssen.

Prüfe ob deine Anwältin dich genügend aufgeklärt hat vor dem Vergleichabschluss usw., wenn nicht, dann kannst du m. M. nach evtl. Prüfen ob du gegen die Anwältin vorgehen kannst.

Vieleicht hilft dir das etwas weiter, wenn du mit dem Vergleich nunmehr nicht einverstanden sein solltest.

Lg. Rolandi
 
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