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Selber Gutachter ?

cicibata

Mitglied
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
26

Hallo,

Ich war nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall für meine private Unfallversicherung nach ca.1 1/2 Jahren zum Gutachten in der MHH.
Nun soll ein Nachgutachten vor Ablauf der drei Jahresfrist erstellt werden.

Meine private Unfallversicherung möchte mich nun aber zu einem anderen Arzt/Gutachter schicken (nicht zur MHH).
Nun meine Frage : Muss ich den gewählten Arzt/Gutachter der Unfallversicherung akzeptieren, oder kann ich auch den Wunsch äußern einen anderen zu nehmen (z.B den von der MHH der schon das erste Gutachten erstellt hat) ?

Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Gruß
cicibata
 
Hallo cicibata,

nach meinem Kenntnisstand hast du in der privaten Unfallversicherung kein Auswahlrecht des Gutachters. Näheres dürfte in den abgeschlossenen Versicherungsbedinungen definiert sein. Also unbedingt nachlesen! Es soll Exklusiv-Bedingungen geben, in denen dir ein Auswahlrecht zugestanden wird.

Dennoch: höfliches nachfragen kostet nichts und Wünsche äußern auch nichts:) Im ungünstigsten Fall bleibt der Vorschlag des Versicherers akutell.

Viel Erfolg!!

Fortuna
 
Hallo Cicibata,

Du kannst ebenfalls einen Gutachter vorschlagen. Du bist nicht gezwungen, den Gutachter der Versicherung zu nehmen. Bestreite einfach im Vorfeld, dass der von der UV ausgesuchte Gutachter neutral und objektiv ist und schlage selbst einen vor.
Natürlich werden sie dann dieses Gutachten begutachten lassen, aber Du hast eventuelll bessere Chancen, da der erste Zug von Dir kommt. Ich habe bei meinem Gutachten (habe den Gutachter der UV genommen) dann nach Vorlage des Gutachtens sofort entschieden widersprochen und ein eigenes Gutachten anfertigen lassen. Dieses liegt der UV jetzt vor und ich warte auf diese Prüfung:mad:
Die Ergebnisse weichen voneinander ab und die UV muß sich jetzt erklären. Wir werden notfalls gegen die UV klagen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Bei dem Gutachter handelt es sich um einen IMB Fachverband Gutachter.
Habe im alten Forum nur schlechtes über die gelesen.
Die freundliche anfrag brachte nix.
3 Jahresfrist was muss ich beachten ?

Gruß Cicibata
 
Hallo cicibata,

welche AUB ist vereinbart ?

Welcher Grad der Invalidität wurde 1 ½ Jahre nach dem Unfall festgestellt ?

Haben sich deiner Meinung nach die Beeinträchtigungen verschlimmert oder ist es besser geworden ?

Gruß
Luise
 
Hallo cicibata,

habe deine PN erhalten! Ich fasse zusammen:

Vor bald 3 Jahren hattest du einen Unfall.
Auf Veranlassung deiner privaten Unfallversicherung wurde nach ca.1 1/2 Jahren ein Gutachten erstellt.
Mit deinen Beeinträchtigungen ist es nicht besser geworden.

Nun soll auf Veranlassung deiner privaten Unfallversicherung ein Nachgutachten vor Ablauf der Dreijahresfrist erstellt werden. Die Versicherung hat aber schlechte Erfahrungen mit dem ersten Gutachter gemacht. Deshalb, so sagt deine Sachbearbeiterin, sollst du jetzt zu einem IMB Gutachter gehen. Mit dem klappt das super, sagt die Sachbearbeiterin.

Irgendwie witzisch, was die Sachbearbeiterin da von sich gibt: Erster von uns beauftragter Gutachter ist ne Pflaume, hat zu unserem Nachteil begutachtet. Wir nehmen jetzt einen vom IMB, mit dem klappt es super!

Was ist zu tun ?

Nach § 11 AUB 88 war der Versicherer verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des ersten Gutachtens zu erklären, ob und in welcher Höhe er Ansprüche anerkennt.

Wie hat sich der Versicherer nach dem ersten Gutachten erklärt ?

Hat er mit Abgabe seiner Erklärung sein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist geltend gemacht ?

Hast du innerhalb eines Monats nach erhalt der Erklärung dein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist geltend gemacht ?

Gruß
Luise
 
Wie hat sich der Versicherer nach dem ersten Gutachten erklärt ?

Wir haben eine Vorschussleistung in Höhe von ........Euro auf die zu erwartende Invaliditätsleistung auf Ihr Konto überwiesen. Der Betrag entspricht 2/7 Beinwert.

Hat er mit Abgabe seiner Erklärung sein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist geltend gemacht ?

Ja Wir werden zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfallereignis ein Abschlussgutachten einholen. Sie werden früzeitig hierüber informiert.

Hast du innerhalb eines Monats nach erhalt der Erklärung dein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist geltend gemacht ?

Ich habe nichts unternommen.

Ist schon etwas dubios das ganze.

Gruß cicibata
 
hallo,
welche verletzungen hast du dir denn zugezogen???was wurde begutachtet.
viele grüße
 
Hallo cicibata,

in deiner PN hattest du mir mitgeteilt, der erste Gutachter habe eine Invalidität von 3/7 Beinwert festgestellt. Der Versicherer habe daraufhin eine Vorschussleistung entsprechend 2/7 Beinwert erbracht und sein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist geltend gemacht.

Der Versicherer will nun durch einen anderen Gutachter – mit dem es „super klappt“ – vor Ablauf der Dreijahresfrist ein Abschlussgutachten erstellen, was - man braucht nicht lange raten – die 2/7 Beinwert bestätigen soll.

Du hingegen hast nicht dein Recht zur Neubemessung innerhalb der Dreijahresfrist geltend gemacht und hast nun äußerst schlechte Karten. Du könntest dennoch vor Ablauf der Dreijahresfrist vorsichtshalber ein privates Gutachten erstellen lassen um später über den Klageweg das 2. Versicherungsgutachten anzugreifen. Besprich dies aber lieber mit deinem Rechtsanwalt.

Gruß
Luise
 
Hallo,

der Supergau ist eingetreten!
Der IMB-Gutachter kommt auf 3/20 Beinwert.
Nach 2/7 Vorschusszahlung soll ich nun fast die Hälfte der mir gezahlten Summe zurück zahlen!
Ich habe aber auf anraten ein eigenes Gutachten bei der MHH erstellen lassen. Der Gutachter ist auch der Meinung das 3/7 die damals festegestellt wurden sich jetzt auf 1/3 Beinwert verbessert hätten.
Zwischen dem versicherungsfreundlichen IMB Gutachten und dem Gutachten der MHH liegen sagenhafte 12,8 % !

Hat hier jemand so etwas schon einmal erlebt ?

Gruß
cicibata
 
Hallo Cicibata,
bei mir liegen zwischen Gutachten der Versicherung (35%) und neutralem Gutachter (61%) nur knappe 26 Prozent Invalidität. Du siehst, dies ist kein Einzelfall. Meine Klage vor dem LG läuft bereits und die Rechtschutzversicherung trägt die Kosten. Falls Du eine RS hast, dann nicht gescheut, vor Gericht zu ziehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

vielen dank für deine antwort.
bei mir ist es ja so, das ich eine nicht gerade kleine summe zurückzahlen soll. ich habe noch keinen beitrag gefunden, wo jemand geld an die PVU zurück zahlen mußte. zumal ich das geld auch nicht mehr habe!

zum glück habe ich eine RS habe ich und werde mich morgen bei meinem anwalt melden.

gruß cicibata
 
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